Gebärdensprachdolmetscher für hörgeschädigte Kinder bei
Schwimmkursen
Antrag Stadträtinnen Sabine Bär, Alexandra Gaßmann und Ulrike Grimm (CSU-Fraktion) vom 5.11.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 5.11.2019 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich. In Ihrem Antrag baten Sie darum, zukünftig für hörgeschädigte Kinder Schwimmkurse mit einem Gebärdensprachdolmetscher anzubieten, da diese Kinder im Wasser ihre Hörhilfen nicht tragen können und passende Hilfe am Beckenrand benötigen.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Alle Kinder sollen einen gleichberechtigten Zugang zu Anfängerschwimmkursen bekommen. In den Beschlüssen des Sportausschusses des Stadtrates vom 8.7.2015, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 03453 und vom 23.11.2016, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 07275 wurde das Referat für Bildung und Sport, Sportamt daher beauftragt, innerhalb der Schwimmoffensive insbesondere den Zielgruppen Grundschulkindern, Geflüchteten sowie wirtschaftlich Benachteiligten und Menschen mit Behinderung Anfängerschwimmkurse zu organisieren. Dieses ließe auch zu, möglichst als inklusives Angebot, hörgeschädigten Kindern Schwimmkurse mit einem Gebärdensprachdolmetscher anzubieten. Dies hätte unter anderem auch den Effekt, hörende Geschwisterkinder oder hörende Kinder gehörloser Eltern aufnehmen zu können.
Keinem unserer Kooperationspartnern der Schwimmoffensive (Schwimmschulen und Schwimmvereine) ist der Bedarf allerdings je gemeldet worden. Da die Anzahl von betroffenen Kindern insgesamt relativ gering ist (ca. 1 bis 2% der Bevölkerung ist hörbehindert), kann folgende Lösung angeboten werden: Vier Kooperationspartner sehen die Möglichkeit, dezentral in vier verschiedenen Schulschwimmbädern einzelne hörgeschädigteKinder unter Hinzunahme eines Gebärdensprachdolmetschers in Anfängerschwimmkursen aufzunehmen, das sind die Schwimmschule Wasser-
mäuse, der Schwimmverein Aktivsportwelt, der SC Wasserfreunde und die Schwimmschule München. Die Kurse finden in folgenden Schwimmbädern statt: Torquato-Tasso-Straße 38, Gilmstraße 46, Freudstraße 15 oder Ridlerstraße 26.
Die Buchung einer Gebärdensprachdolmetscherin oder eines Gebärdensprachdolmetschers über den Gehörlosenverband München und Umland e.V (GMU) erfolgt über die Eltern des hörgeschädigten Kindes nach Rücksprache mit dem Veranstalter. Pro Gruppe (1 bis max. 4 hörbehinderte/ beeinträchtigte Kinder) wird nur eine Dolmetscherin oder ein Dolmetscher benötigt.
Die Bezahlung der Gebärdensprachdolmetscherin oder des Gebärdensprachdolmetschers erfolgt über das Referat Bildung und Sport/Sportamt, Sachbereich Schwimmoffensive, aus dem Zuschuss der Schwimmoffen-
sive, allerdings nur dann, wenn das hörgeschädigte Kind auch tatsächlich am Kurs teilgenommen hat.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.