Kleingärten Flurstücke 435/ und 435/3 Gemarkung Feldmoching
Anfrage Stadträte Manuel Pretzl, Alexander Reissl und Otto Seidl (CSU- Fraktion) vom 9.1.2020
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 9.1.2020 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
Aufgrund der erforderlichen Klärungen, die leider doch etwas länger gedauert haben, konnte die Anfrage nicht in der geschäftsordnungsgemäßen Frist erledigt werden. Wir bitten hierfür um Verständnis.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
Auf eine Anfrage der FDP hat die Stadtverwaltung geantwortet, dass die oben genannten Flurstücke im Flächennutzungsplan als Kleingärten vorgesehen sind. Dazu stellen Sie Fragen.
Zunächst darf vorangestellt werden, dass es sich bei der erwähnten Antwort vom 6.12.2019 der Stadtverwaltung um die Beantwortung einer Anfrage der Bayernpartei vom 14.8.2019 handelt.
Grundsätzlich teilt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zum Sachverhalt mit:
Die Grundstücke liegen im Bereich, für den der Stadtrat Ende Juni 2018 die Stadtverwaltung beauftragt hat, Vorschläge für ein kooperatives Stadtentwicklungsmodell in Feldmoching-Ludwigsfeld zu erarbeiten. Derzeit wer-den im Rahmen der Phase 1 Voruntersuchungen durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einer Machbarkeitsstudie zusammengeführt, die anschließend dem Stadtrat vorgelegt werden soll, um dann über das weitere Vorgehen einer möglichen baulichen und naturräumlichen Entwicklung zu entscheiden.
Um dem Ergebnis der Machbarkeitsstudie und der möglichen baulichen und naturräumlichen Entwicklung nicht vorzugreifen, sollen während der laufenden Untersuchungen keine isolierten Bebauungspläne für kleine Teilbereiche innerhalb des Umgriffes aufgestellt werden. Die Errichtung von Kleingärten ist daher bis zum Vorliegen von Ergebnissen ebenfalls nicht beabsichtigt. Eine künftige, langfristige Nutzung sollte im Zusammenhang mit der Machbarkeitsstudie identifiziert und vom Stadtrat festgelegt werden.Zu Ihren einzelnen Fragen berichtet das Referat für Stadtplanung und Bauordnung:
Frage 1:
Sind die beiden Grundstücke nördlich Am Schnepfenweg die einzigen Kleingartenflächen oder sind noch weitere Grundstücke anderer Eigentümer dort als Kleingärten vorgesehen?
Antwort:
Der derzeit gültige Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung stellt für den Bereich nördlich des Reinen Wohngebiets (WR) der Fasanerie neben den beiden genannten Flurstücken eine Reihe weiterer Flurstücke Kleingärten (KG) dar:
Westlich der Pappelallee die Flurstücke Nr. 436/2, 436/3, 436/49, 436/48, 436/47 und 436/46, alle Gemarkung Feldmoching. Diese Flurstücke werden überlagert von der Signatur „Flächen mit Nutzungsbeschränkungen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“. Östlich der Pappelallee neben den beiden abgefragten Flurstücken die Flurstücke Nr. 431/0 (teilweise), 432/2, 434/2 (teilweise) und 435/2, alle Gemarkung Feldmoching.
Östlich der Obermoosstraße setzt sich dieses Band an Kleingartenflächen anschließend an eine Allgemeine Grünfläche (AG) bis zur Feldmochinger Straße fort.
Zu Frage 2 und Frage 3 teilt das Kommunalreferat mit:
Frage 2:
Gibt es in der Stadtverwaltung ein Projekt, hier Kleingärten einzurichten?
Antwort:
Für die im Antrag angefragten oben genannten Grundstücke nördlich „Am Schnepfenweg“ wird bezüglich einer möglichen Einrichtung von Kleingärten kein Vorgang geführt und es ist auch kein solcher bekannt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung führt aus, dass auf allen oben genannten Grundstücken die im Flächennutzungsplan als Kleingärten dargestellt werden, keine Planungen für die Einrichtung von Kleingärten vorhanden sind.
Frage 3:
Gibt es dazu Verhandlungen über Grundstückskauf?
Antwort:
Zu den in der Anfrage genannten Grundstücken führte das Kommunalreferat im Januar 2017 auf Initiative der Eigentümer kurz Gespräche über die Bestellung eines Erbbaurechts. Eine Einigung konnte leider nicht erzielt werden.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass derzeit keine Projekte zur Einrichtung von Kleingärten in diesem Gebiet vorgesehen sind. Für eine weitere planungsrechtliche Beurteilung sind die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum kooperativen Stadtentwicklungsmodell und die daran geknüpfte Stadtratsentscheidung abzuwarten.