Kreislaufwirtschaft 3: Regelmäßige Schulung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Sachen Kreislaufwirtschaft zur Akzeptanzsteigerung
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 20.11.2019
Antwort Personal- und Organisationsreferent Dr. Alexander Dietrich:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Erledigung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Ihr Antrag betrifft die inhaltliche Ausgestaltung des Fortbildungsangebotes für städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie für Auszubildende. Hierbei handelt es sich um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt nach Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 weder eine grundsätzliche Bedeutung hat noch erhebliche Verpflichtungen erwarten lässt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher nicht möglich.
Zu ihrem Antrag teilen wir Ihnen gerne folgenden Sachstand mit:
Verpflichtende Schulungen allein zum Thema Kreislaufwirtschaft für Auszubildende sind uns derzeit aus Kapazitätsgründen und aufgrund anderer Schwerpunktsetzung nicht möglich, wenngleich uns die Bedeutung dieses Themas durchaus bewusst ist. Die ohnehin zeitlich beschränkte Ausbildungszeit beinhaltet bereits mehrere wechselnde Praktika, um den Nachwuchskräften einen guten Einblick in den vielfältigen Aufgabenbereich einer Stadtverwaltung zu ermöglichen, zudem erhalten die Auszubildenden bereits ein umfangreiches Schulungsprogramm mit dem Themenschwerpunkt Vielfalt.
Bei der Zielgruppe der städtischen Beschäftigten kommt zu den auch hier begrenzten Ressourcen noch die strategische Entscheidung hinzu, verpflichtende Seminare sukzessive zu reduzieren, um die Eigenverantwortung der Dienstkräfte und damit auch deren Identifikation mit den zu vermittelnden Themen zu steigern.
Freiwillige Seminarangebote existieren hingegen bereits beziehungsweise werden sukzessive entwickelt: Mit dem Seminar „Nachhaltigkeit im Beschaffungswesen“ im aktuellen Fortbildungsprogramm schulen wir derzeit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bedarfs- und Vergabestellen allerstädtischer Referate, die für die Bestellung von Verbrauchsgütern des täglichen Dienstgeschäftes verantwortlich sind. Ein wesentlicher Trainingsinhalt dieses Seminars ist dabei die klimafreundliche Beschaffung. Die Zielgruppe der Schulung ist bewusst nur auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vergabestellen beschränkt, da deren Aufgabenfeld und die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft direkt korrespondieren.
Um die Bedeutung des Themas Nachhaltigkeit zu betonen, entwickeln wir gemeinsam mit dem RGU hierzu gerade eine Veranstaltung für ca. 100 Führungskräfte. Ein Bestandteil der Veranstaltung wird es auch sein, mit den anwesenden Führungskräften zu besprechen, welche weiteren Fortbildungsangebote erforderlich sind und wie es gelingt, auch die „richtigen“ Teilnehmenden dafür zu gewinnen.
Eine weitere Chance, dem Thema Kreislaufwirtschaft die erforderliche Beachtung zu schenken, sehen wir im Ausbau unserer Angebote zum digitalen Lernen. Die Bereitstellung der erforderlichen Technik sowie die Schaffung nötiger Rahmenbedingungen wurden auf den Weg gebracht, ebenso laufen bereits konkrete Gespräche mit Anbietern von e-Learning-Content. Wir werden daher in Kürze entsprechende Angebote zur Verfügung stellen können.
Bei der Gestaltung von Seminaren und e-Learning-Einheiten sind wir mit der Ausbildungsabteilung, dem RGU sowie dem Pädagogischen Institut – Zentrum für kommunales Bildungsmanagement im laufenden Austausch.
Wir hoffen, Ihrem Anliegen damit in einem ersten Schritt Rechnung zu tragen.