Schließung der Hortgruppe „Infanterix“ in Aubing
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 10.2.2020
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Auf Ihre Anfrage vom 10.2.2020 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Offenbar plant die ‚Hortgruppe Infanterix – Aubing 2‘, den Hortbetrieb einzustellen und die Plätze in eine Kindergartengruppe umzustellen. Die multilinguale Einrichtung besteht derzeit aus zwei Krippengruppen, drei Kindergartengruppen und einer Hortgruppe. Viele Eltern regieren besorgt und hoffen auf ein Umdenken bzw. die schnelle, ortsnahe und unbürokratische Versorgung mit anderen Betreuungsplätzen für ihre Kinder.“
Zu den von Ihnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Sind der Landeshauptstadt München die Pläne zur Umwandlung der Hort- zu Kindergartenplätzen der „Infanterix Hortgruppe“ in Aubing bekannt?
Antwort:
Der Träger Infanterix München GmbH hat am 3.2.2020 telefonisch und per E-Mail das Referat für Bildung und Sport, Abteilung Koordination und Aufsicht Freie Träger, darüber informiert, dass er ab Herbst 2020 die Hortgruppe in eine Kindergartengruppe umwandeln möchte.
Derzeit besuchen 12 Schulkinder die Hortgruppe, die insgesamt 22 Plätze bietet.
Frage 2:
Ist es zutreffend, dass die Landeshauptstadt München dieser Umwandlung zustimmen muss?
Antwort:
Es ist richtig, dass der Träger eine neue Betriebserlaubnis beantragen muss, wenn sich beispielsweise Altersgruppe und/oder Konzept ändern. Die Genehmigungsbehörde im Referat für Bildung und Sport hat die Erlaubnis zu erteilen, wenn das Wohl der Kinder gewährleistet ist. Das heißt, wenn die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind (§ 45 SGB VIII).
Frage 3:
Plant die Landeshauptstadt München in Zusammenarbeit mit der „Hortgruppe Infanterix“, ein Konzept für den Erhalt der Hortplätze zu erstellen? Wenn ja, wie könnte dieses aussehen?
Antwort:
Freie Träger sind für die Erstellung und Fortschreibung einer pädagogischen Konzeption selbst zuständig und verantwortlich. Die Stadt München hat großes Interesse an einer guten Versorgung mit Betreuungsplätzen. Die zuständige Aufsicht hat deshalb umgehend mit dem Träger Kontakt aufgenommen, um gemeinsam Lösungen für die betreuten Kinder zu finden. Der Träger hat zugesichert, dass alle Kinder, die bereits einen Betreuungsplatz in der Einrichtung Aubing 2 haben, bis zum Ende der Grundschulzeit weiterhin in der Einrichtung betreut werden, falls keine Alternativbetreuung von den Eltern gewünscht und/oder gefunden wird.
Frage 4:
Kann den Kindern, die in der „Hortgruppe Infanterix“ betreut werden, ortsnah, unbürokratisch und rechtzeitig ein anderer Hortplatz vermittelt werden, wenn eine Schließung der Hortgruppe unausweichlich ist?
Antwort:
Die zuständige Aufsicht hat umgehend mit dem Träger Kontakt aufgenommen. Er hat folgende Rückmeldung gegeben:
Der Träger Infanterix hat darüber informiert, dass Anfang März 2020 ein Elternabend zur Klärung der möglichen Hortumwandlung im eigenen Haus angedacht ist.
Darüber hinaus betreibt der Träger KTS in der städtischen Immobilie, Aubing-Ost-Straße 66, ein Haus für Kinder (Betriebsträgereinrichtung) mit 75 Hortplätzen. Derzeit stehen davon noch ca. 40 Plätze zur Vergabe frei, so dass wir aktuell davon ausgehen, dass auch an diesem Standort die Möglichkeit auf einen Hortplatz besteht.
Frage 5:
Wie viele Hortplätze gibt es im 22. Stadtbezirk? Kann der Bedarf damit gedeckt werden?
Antwort:
Im 22. Stadtbezirk stehen 400 Schülerinnen und Schülern insgesamt 335 Plätze zur Schulkindbetreuung zur Verfügung (Hort und Mittagsbetreuung), was einem Versorgungsgrad von 84% entspricht.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.