Attraktive Hallenzeiten für Kinder und Jugendliche
Anfrage Stadträtinnen Alexandra Gaßmann und Ulrike Grimm (CSU-Fraktion) vom 21.8.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 21.8.2019 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Vermehrt melden Münchner Sportvereine, dass immer weniger attraktive Hallenzeiten für Kinder und Jugendliche angeboten werden können. Berichtet wird von kompletten Belegungen der Hallen durch die Schulen.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welche Sporthallen sind durch den kooperativen Ganztag betroffen?
Antwort:
Im Rahmen des kooperativen Ganztags werden aktuell folgende Sporthallen genutzt:
- Dreifachhalle Hallenteile 1,2,3 Ruth-Drexel-Straße 27
- Dreifachhalle Hallenteile 1,2,3 Bauhausplatz 9
- Doppelhalle Hallenteil 1,2 Baierbrunner Straße 53
- Einfachhalle Schererplatz 3
- Kleinsporthalle Schererplatz 3
- Einfachhalle unten Schererplatz 3 (Halle Hausnummer 6)
- Einfachhalle oben Schererplatz 3 (Halle Hausnummer 6)
- Einfachhalle Hanselmannstraße 45
- Einfachhalle Pfanzeltplatz 10
- Doppelhalle Hallenteile 1,2 Gustl-Bayrhammer-Straße 21
- Einfachhalle Ravensburger Ring 37
- Kleinsporthalle Ravensburger Ring 37
- Doppelhalle Hallenteile 1,2 Berg-am-Laim-Straße 142
Frage 2:
Um wie viele Schüler/innen handelt es sich in den jeweiligen Anlagen?
Antwort:
Die aktuelle Situation ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
Frage 3:
Welche freien Zwischenzeiten innerhalb der Unterrichtszeit gibt es?
Antwort:
Nachdem der Belegprozess der Schulen Anfang Oktober abgeschlossen ist, fragt das Referat für Bildung und Sport (RBS) die tatsächliche Belegung ab. Bis Dezember des Jahres werden die Daten in Skubis eingepflegt. Die tatsächliche Belegung der Sportstätten ist dann dort ersichtlich. Die Schulsporthallen können den Sportvereinen grundsätzlich nach Unterrichtsende zur Verfügung gestellt werden, d.h. in der Regel ab 17 Uhr. Abhängig vom Unterrichtsende ist in Absprache mit den Schulen auch ein früherer Beginn möglich.
Frage 4:
Melden diese Schulen diese freien Zwischenzeiten?
Antwort:
Aus den Meldungen der Schulen sind auch freie Zwischenzeiten ersichtlich. Eine Nutzung dieser Zeitfenster zwischen verschiedenen Unterrichtseinheiten kann aber nur in wenigen Ausnahmefällen realisiert werden. Eine Nutzung der Schulgebäude durch „schulfremde“ Personen steht in der Regel im Widerspruch zu den Sicherheitskonzepten der Schulen. Zudem sind die Kinder und Jugendlichen der Sportvereine oft selbst noch im Unterricht und könnten das Sportangebot schon aus diesem Grund nicht wahrnehmen.
Frage 5:
Ist eine Aufstellung nach Stadtbezirken möglich?
Antwort:
Eine Aufstellung nach Stadtbezirken ist grundsätzlich möglich. Im Hinblick auf die Sportanlagenbelegungsanzeige (SABA) sind diese Daten grundsätzlich für jedermann zugänglich, siehe Antwort zu Frage 6.
Frage 6:
Wo und wie können diese Zeiten transparent gemacht werden?
Antwort:
Wenn die Meldungen in Skubis eingepflegt sind, kann die tatsächliche Belegung im Dienstleistungsfinder (Sportanlagenbelegungsanzeige – SABA) auf dem Städtischen Portal von jedem Bürger und jeder Bürgerin eingesehen werden. Die tatsächliche Belegung jeder einzelnen Sporthalle ist dort abrufbar. Freie Belegungszeiten können direkt aus dem System beantragt werden.
Frage 7:
Welche Möglichkeiten gibt es noch den Sportvereinen standortnah Ausweichmöglichkeiten zu bieten, die dann auch attraktiv genug sind für Kinder und Jugendliche?
Antwort:
Die Vergaberichtlinien für die außerschulische Nutzung der Sporthallen sehen vor, dass die Nutzungszeiten im Anschluss an die schulische Nutzung (17 bis 20 Uhr) vorrangig für den Kinder- und Jugendsport zur Verfügung gestellt werden. Der Erwachsenensport nutzt im Regelfall die späteren Hallenzeiten (20 bis 23 Uhr).
Das Zentrale Immobilienmanagement prüft bei Bedarf im Einzelfall, ob ggf. ein anderes Sportangebot zeitlich nach hinten verschoben werden kann,um entsprechende Zeiten zu generieren. Aber auch eine Verlegung an einen alternativen Standort kann eine Option sein.
Frage 8:
Wie können Schulen aufgefordert werden, freie Zeiten auch anzuzeigen?
Antwort:
Im Rahmen der Abfrage der Belegungen (siehe Antwort zu Frage 3) melden Schulen auch freie Zeiten. Außerdem ist das RBS in der Lage, den Umfang der schulischen Sportflächennutzung mittels Sportklassenzahlen zu prognostizieren und entsprechend zu steuern.
Die Beantwortung der Anfrage in der vorgesehenen Frist war leider nicht möglich, da eine Abstimmung und ein Datenabgleich innerhalb mehrerer Fachabteilungen notwendig war.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.