SARS-CoV2-Pandemie: Kein Grund zur Aushöhlung von Grundrechten
Antrag Stadtrat Cetin Oraner (Die Linke) vom 31.3.2020
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Mit den im Betreff genannten Antrag beantragen Sie Folgendes:
„Der Stadtrat möge beschließen:
Dem Stadtrat wird auch in der krisenhaften Situation aufgrund der gegenwärtigen Virus-Pandemie jederzeit sein Grundrecht auf Kontrolle und Information von und durch die Verwaltung der Landeshauptstadt gewährt. Dieses Kontrollrecht wird uneingeschränkt in Form von - Feriensenaten
- Anträgen und Anfragen
wahrgenommen.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, beantworte ich Ihren Antrag mit diesem Schreiben, da im Feriensenat am 8.4.2020 die Situation zur gegenwärtigen Corona-Pandemie sehr detailliert und differenziert seitens der Verwaltung dargestellt wurde und somit Ihrem Anliegen entsprochen wurde.
Anlässlich dieser Informationen, hat der Feriensenat das Thema dann ausführlich diskutiert. In die Diskussion hat sich auch Frau Stadträtin Brigitte Wolf intensiv eingebracht. Ein weiterer Bericht wird im Feriensenat am 29.4.2020 erfolgen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.