ÖPNV-Ausbau mit Nachdruck vorantreiben – Überdachte Wartehäuschen werden Standard an allen Bushaltestellen
Antrag Stadträte Manuel Pretzl und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 8.11.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag fordern Sie, dass alle Bushaltestellen mit Wartehäuschen ausgestattet werden. Dabei sind neben der Standardausstattung auch Sonderformen mit weniger Platzbedarf zu nutzen, um auf alle lokalen Gegebenheiten reagieren zu können.
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die Ausstattung der Bushaltestellen fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchener Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Hierzu haben wir die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) um Stellungnahme gebeten, die Folgendes mitgeteilt hat:
„Die MVG strebt im Interesse ihrer Fahrgäste grundsätzlich an, dass nach Möglichkeit an allen Haltestellen im MVG-Netz ein Witterungsschutz aufgestellt wird. So sind bereits jetzt sämtliche 174 Tramhaltestellen mit Wartehallen bestückt.
Ein Ausstattungsgrad von über 90 Prozent aller oberirdischen Haltestellen erscheint aufgrund der bestehenden Rahmenbedingungen realistisch und wird in den nächsten zehn Jahren sukzessive auch erreicht werden können. Bei dem dann noch verbleibenden Anteil von 5 bis 10 Prozent der Haltestellen ohne Dach liegen Rahmenbedingungen vor (wie zum Beispiel vorhandene Gasleitungen o.ä.), die das Aufstellen eines Wartehäuschens dauerhaft ausschließen.
Bisher wurden im Stadtgebiet München 1.754 Wartehallen realisiert. Damit sind bei einer Gesamtzahl von aktuell 2.420 Haltestellen bereits jetzt 72,5 Prozent aller Bus- und Tramhaltestellen mit einer Wartehalle ausgestattet.Derzeit bereitet die SWM den Vertrag mit der Firma DSM/Decaux über die 7. Tranche von Wartehallen mit insgesamt 250 neuen Wartehäuschen vor. Damit soll in den nächsten Jahren dem Ziel einer Ausstattung mit Wartehallen von deutlich über 90% der MVG-Haltestellen wieder ein großer Schritt nähergekommen werden.
Bei einem Teil der derzeit noch verbleibenden 666 Haltestellen ohne Witterungsschutz liegen allerdings räumliche Gegebenheiten vor (zum Beispiel zu geringe Gehwegbreiten beziehungsweise Abstandsmaße und Durchgangsbreiten), bei denen im Falle einer Verwendung der Standardmodelle gegen die Regeln der Technik und der Gesetzgebung zur Barrierefreiheit verstoßen würde. Zur Behebung dieses Problems hat die SWM/MVG gemeinsam mit der Firma DSM/Decaux als dem Lieferanten und Wartungsdienstleister der Unterstände einen neuen Wartehallentypus entwickelt.
Mit einer Dachbreite von ca. 1,00 bis 1,30 m ist dieser deutlich schmäler und kann voraussichtlich bei einem Großteil der Haltestellen mit geringem Haltestellenquerschnitt eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist noch zu klären, inwieweit Abweichungen von den städtischen Vorgaben zum Mindestabstand zwischen Straßenrand und Bushäuschen möglich sind. Die Verwendung dieses Typs soll heuer an mehreren Standorten untersucht werden.
Im Zuge der geplanten neuen Tranche ist die Auslieferung von über 100 Wartehallen dieses neuen, schmaleren Haltestellentyps vorgesehen, um künftig auch dort, wo dies bislang aus Platzgründen nicht möglich war, Fahrgastunterstände aufzustellen. Nach grober Einschätzung können damit bei etwa einem Fünftel aller Haltestellen, die derzeit keinen Witterungsschutz haben, die gewünschten Wartehallen aufgestellt werden.
Um zukünftig ein engmaschiges, überdachtes Haltestellennetz auch in den neuen Stadtentwicklungsgebieten beziehungsweise im Rahmen von Neu- oder Umbaumaßnahmen zu ermöglichen, werden wir gemeinsam mit den zuständigen städtischen Stellen die baulichen Rahmenbedingungen für die Standardwartehäuschen der SWM/MVG frühzeitig im Planungsprozess berücksichtigen.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der MVG Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass Ihr Antrag beantwortet ist und als erledigt gelten darf.