Das Rathaus zeigt Flagge! Beflaggung des Neuen Münchner Rathauses zum Weltfrauentag am 8. März
Antrag Stadträtinnen Kathrin Abele, Ulrike Boesser, Verena Dietl, Renate Kürzdörfer, Bettina Messinger und Dr. Constanze Söllner-Schaar (SPD-Fraktion) vom 6.2.2020
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragten, anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März, das Neue Rathaus mit Logoflaggen der Gleichstellungsstelle zu beflaggen. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag vom 6.2.2020 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Gerne habe ich veranlasst, anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März das Rathaus mit den Logoflaggen der Gleichstellungsstelle zu beflaggen. Die Landeshauptstadt München steht für die Gleichstellung von Frauen und Männern und zeigt sich durch die Beflaggung des Rathauses am Weltfrauentag solidarisch.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.