Durchfahrtsverbot für Lkw in der Bahnstraße
Anfrage Stadträte Hans Podiuk und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 24.1.2020
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihre Anfrage lautet wie folgt:
„Am 9.10.2019 hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung beschlossen, dass in der Bahn-, der Adlerstraße und im Drosselweg für Lkw über 3,5 t ein Durchfahrtsverbot veranlasst wird.
Inzwischen sind drei Monate vergangen und das veranlasst dazu den Oberbürgermeister zu fragen:
1. Welches Referat ist mit dem Vollzug des Stadtratsbeschlusses beauftragt?
2. Gibt es Hinderungsgründe zum Vollzug? 3. Bis wann ist mit dem Vollzug zu rechnen?“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Ihrer Anfrage liegt nachstehender Sachverhalt zu Grunde, den ich vor Beantwortung Ihrer Fragen nochmals kurz darstellen möchte:
Die Beschlussvorlage „Bahnstraße in Trudering“ (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 13778) wurde vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung in seiner Sitzung am 9.10.2019 behandelt. Zur Forderung, die Bahnstraße für den Schwerverkehr zu sperren, äußerte sich das Referat für Stadtplanung und Bauordnung im Beschlusstext wie folgt:
„Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat bereits mehrfach aufgrund von Bürgeranfragen, BA-Anträgen und Bürgerversammlungsempfehlungen und in Abstimmung mit dem Kreisverwaltungsreferat eine Sperrung der Bahnstraße für den Schwerverkehr geprüft. Die Verkehrsbelastung der Bahnstraße gemäß einer Erhebung vom April 2017 liegt am nördlichen Ende zwischen ca. 4.000 Kfz-Fahrten am Tag und an der Einmündung in die Wasserburger Landstraße bei ca. 4.500 Kfz-Fahrten am Tag. In der Spitzenstunde am Morgen wurden 28 Lkw (7,6%)
zwischen 7.30 und 8.30 Uhr und am Abend 16 Lkw (4,4%) in der Zeit von 16.30 bis 17.30 Uhr gezählt. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist der überwiegende Anteil an Schwerverkehr in der Bahnstraße ursächlich in den Transportfahrten von und zum Quetschwerk Mühlhäuser in Gronsdorf zu suchen.
Die Bahnstraße ist entsprechend den Richtlinien zur Anlage von Stadtstra-ßen (RASt 06) als Sammelstraße mit Verbindungsfunktion einzustufen.Dies ist ihrer Lage im Gebiet und der historisch gewachsenen Verbindung zwischen Gronsdorf und Trudering geschuldet.
Zulässig gemäß RASt 06 ist in Sammelstraßen eine Verkehrsstärke zwischen 400 und 800 Kfz pro Stunde. Die aktuelle Spitzenstundenbelastung in der Bahnstraße liegt zwischen 350 und 400 Kfz in der Spitzenstunde. Die vorhandene Verkehrsbelastung liegt im unteren Bereich der zulässigen Belastung und ist damit als richtlinienkonform einzustufen.
Für eine Sperrbeschilderung für den LKW-Durchgangsverkehr wird eine entsprechende Ausweichstrecke benötigt. Durch die bereits vorhandenen Lkw-Sperrungen für den Durchgangsverkehr in Trudering nördlich der Wasserburger Landstraße verbleibt im Hauptstraßennetz als Nord-/Süd-Verbindung durch Trudering nur mehr die Straße Schatzbogen, um über Riem und Feldkirchen nach Gronsdorf zu gelangen. Die nächste östlich gelegene Möglichkeit ist die Bahnstraße oder dann erst wieder die Bundesstraße B471 (Vockestraße) in Haar. Dies bedeutet für den Schwerlastverkehr, der beispielsweise in das Quetschwerk Mühlhauser in Gronsdorf gelangen will, eine Verdoppelung der zurückgelegten Strecke von rund 5 km auf ca. 10 km, wenn man als Ausgangspunkt die Abzweigung Wasserburger Landstraße zu der Straße Schatzbogen nimmt. Unabhängig von den wirtschaftlichen Auswirkungen für die Fuhrunternehmen durch erhöhten Zeitaufwand und weiterer Betriebskosten würde aus gesamtstädtischer Sicht die Umweltbelastung durch Abgase und Lärmemissionen durch eine Wegeverlängerung im Falle der Sperrung der Bahnstraße ebenfalls entsprechend erhöht.
Der Anliegerverkehr muss auch weiterhin gewährleistet bleiben und es muss sichergestellt sein, dass der Drosselweg und die Adlerstraße nicht als Ausweichstrecke benutzt werden. Diese zweigen unmittelbar südlich der Bahnüberführung westlich und östlich der Bahnstraße ab. Betrachtet man die Bahnstraße aus Richtung Gronsdorf kommend, ist an der Stadtgrenze in Höhe südlich der S-Bahnunterführung eine Sperre für den Lkw-Verkehr nicht möglich, da an dieser Stelle keine angemessene Umleitungs- und Wendemöglichkeit besteht.
Das Kreisverwaltungsreferat lehnt daher eine Sperre für den Lkw-Verkehr in der Bahnstraße aus Verkehrssicherheitsgründen ab, solange keine geeignete Alternativroute für den Lkw Verkehr zur Verfügung steht.“
Mit Antrag-Nummer 14-20/A 05981 hat die CSU-Stadtratsfraktion bereits am 25.9.2019 einen Änderungsantrag für den Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung gestellt, die Ziffer 2 des Antrags der Referentin wie folgt zu ändern:„Der Oberbürgermeister führt ein Durchfahrtsverbot für Lkw über 7,5t in der Bahn-/Adlerstraße/dem Drosselweg ein.“
Dieser Änderungsantrag wurde vom Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung in seiner Sitzung am 9.10.2019 angenommen.
Damit hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung einen Beschluss gefasst, der der fachlichen Einschätzung der Verwaltung entgegensteht.
Ihre einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Welches Referat ist mit dem Vollzug des Stadtratsbeschlusses beauftragt?
Antwort:
Der Vollzug des Stadtratsbeschlusses – also das Treffen der verkehrsrechtlichen Anordnung bzgl. Aufstellung einer Sperrbeschilderung – fällt in den Aufgabenbereich des Kreisverwaltungsreferates in seiner Funktion als untere Straßenverkehrsbehörde.
Frage 2:
Gibt es Hinderungsgründe zum Vollzug?
Antwort:
Wie oben ausgeführt, hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung einen Beschluss gefasst, der der fachlichen Einschätzung der Verwaltung entgegensteht.
Auf Grund der Komplexität und interkommunalen Auswirkungen der Thematik hat der Oberbürgermeister das Kreisverwaltungsreferat aufgefordert, Kontakt zur Regierung von Oberbayern als höhere Straßenverkehrsbehörde aufzunehmen. Das Kreisverwaltungsreferat hat sich daher zwischenzeitlich an die Regierung von Oberbayern gewandt, um die Frage der Rechtmäßigkeit und damit etwaige Folgen der Sperrung – insbesondere auf den Hoheitsbereich der Gemeinde Haar – vorab fachaufsichtlich würdigen zu lassen.
Über das Ergebnis der fachaufsichtlichen Würdigung – verbunden mit der Unterbreitung eines Entscheidungsvorschlages zum weiteren Vorgehen – wird das Kreisverwaltungsreferat den Oberbürgermeister informieren, sobald dieses vorliegt.
Frage 3:
Bis wann ist mit dem Vollzug zu rechnen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 2. Das Ergebnis der Prüfung bei der Regierung von Oberbayern bleibt abzuwarten.
Ich bitte, von den Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.