Maschinelles Schneeräumen auf Kunstrasenplätzen endlich ermöglichen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Katrin Abele, Verena Dietl, Isabella Fiorentino-Wall, Haimo Liebich, Christian Müller, Cumali Naz und Julia Schönfeld-Knor (SPD-Fraktion) vom 5.2.2020
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 5.2.2020 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, das Räumen von Schnee mit kleinen Schneefräsen und ähnlichem Gerät auf Kunstrasenplätzen nicht länger zu untersagen, sondern noch in dieser Wintersaison den Platzwarten auf Anlagen mit Kunstrasenplätzen Handlungsempfehlungen zu geben, wie bei maschinellen Schneeräumen eine Beschädigung des Sportbodens verhindert wird.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Referat für Bildung und Sport hat zum Thema Schneeräumen auf Kunstrasenplätzen eine Stellungnahme des mit der Rasenpflege beauftragten Baureferates, HA Gartenbau, eingeholt und teilt dazu Folgendes mit:
Nach Aussage der Hersteller ist eine maschinelle Schneeräumung auf Kunstrasenflächen zwar grundsätzlich möglich, allerdings werden von den Herstellern keine konkreten Angaben gemacht, mit welcher Methode bzw. mit welchen Geräten eine Schneeräumung möglich ist. Daher wurde die Stellungnahme eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen eingeholt. Der Sachverständige stellt zusammenfassend fest, dass das mechanische Räumen von Schnee auf Kunststoffrasenspielfeldern mit erheblichen Risiken behaftet ist. Es könnte zu irreversiblen Beschädigungen des Kunstrasenteppichs kommen. Wenn die Räumung von Schnee auf Kunststoffrasenspielfeldern erforderlich sein sollte, ist dies laut Gutachter, auch um Gewährleistungsansprüche nicht zu verwirken, mit dem Hersteller detailliert abzustimmen.Das maschinelle Schneeräumen sollte daher nach Abstimmung zwischen dem Referat für Bildung und Sport und dem Baureferat, HA Gartenbau zuerst erprobt und dabei eine entsprechende Räummethode mit geeignetem Gerät gefunden und mit den Herstellern abgestimmt werden.
Das Baureferat wurde deshalb vom Referat für Bildung und Sport mit der Durchführung eines Pilotversuches im Winter 2019/2020 beauftragt. Es sind fünf Kunstrasenplätze für den Probelauf vorgesehen. Die Hersteller werden in den Pilotversuch mit eingebunden.
Das Ergebnis des Pilotversuches bleibt vorerst abzuwarten, um einem hohen wirtschaftlichen Risiko, insbesondere hinsichtlich der Gewährleistung sowie eines längeren Nutzungsausfalls durch mögliche Beschädigungen der Spielfelder vorzubeugen.
Aufgrund des sehr milden Winters 2019/2020 endet der Pilotversuch ohne Ergebnis, da keine Aufträge zu vergeben waren. Das Baureferat, HA Gartenbau wird daher für den Winter 2020/2021 erneut mit der Durchführung eines Pilotversuches mit fünf Kunstrasenplätzen beauftragt.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.