Besserer Service in den Bürgerbüros –Sofortmaßnahmen 2. Versuch!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 4.7.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Schreiben vom 4.7.2019 haben Sie Folgendes beantragt:
„Um die aktuell oft immer noch langen Wartezeiten, besonders in der Zulassungsstelle aber auch in den Bürgerbüros, im Kreisverwaltungsreferat und in der Führerscheinstelle für die Münchner Bürgerinnen und Bürger wenigstens einigermaßen erträglich zu gestalten, ergreift die Landeshaupt- stadt schnellstmöglich folgende Sofortmaßnahmen:
-Anmietung von mobilen Klimageräten für die Warteräume
-Aufstellen von Wasserspendern mit kostenloser Abgabe von Trinkwasser“
Nach §60Abs.9GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit im Sinne von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu den von Ihnen vorgeschlagenen „Sofortmaßnahmen“ teile ich Folgendes mit:
Das KVR ist sehr an einem servicefreundlichen und serviceorientierten Umgang mit seinen Kundinnen und Kunden interessiert.
Zu Ihrer Behauptung, dass es „(..) aktuell oft immer noch (zu) langen Wartezeiten (kommt)“, kann ich Ihnen mitteilen, dass die durchschnittliche Wartezeit im Bereich des Bürgerbüros nicht länger als zehn Minuten beträgt, aktuell liegt sie sogar darunter.
-Zum Punkt „Anmietung von mobilen Klimageräten für die Warteräume“:
Das Gebäude Ruppertstraße 19 wurde im Zuge des Umbaus energetisch ertüchtigt. Die Fenster wurden ausgetauscht und die Außenfassade auf den neuesten Stand des technisch Machbaren gebracht. Des-halb wird sich die Situation für Kundinnen und Kunden im Stammhaus klimatisch verbessern.
Als Alternative zu (mobilen) Klimageräten wurde die Möglichkeit geprüft, in den Wartebereichen Ventilatoren einzusetzen. Diesbezüglich teilten der Betriebsärztliche Dienst (BäD) sowie der Fachdienst für Arbeitssicherheit (FAS) mit, dass durch die Zugluft von Ventilatoren gesundheitliche Beschwerden wie Muskelverspannungen, Augenreizungen oder Unterkühlungen auftreten können. Ventilatoren können zwar subjektiv zu einer Verbesserung der Behaglichkeit führen, jedoch könne der Einsatz von Ventilatoren erst akzeptiert werden, wenn alle anderen Maßnahmen ausgeschöpft sind. Eine dieser Maßnahmen ist das nächtliche Lüften und das Schließen der Fenster am Morgen. Diese Maßnahme wird bereits, mit spürbarem Erfolg, in den Besucherbereichen angewandt.
Außerdem stellen die Stromkabel von Ventilatoren eine Stolperfalle dar. Auch diesbezüglich kann nicht empfohlen werden, Ventilatoren in intensiv frequentierten Bereichen, wie ihn ein Wartebereich darstellt, einzusetzen. Hinzu kommt auch die Tatsache, dass das Aufstellen der Klimageräte, sowohl von Klimaanlagen als auch Ventilatoren, kein gegebener Standard innerhalb der Landeshauptstadt München ist. Dabei kann Folgendes aus einer einschlägigen Quelle entnommen werden: „Ein Anspruch auf Einbau einer Klimaanlage aufgrund sommerlicher Temperaturen lässt sich aus der Arbeitsstättenverordnung nicht ableiten. Unter Umständen können klimatisierte Räume sogar gesundheitliche Belastungen hervorrufen. Die erheblichen Energiekosten und Umweltbelastungen von Klimaanlagen laufen zudem den Bestrebungen zu verstärktem Umweltschutz und erhöhter Energieeinsparung zuwider. Für den Bereich der LHM hat daher das Baureferat festgelegt, dass mechanische Lüftung bzw. Kühlung von Büroräumen (und dementsprechend auch Wartezonen) aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen (hohe Investitions- und Folgekosten) grundsätzlich kein städtischer Baustandard ist.“ Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche im Durchschnitt bis zu acht Stunden täglich in ihren Büros verbringen, können so einen Standard also ebenso wenig erwarten wie die Kunden, die sich eine deutlich kürzere Zeit in den nicht-klimatisierten Wartezonen aufhalten.
-Zum Punkt „Aufstellung von Wasserspendern mit kostenloser Abgabe von Trinkwasser“:Bei Modellen, für die kein Wasser-, sondern lediglich ein Stromanschluss erforderlich ist – diese sind unter anderem häufig in Kaufhäusern vorzufinden –, benötigt man (Papp-/Plastik-)Becher. Das KVR möchte aus ökologischen Gründen darauf verzichten, Pappbecher oder Plastikbecher auszugeben. Die Option Pfandbecher zu verwenden,
würde einen ungerechtfertigten Aufwand an zusätzlichem Personal bedeuten.
Allerdings gibt es auch diverse Wasserspender-Modelle, für die man keine zusätzlichen Trinkgefäße benötigt. Man trinkt von einem Wasserstrahl, der einen Bogen macht, ohne mit dem Mund bzw. der Hand mit dem Wasserhahn in Berührung zu kommen. Diese Modelle sind unter anderem an Flughäfen vorzufinden. Aus ökologischer Sicht spräche hier nichts dagegen. Auch aus hygienischer Sicht hat der BäD keinerlei Bedenken geäußert. Allerdings wurde durch den FAS dahingehend aufmerksam gemacht, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass es um
einen Wasserspender herum zu Wasserspritzern bzw. (kleinen) Pfützen kommt. Wasser ist gemäß ASR A1.5/1,2 (Rechtsnormen der Arbeitsstättenverordnung werden durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln – ASR) konkretisiert) ein sogenannter gleitfördernder Stoff, durch den eine akute Rutschgefahr gegeben ist.
Aus unserer Sicht ist es daher empfehlenswert, auf den Einsatz solcher Wasserspender zu verzichten.
In der Nähe sämtlicher Dienstgebäude des KVR gibt es zudem mehr als genügend Möglichkeiten, Getränke zusätzlich käuflich zu erwerben. Im Stammhaus Ruppertstraße gibt es sowohl eine Cafeteria als auch eine Kantine, in der auch externe Gäste Getränke kaufen können.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Aufstellen von mobilen Klimageräten aus den oben genannten Gründen nicht zielführend ist. Insofern ist eine Anmietung von mobilen Klimageräten obsolet.
Auch die Bereitstellung von Trinkwasser über Wasserspender scheidet aufgrund der oben genannten Gründe aus. Gleichwohl prüft das KVR derzeit die Alternative, kostenlos Wasser in Flaschen auszugeben. Neben der Frage des finanziellen Bedarfs sind auch eine Reihe von verfahrens- und ablauftechnischen Fragen, bis hin zu einem erforderlichen personellen Aufwand zu klären. Soweit sich hier eine realisierbare Lösung abzeichnen sollte, wird zumindest am Standort der Ruppertstraße 19 und 11 vor der nächsten Hitzewelle reagiert.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.