Die Clearingstelle Gesundheit in der Konradstraße 2 nimmt ab sofort ihren regulären Betrieb auf. Menschen ohne Krankenversicherung oder ungeklärtem Versicherungsstatus können sich dort über Lösungswege beraten lassen, wie der Zugang zu einer gesundheitlichen Regelversorgung sichergestellt werden kann. Das Projekt geht auf eine Initiative des Sozialreferats und des Referats für Gesundheit und Umwelt zurück. Der soziale Hilfeträger Condrobs betreibt die Clearingstelle, finanziert durch das Sozialreferat der Stadt München.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Es ist wichtig, dass in unserer Stadt Menschen, die sich in einer gesundheitlichen Notlage befinden und keinen Versicherungsschutz haben, nicht ihrem Schicksal überlassen werden. Es ist für die Betroffenen ein großer Schritt nach vorne, dass sie sich ab sofort in der Clearingstelle beraten lassen können und damit dann auch eine medizinische Behandlung bekommen. Aufgrund der Coronasituation hat Condrobs bereits im April einen Notbetrieb zur Beratung sichergestellt. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Ich freue mich, dass im Mai nun der Regelbetrieb starten kann.“
Schätzungen zufolge haben rund 1.000 Menschen in der Landeshauptstadt keine Krankenversicherung. Arbeitssuchende EU-Bürgerinnen und Bürger ohne Anspruch auf Sozialleistungen sind dabei die größte Gruppe. Doch auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Menschen aus Drittstaaten – oft mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus – sind betroffen. Viele von ihnen gehen deshalb aus Sorge vor hohen Kosten bei gesundheitlichen Problemen nicht zum Arzt oder verzichten auf die Impfung ihrer Kinder. Mit der Öffnung der neuen Clearingstelle bietet ein Team aus pädagogischer Betreuung und Fachangestellten betroffenen Personen Beratung und Vermittlung an, um für jeden Einzelnen eine Lösung auf Gesundheits- leistungen zu ermöglichen. Geplant ist zudem eine aufsuchende Beratung an den Anlaufstellen für Behandlung von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz. Dort sollen nach Bedarf feste Beratungszeiten in deren Behandlungszentren angeboten werden.
Menschen, die nicht ins Krankenversicherungssystem integriert werden können, sind nicht von medizinischer Versorgung ausgeschlossen. Die Landeshauptstadt München hat für solche Fälle einen Gesundheitsfonds über jährlich 500.000 Euro ins Leben gerufen. Zugang zum Gesundheitsfond haben Deutsche Staatsbürger, EU-Bürger und Menschen mit geklärtem und ungeklärtem Aufenthaltsstatus aus Drittstaaten. Voraussetzung dafür ist, dass die Clearingstelle eingebunden ist, die Notwendigkeit der Behandlung medizinisch festgestellt wurde und keine alternativen Finanzierungsmöglichkeiten bestehen.
Beratungen in der Clearingstelle finden nur nach Terminabsprache statt. Weitere Informationen sind unter https://www.condrobs.de/einrichtungen/clearingstelle nachzulesen.