Der Stadtrat hat dem Konzept des Kommunalreferats zur Entlastung gewerblicher Nutzerinnen und Nutzer von städtischen Immobilien zugestimmt. Die Landeshauptstadt München unterstützt die von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffenen Mieterinnen und Mieter sowie Pächterinnen und Pächter städtischer Immobilien, um drohende Insolvenzen, Kündigungen und Entlassungen zu vermeiden und gleichzeitig langfristig finanziellen Schaden durch Mietverluste und Steuerausfälle von der Stadt abzuwenden.
Unter der Voraussetzung, dass die Antragstellerinnen und Antragssteller ihre Existenzgefährdung und Bedürftigkeit nachweisen, keine ausreichenden Hilfen von Land, Bund oder Europäischer Union gewährt wurden und ein Liquiditätsengpass entsteht, werden folgende Entlastungen gewährt:
- Umsatzmieten werden bis mindestens 31. Mai auf den reinen Umsatzanteil unter Wegfall der Mindestmiete beschränkt.
- Auf Festmieten wird im Härtefall und nach Einzelfallprüfung im Zeitraum von 1. April bis mindestens 31. Mai verzichtet.
- Beide Maßnahmen können solange verlängert werden, wie die wirtschaftliche Betätigung der betroffenen Betriebe beschränkt ist, längstens bis 30. September.
- Auf Mieterhöhungen wird bis 31. Dezember verzichtet, soweit dies zum dauerhaften Erhalt des Gewerbetriebs erforderlich ist.
- Wenn Stundungen gewährt wurden, gibt es entsprechende Kündigungsbeschränkungen.
Würden alle Nutzerinnen und Nutzer die Leistungen in Anspruch nehmen, wären Mindereinnahmen von sechs bis sieben Millionen Euro in 2020 zu erwarten. Im Immobilienbestand der Landeshauptstadt München gibt es rund 1.000 Nutzungsverhältnisse in Gewerberäumen, 1.100 Nutzungsverhältnisse auf unbebauten Flächen, 565 Vertragsverhältnisse der Stadtgüter München sowie rund 770 öffentlich-rechtliche Zuweisungen und 650 privatrechtliche Verträge der Markthallen München. Die Vertragsverhältnisse umfassen diverse Branchen, beispielsweise Einzelhandel, Gastronomie, Kunst und Kultur, soziokulturell- und kreativwirtschaftlich genutzte Flächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.
Kommunalreferentin Kristina Frank: „Die Stadt München unterstützt ihre Gewebetreibenden während der Corona-Krise monetär. Indem wir Mieten unter bestimmten Voraussetzungen stunden oder auf Mieteinnahmen und -erhöhungen verzichten, nehmen wir den gebeutelten Unternehmerinnen und Unternehmern einen Teil ihrer finanziellen Last von den Schultern. Denn auch nach der Corona-Krise brauchen wir unsere inhabergeführten Ladengeschäfte, Gastrobetriebe, Kulturangebote, Marktstandl und Landwirte. Wir stehen an der Seite unserer Vertragspartnerinnen und Vertragspartner. Eine nachhaltige Investition in die Zukunft des Gewerbestandorts München. Vielfalt muss gesichert werden.“