Zeitgemäße Kindertageseinrichtungen II – Gute Kooperationen mit Tagesmüttern und Tagesvätern
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz, Julia Schönfeld-Knor und Birgit Volk (SPD-Fraktion) vom 16.5.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 16.5.2019 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass die städtischen Kindertageseinrichtungen verstärkt mit Tagesmüttern und Tagesvätern in deren direktem Umfeld kooperieren sollen. Dies könnte eine bessere Verzahnung von Angeboten, Personaleinsätzen, Steuerung der Ressourcen und feste Kooperationsmodelle umfassen.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Der Städtische Träger verfügt über ein Ausfallmanagement bei Personalausfällen. So gibt es in jedem Stadtquartier sogenannte Springkräfte, die je nach Personalbedarf zwischen den Einrichtungen im Quartier roulieren.
Auch das Sozialreferat, Stadtjugendamt hat ein bedarfsdeckendes Konzept zur Ersatzbetreuung. Es gibt folgende Formen der Ersatzbetreuung:
- Tageskindertreff – „TKT“
- Mobile Tagesbetreuungsperson – „MobiTa“
- Ersatzbetreuung im Tageselternteam – „TET“
- Ersatzbetreuung in den Räumen der Großtagespflege
Je nach Kapazität werden den Eltern/Personensorgeberechtigten von der zuständigen sozialpädagogischen Fachkraft (aus dem Sozialbürgerhaus oder beim Stadtjugendamt) eine passende Ersatzbetreuung vermittelt. Sowird für die Familien, die sich für die Betreuung bei einer Tagesbetreuungsperson entschieden haben, die Betreuungskontinuität sichergestellt. Den Eltern entstehen keine zusätzlichen Kosten, lediglich Essenskosten werden in Rechnung gestellt.
Damit wird die Vertretung sowohl im Bereich der Kindertagespflege als auch der Kindertagesbetreuung im jeweils eigenen Bereich erbracht. Eine weitergehende strukturelle Vertretung ist leider aufgrund der hohen Kapazitätsengpässe in beiden Bereichen personell nicht leistbar. Zudem ist eine vorübergehende Betreuung eines Tagespflegekindes in einer Kindertageseinrichtung in einer größeren Kindergruppe und mit für die Kinder fremden Betreuungspersonen pädagogisch nicht zu vertreten.
Es bestehen aber regionale Kooperationen zwischen der Kindertagespflege und den städtischen Kindertageseinrichtungen im Rahmen der Kindertagesbetreuung; dies wird seitens des Städtischen Trägers auch unterstützt. Zudem ist es möglich, dass ausgebildete Tagesbetreuungspersonen in Festanstellung in Kindertageseinrichtungen tätig sind, dort als pädagogische Helferinnen und Helfer das Fachpersonal der Kindertageseinrichtung unterstützen und im Team mitwirken; dies soll in Zukunft noch ausgeweitet werden.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe gleichzeitig davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.