Die Stadt hilft Trauma-Opfern im Gefolge der Zuwanderung
Antrag Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 4.2.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen:
„Der Stadtrat beschließt: die LHM schafft ausreichend Kapazitäten für die Entschädigung von Trauma-Opfern im Gefolge der Zuwanderung. Begründung:
Im November 2019 hat der Bundestag das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechtes verabschiedet. Die Reform des Sozialen Entschädigungsrechtes gilt als eine der größten sozialrechtlichen Reformen der vergangenen Jahre. Hintergrund ist der Umstand, daß das soziale Entschädigungsrecht im Laufe der Jahrzehnte immer unübersichtlicher wurde. Stand während der ersten Jahrzehnte nach dem Zweiten Weltkrieg die Kriegsopferentschädigung im Vordergrund, so spielt heute die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten, die bislang durch das Opferentschädigungsgesetz (OEG) geregelt wird, eine viel größere Rolle. Mit dem Reformgesetz wird nunmehr ein neues Buch im Sozialgesetzbuch, das SGB XIV, geschaffen, das das soziale Entschädigungsrecht zusammenfaßt. Im Gegenzug sollen das Bundesversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz sowie weitere Gesetze entfallen. Die Entschädigungsleistungen werden deutlich erhöht. Berechtigt sind künftig auch Opfer psychischer Gewalt. Der Zugang zu Leistungen von Opfern sexualisierter Gewalt wird deutlich verbessert, insbesondere durch neue Beweiserleichterungen. Neu ist auch ein System schneller Hilfen, das Traumaambulanzen umfaßt, die niedrigschwellig sofort zur Verfügung stehen. Die Reform tritt erst zum 1.1.2024 in Kraft. Die schnellen Hilfen (Traumaambulanzen) werden vorgezogen. Sie stehen bereits ab 2021 zur Verfügung.
Insbesondere in den letzten Jahren seit der Grenzöffnung durch die Bundeskanzlerin (2015) wurde eine neue Gruppe von Opfern faßbar, die in aller Regel Traumata davontragen: die Opfer von Migrantengewalt. Daß es sich um eine signifikante Größenordnung handelt, geht u.a. aus dem bekannten BKA-Lagebild ‚Kriminalität im Kontext von Zuwanderung‘ vom April 2019 hervor, das nicht nur z.T. exorbitante Zuwächse an von Zuwanderern begangenen Delikten aufzeigt, sondern auch erschütternde Fallzahlen nennt. Die ‚Welt‘ berichtete dazu:
‚Insgesamt waren unter den 101.956 Opfern von Straftaten mit tatverdächtigen Zuwanderern 46.336 Deutsche; das waren 19 Prozent mehr als 2017.‘ An anderer Stelle verweist das Blatt unter Hinweis auf BKA-Angaben darauf, daß ‚die PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik; KR) 2018 wieder einen erhöhten Anteil der Ausländer (30,5 Prozent) und der Zuwanderer (8,6 Prozent) an den zu Straftaten (ohne ausländerrechtliche Delikte) ermittelten Tatverdächtigen ergab‘.
Besonders eklatant ist die Beteiligung nichtdeutscher Tatverdächtiger dem BKA zufolge in der Deliktsparte ‚Sexualverbrechen‘– eine Verbrechenssparte, die in besonderem Maße mit Traumatisierungen der Opfer einhergeht: ‚Im Bereich der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden 3.261 Deutsche Opfer einer Straftat mit mindestens einem tatverdächtigen Zuwanderer und somit 21 Prozent mehr als noch im Vorjahr (2017: 2706)‘, heißt es im BKA-Lagebild (alle Zitate: https://www.welt.de/politik/deutschland/article191584235/BKA-Lagebild-Gewalt-von-Zuwanderern-gegen-Deutsche-nimmt-zu.html; zuletzt aufgerufen: 4.2.2020, 2.45 Uhr; KR).
Traumatisierungen als zwangsläufige Folge der forcierten Zuwanderung seit 2015 treten in zahlreichen Facetten auf: bei Einbruchsopfern ebenso wie z.B. bei den Opfern von physischer und sexualisierter Gewalt. Man kann der LHM, die sich viel auf ihr Engagement in puncto ‚Willkommenskultur‘ und neuerdings auch noch bei der ‚Flüchtlingsrettung‘ im Mittelmeer zugutehält, den Vorwurf nicht ersparen, daß sie dadurch unmittelbar Verantwortung für viele unliebsame Folgen der Zuwanderung trägt; es handelt sich ja in aller Regel um Verbrechen, die ohne die massierte Zuwanderung seit 2015 nicht begangen worden wären. Es ist infolgedessen recht und billig, die LHM für die Folgen ihrer Politik auch in Regreß zu nehmen. Die von der Neufassung des Sozialen Entschädigungsrechts vorgesehenen schnellen Hilfen/Traumaambulanzen bieten hierfür ein adäquates Instrumentarium.“
Zu Ihrem Antrag vom 4.2.2020 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Für die in Ihrem Antrag angeführten Sachverhalte besteht seitens der Landeshauptstadt München keine Zuständigkeit.
Träger der Sozialen Entschädigung sind gemäß § 111 SGB XIV die Länder. § 111 SGB XIV tritt wie die §§ 31 ff SGB XIV, in denen die Traumaambulanz geregelt wird, bereits zum 1.1.2021 in Kraft. Träger der Sozialen Entschädigung ist in Bayern das Zentrum Bayern Familie und Soziales. Die Regelung der Leistungen in einer Traumaambulanz obliegt dieser Landesbehörde. Die Landeshauptstadt München kann diesbezüglich nicht tätig werden.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.Die presserechtliche Verantwortung für die nachfolgenden Pressemitteilungen liegt jeweils bei der Beteiligungsgesellschaft, die sie herausgibt.