(17.3.2020 – teilweise voraus) Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und im Zuge des vom Freistaat ausgerufenen Katastrophenfalls für Bayern reduziert das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt den Parteiverkehr auf das Notwendigste.
Ab heute, 17. März, werden in allen Bereichen des Kreisverwaltungsreferats mit Publikumsverkehr nur noch Termine für nachgewiesene Notfälle angeboten. Soweit möglich, werden Dienstleistungen schriftlich abgewickelt. Manche Dienstleistungen können bis auf weiteres nur sehr eingeschränkt angeboten werden.
In den Bürgerbüros sind An-, Um- und Abmeldung ebenfalls ab heute, 17. März, schriftlich möglich. Die Antragsformulare und Informationen über erforderliche Unterlagen gibt es auf www.buergerbuero-muenchen.de. Das Beantragen von Reisepässen und Personalausweisen erfordert rechtlich zwingend eine persönliche Vorsprache und wird deshalb auf nachweisliche Notfälle beschränkt, etwa bei dringenden Reisen. Die Ausländerbehörde wird alle ausländischen Bürgerinnen und Bürger, deren Aufenthaltstitel in den kommenden Wochen abläuft, anschreiben. Sie erhalten nach Prüfung der Akte eine Bescheinigung über die befristete Fortgeltung ihres Aufenthalts. Bereits bestellte elektronische Aufenthaltstitel werden per Post versendet.
Schon vereinbarte Termine für Eheschließungen werden, wenn die Brautleute das wünschen, noch durchgeführt. Das Standesamt appelliert allerdings an die Paare, zur standesamtlichen Trauung nur den engsten Familienkreis mitzubringen, maximal 10 Personen.
Weitere laufend aktualisierte und lageangepasste Informationen gibt es auf www.kvr-muenchen.de und den Seiten der einzelnen Dienststellen. Für dringende Fragen und Anliegen stehen die Fachabteilungen des Kreisverwaltungsreferats unter den im Internet genannten Mailadressen und Telefonnummern zur Verfügung. Die Servicetelefone der Dienststellen werden hierfür verstärkt.