Den Münchner Norden gestalten 6 Ludwigsfeld
Antrag Stadtrats-Mitglieder Manuel Pretzl und Dorothea Wiepcke
(CSU-Fraktion) vom 13.9.2019
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen die uneingeschränkte Öffentlichmachung von Gutachten für den Bezirksausschuss und die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer qualifizierten Bürgerbeteiligung.
Die Gutachten wurden von privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern in Auftrag gegebenen. Eine durchsetzbare Forderung zur Öffentlichmachung der privaten Gutachten besteht nicht.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Der Oberbürgermeister als Leiter der Verwaltung organisiert die Aktenverwaltung und ist verantwortlich für eine ordnungsgemäße Akteneinsicht. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem ersten Antragspunkt vom 13.9.2019 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Sie haben beantragt, dass die Gutachten, die im Rahmen der Strukturuntersuchung „Siedlung Ludwigsfeld“ erstellt wurden, dem Bezirksausschuss und den Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der qualifizierten Bürgerbeteiligung zur Verfügung zu stellen sind.
Der Grundsatzbeschluss zur Strukturuntersuchung der Siedlung Ludwigsfeld, Sitzungsvorlagen-Nr. 14-20/V 14683 vom 24.7.2019 bezieht sich auf Einschätzungen aus Gutachten und Untersuchungen privater Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer. Diese wurden von den Fachstellen der Stadtverwaltung gegengeprüft. Sie wurden auf Grundlage des aktuellen Planungsstandes bzw. der Bestandssituation und ersten Annahmen erstellt. Im Laufe der weiteren, konkreteren Planungen sind die Gutachten und Untersuchungen kontinuierlich fortzuführen und entsprechend dem jeweiligen Detaillierungsgrad anzupassen bzw. zu vertiefen.Am 10.10.2019 haben die Eigentümerinnen und Eigentümer als Auftraggeberinnen und Auftraggeber der Gutachten einen Fachtermin organisiert, zu dem die Mitglieder des Bezirksausschusses 24 sowie Interessensvertreterinnen und -vertreter der Siedlung Ludwigsfeld eingeladen waren. In diesem Fachtermin wurden die Gutachten und Untersuchungen zur Klimaökologie, zum Verkehr, zu Lärm und Luft sowie zu Natur- und Artenschutz durch die jeweiligen Gutachterinnen und Gutachter präsentiert und erläutert. Im Anschluss an jede Präsentation waren Fragen und Diskussion möglich. Die jeweiligen Fachstellen der Landeshauptstadt München, die die Gegenprüfung der Gutachten vorgenommen hatten, waren zum Teil ebenfalls zugegen. Auf der Homepage www.ludwigsfeld-im-dialog.de können die Präsentationen bzw. Kurzfassungen der Gutachten öffentlich eingesehen werden.
Da der Bezirksausschuss 24 mit Schreiben vom 12.9.2019 die Veröffentlichung der Langfassung der Gutachten gefordert hatte und der Stadtverwaltung inzwischen auch drei Anträge auf Einsichtnahme in die Langfassung der Gutachten bzw. auf Überlassung und Übersendung nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz (BayUIG) bzw. Informationsfreiheitssatzung (IFS) vorliegen, wurde von Seite des Referates für Stadtplanung und Bauordnung mehrmals nachdrücklich die Veröffentlichung der Gutachten und Untersuchungen in ihrer Langfassung, wenigstens jedoch die Gestattung der Einsichtnahme gefordert.
Da die Gutachten und Untersuchungen Eigentum der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind, ist aus Gründen des Urheberrechts für die Gestattung der Einsichtnahme in die Langfassungen deren Zustimmung erforderlich.
Inzwischen haben die Eigentümerinnen und Eigentümer der Einsichtnahme sowie Aushändigung einer Kopie an die Antragsstellerin bzw. den Antragsteller im Rahmen von Anträgen nach BayUIG bzw. IFS zugestimmt. Die Landeshauptstadt München kann in Folge dessen Antragstellerinnen und Antragsstellern die Einsichtnahme sowie die Herausgabe von Kopien in Papierform ermöglichen.
