Ein eigener Abschleppdienst der MVG nach Berliner Vorbild?
Anfrage Stadträte Manuel Pretzl und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 3.1.2020
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 3.1.2020 führten Sie als Begründung aus: „Es ist ein Ärgernis für die Fahrer und Fahrgäste der Münchner Ver- kehrsbetriebe, wenn Busspuren, Trambahngleise oder Haltestellen durch widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge blockiert werden. Dies erzeugt un- nötige Verspätungen und Behinderungen in den Fahrplänen, welche dann letzten Endes voll zu Lasten der Fahrgäste gehen und den ÖPNV in die- sem Bereich unattraktiv macht.
In Berlin ist es nun aufgrund einer Änderung in den Landesgesetzen für das dortige Verkehrsunternehmen BVG möglich, eigene Abschleppfahr- zeuge zu betreiben. Dadurch können die Verkehrsbetriebe schnell auf Stö- rungen durch Falschparker reagieren. Die Kosten werden dem Falschparker in Rechnung gestellt. Die Polizei erhebt die vorgeschriebenen Bußgelder. Geht dies auch in München für die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG)?“
Hierzu haben wir die MVG um Stellungnahme gebeten. Diese hat zu den im Einzelnen gestellten Fragen Folgendes mitgeteilt:
Frage 1:
Kann die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) auch einen eigenen Ab- schleppdienst betreiben?
Antwort der MVG:
„Die MVG kann keinen eigenen Abschleppdienst betreiben, da es an der notwendigen gesetzlichen Grundlage fehlt. Es bedürfte einer Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und damit einer Neuordnung der Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in Bayern.“
Frage 2:
Falls ja, wann kann dieser eingeführt werden?
Antwort der MVG
„Siehe Antwort zu Frage 1.“Frage 3:
Falls nein, welche gesetzlichen Voraussetzungen sind dafür notwendig?
Antwort der MVG:
„Da kein eigener Abschleppdienst eingeführt werden kann, kommen alternative Maßnahmen hier zum Tragen.
Der bayerische Staatsminister des Innern hat mit Schreiben vom 26.7.2019 eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen abgelehnt und zugesagt, die Erweiterung des ‚Münchner Modells‘ zu prüfen. Das sog. Münchner Modell stellt eine Vereinbarung für definierte Brennpunkte zwischen bayerischer Polizei und der Landeshauptstadt München dar.
Es sieht vor, dass Falschparker, beispielsweise an Bushaltestellen, abgeschleppt werden können. Die Gründe für das Abschleppen können sowohl durch die Polizei als auch durch Verkehrsdienstangestellte der Polizei oder der kommunalen Verkehrsüberwachung festgestellt werden.
Jedoch bleibt die eigentliche Anordnung zum Abschleppen, wie auch die Veranlassung eines Bußgeldverfahrens, nach entsprechender Prüfung durch die örtlich zuständige Polizeidienststelle weiterhin der Polizei vorbehalten.
Aktuell wird geprüft, ob Verkehrsmeister der MVG die Behinderung feststellen und unter Einbindung der Polizei die Anordnung des Abschleppens wie auch das Bußgeldverfahren veranlassen können. Dies würde den Prozess deutlich beschleunigen, da die Polizei nicht mehr selbst vor Ort sein müsste, um sich von der Behinderung zu überzeugen. Die Prüfung dieser Vorgehensweise findet derzeit durch das Polizeipräsidium München statt. Darüber hinaus gibt es bei Behinderungen des Straßenbahnverkehrs bereits heute eine Vereinbarung zwischen Polizei und der MVG, dass die Leitstelle der MVG bei Bekanntwerden einer Behinderung zeitgleich mit der Information der Polizei einen Abschleppdienst bestellt. Die Ausweitung dieser Regelung auf den Busbereich wird derzeit ebenfalls von der Polizei geprüft.
Wir gehen davon aus, dass beide Maßnahmen nach Umsetzung zu einer Verbesserung der Situation beitragen.“
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt.
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