Bolzplätze und öffentliche Sportflächen in München erhalten und ausbauen VI – Entsiegelung von bestehenden Anlagen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Jutta Koller, Sabine Krieger, Oswald Utz und Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 13.11.2019
Anwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 13.11.2019 Folgendes beantragt:
„Die Verwaltung prüft, welche bestehenden Bolzplätze (Asphalt/Tartan) und Sportflächen (Asphalt/Beton) entsiegelt und durch Naturrasenplätze ersetzt werden können. Hierbei werden die Bezirksausschüsse und die Nutzerinnen und Nutzer miteinbezogen.“
Der Antrag wird damit begründet, dass es in München aktuell unterschiedliche Bodenbeläge auf Bolzplätzen gäbe. Die meisten Plätze seien Naturrasenplätze und lägen häufig in Grünzügen. Dadurch könnten die Kinder und Jugendlichen ihren Sport ausüben, ohne dass hierfür große Versiegelungen geschaffen werden müssten. Es gäbe jedoch auch eine Vielzahl an versiegelten Plätzen, die mit Asphalt oder Tartanbelägen versehen seien. Diese Plätze böten den unstrittigen Vorteil, dass sie das ganze Jahr über bespielt werden könnten. Gleichzeitig würden diese Untergründe viel häufiger zu schweren Verletzungen führen, als dies bei Rasenbelägen der Fall sei. Ein Rasenbelag sei zudem deutlich gelenkschonender und angenehmer zu bespielen als Asphalt. Auch bei den Sportflächen gäbe es viele Anlagen (zum Beispiel Tischtennisplatten/Parcours-Möglichkeiten), welche komplett versiegelt seien und durch einen natürlichen Untergrund ausgetauscht werden könnten. Durch eine Entsiegelung dieser Flächen könnten „grüne Flächen“ zurückgewonnen werden, was in einer stetig wachsenden und hochverdichteten Stadt auch von großer ökologischer Wichtigkeit sei.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 13.11.2019 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Fußballspielen ist nach wie vor eine sehr beliebte Sportart, die von Kindern und Jugendlichen sowie von Erwachsenen gerne ausgeübt wird. Die stei-genden Mitgliederzahlen in den Fußballvereinen belegen den anhaltenden Trend zu dieser Ballsportart. Auch auf den Bolzplätzen in den öffentlichen Grünanlagen ist diese Entwicklung deutlich spürbar.
Neben den öffentlichen Bolzplätzen stehen in den öffentlichen Grünanlagen die Spiel- und Liegewiesen zum unreglementierten Bolzen zur Verfügung. Ausgewiesene Bolzplätze dagegen sind mit ortsfesten Toren ausgestattet und müssen gemäß 18. Bundesimmissionsschutzverordnung (18. BImSchV) im Hinblick auf ihre lärmbelästigende Wirkung Mindestabstände zur Umgebungsbebauung einhalten. Der Anteil der versiegelten Bolzplätze in Bezug auf die Gesamtfläche aller öffentlichen Grünflächen einschließlich der Naturrasenplätze dürfte bei unter 1% liegen. Die öffentlichen Anlagen werden erfahrungsgemäß sehr gerne angenommen und sind ganzjährig hoch frequentiert.
Der allgemein zunehmende Nutzungsdruck auf Bolzplätze und Sportflächen und der Wunsch, sich ganzjährig auf diesen Flächen sportlich zu betätigen, erfordert einen robusten, strapazierfähigen Belag. Bolzplätze als Naturrasenflächen halten der zunehmenden Beanspruchung nicht stand. Bei einer Übernutzung bilden sich regelmäßig großflächige Kahlstellen und Vertiefungen im Rasen, die ein potenzielles Verletzungsrisiko darstellen. Für die Durchführung von Regenerationsmaßnahmen müssen diese Plätze gesperrt werden. In der Vergangenheit wurden meist nur die am stärksten frequentierten Bolzplätze mit einem Asphaltbelag befestigt, um eine dauerhafte Nutzbarkeit zu gewährleisten. In jüngster Zeit werden von den Nutzerinnen und Nutzern und den Bezirksausschüssen eine ganzjährige, witterungsunabhängige Bespielbarkeit für fast alle Anlagen gefordert, so dass die Entscheidung bei neu zu errichtenden Bolzplätzen zunehmend zugunsten befestigter Beläge fällt.
Für Sportarten wie Streetball oder Tischtennis sind zudem nur befestigte Flächen als Spielflächen tauglich. Sportbeläge, wie zum Beispiel für Parcours-Anlagen, müssen zusätzlich besondere sicherheitsrelevante Kriterien hinsichtlich Ebenflächigkeit und Dämpfungseigenschaften erfüllen. Fallschutzflächen aus Rasen würden auf Dauer nicht den Anforderungen entsprechen, weil bei intensiver Nutzung der Bewuchs zerstört werden würde, unfallträchtige Unebenheiten entstünden und die notwendige Dämpfungswirkung des Belages nicht gewährleistet werden könnte.
Eine generelle Umwandlung von befestigten Bolzplätzen und Sportflächen in Rasenflächen wäre mit großen Nutzungseinschränkungen verbunden. Hoch frequentierte Rasenplätze müssten über lange Zeiträume regelmäßigzur Regeneration gesperrt werden. Dem Baureferat ist derzeit kein Bolzplatz bekannt, auf dem der Nutzungsdruck so gesunken wäre, dass eine Umgestaltung in einen Naturrasenplatz möglich erscheint. Bei anstehenden Sanierungsmaßnahmen befestigter Bolzplätze ist das Baureferat jedoch gerne bereit, gemeinsam mit den Bezirksausschüssen zu prüfen, ob sich der Nutzungsdruck dahingehend geändert hat, dass eine Entsiegelung möglich wäre.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.