Zu Ihrem zweiten Antragspunktkann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Sie haben beantragt, dass außerdem das abschließende Bürgerforum von einer externen Moderation durchgeführt werden soll.
Gemäß Auftrag aus dem Grundsatzbeschluss Siedlung Ludwigsfeld wurde umgehend nach Beschluss durch die Vollversammlung des Stadtrates am 24.7.2019 eine erste frühe, informelle Öffentlichkeitsbeteiligung vorberei-tet. Es fanden vorbereitende Gespräche mit der Interessengemeinschaft Siedlung Ludwigsfeld (IGLU e.V.) im Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie vor Ort in der Siedlung Ludwigsfeld statt. In vier Rundgängen durch die Siedlung Ludwigsfeld mit Vertreterinnen und Vertretern der privaten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie des Referats für Stadtplanung und Bauordnung wurden Kritik, Hinweise und Anregungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Entwicklung der Siedlung aufgenommen und Fragen, soweit dies möglich war, beantwortet.
Parallel wurde den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Anwohnerinnen und Anwohnern der Siedlung Ludwigsfeld die Möglichkeit geboten, mittels eines Fragebogens die Situation in der Siedlung Ludwigsfeld zu bewerten und auch auf diesem Wege Kritik, Anregungen und Hinweise abzugeben.
Am 17.10.2019 fand im Bürgerhaus in Karlsfeld eine Abendveranstaltung als Abschluss der ersten frühen, informellen Öffentlichkeitsbeteiligung statt. In dieser Abendveranstaltung wurden die bisherigen Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung, die aus den Fragebögen und den vier Rundgängen erhoben wurden, vorgestellt. In einem Infomarkt konnten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erneut über die Inhalte des Grundsatzbeschlusses und das geplante weitere Vorgehen informieren. Darüber hinaus gab es während des Infomarktes und der anschließenden Diskussion im Plenum die Möglichkeit, weitere Anmerkungen, Hinweise und Kritik in den Bürgerbeteiligungsprozess einzubringen. Für Fragen standen die jeweiligen Gutachterinnen und Gutachter sowie Vertreterinnen und Vertreter des Referates für Stadtplanung und Bauordnung sowie des Referates für Gesundheit und Umwelt zur Verfügung.
Im Anschluss an den Infomarkt fand ein Plenum statt, in dem von Seite der Stadtverwaltung der Hintergrund des Prozesses und der nächsten Schritte des Projekts Siedlung Ludwigsfeld dargestellt wurde. Durch die Zuhörerschaft konnten Fragen und Forderungen gestellt werden.
Die Protokolle zu den vier Rundgängen, die Auswertung der Fragebögen sowie das Protokoll zur Veranstaltung am 17.10.2019 sind auf der Homepage www.ludwigsfeld-im-dialog.de abrufbar.
Die Organisation und Moderation der Abendveranstaltung wurde durch eine Agentur durchgeführt, die bereits die vorangegangenen Beteiligungsschritte vorbereitet und begleitet hatte.
Die nächsten Schritte des Planungsprozesses sind zum aktuellen Zeitpunkt wie folgt vorgesehen:
Als nächstes sollen 2020 Arbeitsstudien erstellt werden, anhand derer die städtebaulich verträgliche Dichte diskutiert sowie weitere Rahmenbedin-gungen (Infrastruktur etc.) ermittelt werden können. Die so gewonnenen Erkenntnisse für eine weitere Entwicklung der Siedlung Ludwigsfeld und der östlich und südlich angrenzenden Flächen werden im Anschluss mit der Politik und der Öffentlichkeit diskutiert. Nach Einigung soll eine Beschlussvorlage für einen Eckdatenbeschluss erarbeitet werden, die wiederum als Grundlage für die Auslobung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs dienen wird. Auf dem Ergebnis des Wettbewerbs kann schließlich das formelle Bauleitplanverfahren aufbauen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.