Gebietsbetreuerinnen und Gebietsbetreuer
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Ulrike Boesser, Hans Dieter Kaplan, Dr. Ingo Mittermaier, Alexander Reissl, Heide Rieke, Jens Röver und Klaus Peter Rupp (SPD-Fraktion) vom 2.5.2019
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 2.5.2019 an Herrn Oberbürgermeister der Landeshauptstadt München schlagen Sie vor, für die Heideflächen im Münchner Norden, Fröttmaninger Heide und Nordheide den Einsatz von zusätzlichen Gebietsbetreuerinnen und Gebietsbetreuern mit finanzieller Unterstützung des bayerischen Naturschutzfonds zu prüfen. Mit ihrem Einsatz soll bei der Bevölkerung das Verständnis für den Wert der Flächen, die aufgrund ihrer Nähe zum Wohngebiet einem starken Nutzungsdruck ausgesetzt sind, und für die Schutzregeln, die bislang nicht immer eingehalten werden, gestärkt werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil der Einsatz von Gebietsbetreuerinnen und Gebietsbetreuern im Rahmen des Vollzugs des Naturschutzrechts erfolgt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Untere Naturschutzbehörde hat seit 2007 die Gebietsbetreuung des Naturschutzgebiets „Panzerwiese und Hartelholz“ durch Werkverträge, zum Teil gefördert durch das damalige Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, finanziert. Seit 1.4.2018 ist es gelungen, unter hoher Förderung des Bayerischen Naturschutzfonds eine feste Stelle für die Gebietsbetreuung beim Heideflächenverein zu schaffen.
Der Zuständigkeitsbereich dieser Stelle geht über das Naturschutzgebiet „Panzerwiese und Hartelholz“ hinaus und erstreckt sich auf das gesamte FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat) „Heiden und Lohwälder im Münchner Norden“. Aufgrund des besonderen Nutzungsdrucks im Bereich der südlichen Fröttmaninger Heide und der Panzerwiese liegt der Schwerpunkt der Gebietsbetreuung auf dem Münchner Stadtgebiet. Mit dieser Begründung ist es gelungen, eine ganze Stelle zum überwiegenden Teil durch den Bayerischen Naturschutzfonds finanzieren zu lassen.Dadurch, dass der Heideflächenverein über die beteiligten Kommunen, die Landkreise und zum größten Teil durch die Landeshauptstadt München finanziert wird, profitiert auch die Landeshauptstadt von der Förderung der Gebietsbetreuung durch den Bayerischen Naturschutzfonds.
Üblicherweise finanziert der Bayerische Naturschutzfond nur halbe Stellen für die jeweiligen auf ganz Bayern verteilten Gebietsbetreuungen. Von den 68 Gebietsbetreuungen in 56 Gebieten sind ungefähr drei Viertel mit Halbtagsstellen besetzt.
Vor diesem Hintergrund und nach Aussage des Bayerischen Naturschutzfonds besteht derzeit im Hinblick auf die Verantwortung für ganz Bayern für die Landeshauptstadt München keine Möglichkeit, weitere Stellen fördern zu lassen. Die untere Naturschutzbehörde bleibt jedoch diesbezüglich im Austausch mit dem Bayerischen Naturschutzfonds.
Dennoch besteht aus Sicht des Naturschutzes der Bedarf an weiteren Stellen für Gebietsbetreuer und Gebietsbetreuerinnen gerade auch für die Großstadt. In der dichter werdenden Stadt nimmt der Druck auf die Schutzgebiete, die von hoher Bedeutung für die naturnahe Erholung sind, kontinuierlich zu. Umso wichtiger ist es, ihren Wert, aber auch ihre Gefährdung im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern – gerade auch, um sie langfristig für die extensive Erholung zu erhalten. Dies gilt nicht nur für die Fröttmaninger Heide, sondern insbesondere auch im Münchner Westen im Bereich der Aubinger Lohe mit der Moosschwaige, der Langwieder Heide und des Gleislagers Neuaubing sowie im Münchner Norden in den FFH-Gebieten „Allacher Forst“, „Angerlohe“ und „Gräben und Niedermoorreste im Dachauer Moos“.
Die Landeshauptstadt München ist in der Verantwortung, der erforderlichen Gebietsbetreuung auch ohne Förderung durch den Bayerischen Naturschutzfonds gerecht zu werden.
Für den Einsatz von GebietsbetreuerN und Gebietsbetreuerinnen zur Sicherung der Schutzgebiete und ihrer vielfältigen Funktionen für den Arten- und Biotopschutz, das Landschaftsbild und das Naturerleben ergibt sich somit ein erhöhter Bedarf an städtischen Mitteln. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beabsichtigt, im Rahmen des nächsten Eckdatenbeschlusses Personal- und Sachmittel für Gebietsbetreuungen zu beantragen. Dies entspricht auch dem Auftrag aus dem Beschluss des Referates für Gesundheit und Umwelt „Biodiversitätsstrategie München“ vom 19.12.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V13218, Antrag der Referentin, Punkt 6).
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.