Oberbürgermeister Dieter Reiter hat in einem Brief an den bayerischen Staatsminister für Unterricht und Kultus, Professor Dr. Michael Piazolo, auf Regelungslücken bei der Übernahme von Schulwegkosten hingewiesen, die Eltern sowie Schülerinnen und Schüler zum Teil vor große Probleme stellen. Grundsätzlich werden die Schulwegkosten übernommen für:
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 – 4, die einen Schulweg von mehr als zwei Kilometer haben und ihre Sprengelschule besuchen.
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 10, die einen Schulweg von mehr als drei Kilometer haben und ihre nächstgelegene Schule besuchen.
Bei der Umsetzung dieser Bestimmungen gibt es Verbesserungsbedarf. Oberbürgermeister Dieter Reiter weist in seinem Schreiben auf einige Sachverhalte hin, die für Familien Mehrkosten bei der Schulwegbeförderung bedeuten – und bittet darum, diese gegebenenfalls im Rahmen von gesetzlichen Änderungen möglichst rasch so anzupassen, dass eine volle Übernahme der Schulwegkosten gewährleistet ist.
Drei ausgewählte Beispiele:
1. Anerkennung von Fahrten von Sonderpädagogischen Förderzentren (SFZ) in eine Kinderbetreuungseinrichtung: Die Fahrt von zu Hause zum SFZ fällt unter die Kostenfreiheit des Schulwegs, eine Rückfahrt nach Hause ebenfalls. Viele berufstätige Eltern benötigen jedoch nach Schulschluss eine Betreuung für ihre Kinder. Diese Fahrt in eine Kinderbetreuungseinrichtung (zum Beispiel Hort) ist nicht vom Gesetz zur Kostenfreiheit des Schulwegs umfasst. Das muss geändert werden. 2. Familienbelastungsgrenze sollte keine Rolle spielen: Bei Jugendlichen ab der 11. Jahrgangsstufe erstattet der Aufgabenträger die Kosten der notwendigen Beförderung nur noch, wenn die Kosten hierfür über 440 Euro im Jahr liegen (sogenannte Familienbelastungsgrenze). Damit entfällt für zahlreiche Jugendliche in der 11. Jahrgangsstufe plötzlich die kostenfreie Fahrkarte. Die Fahrt mit dem ÖPNV zur Schule oder nach Hause muss auch in den höheren Jahrgangsstufen kostenlos sein. Damit werden Familien finanziell entlastet und es entfällt der Anreiz, aufs Auto umzusteigen. Es muss alles getan werden, umweltfreundliche
Mobilität im Bewusstsein der Menschen zu verankern.
3. Kriterium Nächstgelegenheit: Hierbei soll bei den unterschiedlichen Schulformen stärker unterschieden werden nach Ausrichtung der Schule. Also bei einem sprachlichen Gymnasium soll nicht nur die Anerkennung der ersten Fremdsprache, sondern auch der zweiten
beziehungsweise dritten erfolgen. Bei der Realschule soll differenziert werden zwischen Wahlpflichtfächergruppe IIIa und IIIb und bei den Berufsoberschulen das jeweilige Sprachenangebot. Sodass beim Kriterium „Nächstgelegenheit“ in der Folge die Schülerbeförderung übernommen wird, die auch der jeweiligen Entscheidung hinsichtlich der Schulwahl entspricht.
Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Bei der OB-Sprechstunde für Schülerinnen und Schüler haben mir Schülerinnen berichtet, dass es bei der Kostenfreiheit des Schulwegs eklatante Lücken gibt. Das geht soweit, dass Schülerinnen und Schüler lieber aufs Auto umsteigen. Ich habe bei der Sprechstunde zugesagt, einen Brief an den zuständigen Bayerischen Kultusminister zu schreiben – damit der Schulweg lückenlos kostenfrei und so bürgerfreundlich wie möglich gestaltet wird. Gesetzliche Regelungen, die hier unnötig Mehrkosten für Familien bedeuten, müssen dringend ver-ändert werden.“