Tausche Führerschein gegen kostenloses ÖPNV-Jahresabo
Antrag Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 29.7.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Ihrem Antrag vom 29.7.2019 führen Sie Folgendes aus:
„Das KVR soll in Zusammenarbeit mit der MVG ein Konzept erarbeiten, in dem Senioren mit einem Mindestalter von 65 Jahren die Möglichkeit ge- geben wird, ihren Führerschein gegen ein kostenloses ÖPNV-Abonnement (inkl. MVG-Rad-Nutzung) eintauschen zu können.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, beantworten wir Ihren Antrag schriftlich, da sich der Stadtrat erst im Jahr 2016 in seiner Sitzung vom 15.6.2016 mit einem vergleichbaren Antrag (SV Nr. 14-20/V 04582) auseinandergesetzt hat.
Zu Ihrem Antrag vom 29.7.2019 teilen wir Ihnen in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister Folgendes mit:
Die Verwaltung hat sich bereits im Zuge der Beschlussvorlage „Mobilitätsberatung für Seniorinnen und Senioren“ (SV- Nr. 14-20/V 04582 vom 15.6.2016) intensiv mit einer derartigen Tauschaktion für Seniorinnen und Senioren auseinandergesetzt und einer rechtlichen wie auch fachlichen Prüfung unterzogen. Da die damals angeführten Gründe auch nach einer erneuten fachlichen Überprüfung noch gültig sind, möchten wir Ihnen diese hiermit darlegen.
Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass die Abgabe des Führerscheins bzw. ein Hinterlegen dieses Dokuments keinerlei rechtliche Auswirkungen hat, da die Fahrerlaubnis unabhängig von dem Besitz des Führerscheins vorliegt. Auch ein Verzicht auf die Fahrerlaubnis ist keine adäquate Lösung. Freiwillig Verzichtende haben jederzeit die Möglichkeit, eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu beantragen. Sind dann keine Eignungs- und/oder Befähigungszweifel vorhanden, ist die Fahrerlaubnisbehörde verpflichtet, die Fahrerlaubnis neu zu erteilen.
Auch aus fachlicher Sicht bestehen starke Zweifel, dass dieses Tauschangebot tatsächlich Seniorinnen oder Senioren dazu motiviert, nicht mehr selbst Auto zu fahren. Vielmehr ist anzunehmen, dass in erster Linie diejenigen Seniorinnen und Senioren auf das Angebot eingehen, die ohnehin seit geraumer Zeit nicht mehr Auto fahren und bereits den ÖPNV als komfortable Alternative nutzen. Diese Annahme wurde durch Recherchen undGespräche mit Städten, die vergleichbare Aktionen durchgeführt haben, bestätigt. In der Regel lag das Interesse seitens der Seniorinnen und Senioren an der Tauschaktion weit über den Erwartungen und hat somit das dafür eingestellte Budget als auch den geschätzten Personalaufwand seitens Verwaltung überzogen. Daraus einen Erfolg der Aktion abzuleiten, wäre jedoch aus unserer Sicht mit Blick auf die eigentliche Intention und Zielrichtung einer solchen Aktion zu kurz gegriffen, da es sich dabei vornehmlich um Mitnahmeeffekte handelt.
Darüber hinaus muss bedacht werden, dass Seniorinnen und Senioren eine überaus heterogene Zielgruppe sind und zudem Mobilität für sie ein besonders sensibles Thema ist – gerade weil sie befürchten müssen, sie zu verlieren. Hochbetagte mit entsprechenden körperlichen Einschränkungen mögen sich durch das Tauschangebot adäquat angesprochen fühlen, jüngere Seniorinnen und Senioren könnten es jedoch als höchst anmaßend empfinden. In dieser Lebensphase wird die Aufgabe des Autos schnell mit dem Verlust der selbstbestimmten Mobilität assoziiert. Ein solches Tauschangebot wäre, bildlich gesprochen, wie „mit der Tür ins Haus fallen“. Damit könnte entsprechend die Bereitschaft, über Alternativen zum eigenen Pkw nachzudenken, sinken.
In der Studie „Älter werden in München“, die dem Stadtrat am 15.4.2015 bekanntgegeben wurde (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 02540) werden neben infrastrukturellen Verbesserungen vielmehr folgende Empfehlungen für die mobilitätsspezifische Seniorenarbeit der Landeshauptstadt München ausgesprochen:
-„Radfahrkurse, Spaziergangsgruppen etc. vor allem für Menschen in Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf anbieten“
-„neue Mobilitätsformen (u.a. Multimodalität) kommunizieren, frühzeitig einüben, Modellvorhaben mit Interessierten entwickeln (u.a. Fahrzeug-Sharing, E-Mobilität, Auto-Nutzung bei nur gelegentlichem Bedarf)“
Entsprechende Angebote plant das Kreisverwaltungsreferat im Zuge der Umsetzung der Stadtratsbeschlüsse „Verkehrskonzept Münchner Norden, Teil Mobilitätsmanagement“ (SV-Nr. 14-20/V 09211 vom 23.11.2017) sowie „Mobilitätsmanagement flächendeckend für das ganze Stadtgebiet“ (SV-Nr. 14-20/V 16235).
Die Antwort ist mit der SWM/MVG abgestimmt.Der Seniorenbeirat hat keine erneute Stellungnahme abgegeben, sondern verweist auf die Stellungnahme zu dem inhaltlich ähnlichen Antrag (Nr. 14-20/A 00056) aus dem Jahr 2014.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.