Den Münchner Norden gestalten 4 Hasenbergl
Antrag Stadtrats-Mitglieder Manuel Pretzl und Dorothea Wiepcke
(CSU-Fraktion) vom 13.9.2019
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr.(I) Elisabeth Merk:
Sie haben am 13.9.2019 den Antrag Nr. 14-20/A 05902 „Den Münchner Norden gestalten 4 Hasenbergl“ gestellt, der wir folgt lautet:
„Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Nachverdichtungsmaßnahmen der GWG an der Ittlingerstraße durch eine Aufstockung der Bestandsbauten realisiert werden kann.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, da es sich gegebenenfalls um die Bearbeitung einzelner Bauanträge handelt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Der ursprüngliche Termin zur Bearbeitung Ihres Antrages konnte nicht eingehalten werden, da zur Erstellung des Beschlusses die Beteiligung mehrerer Fachstellen und Gremien notwendig war. Leider wurde es übersehen, eine Fristverlängerung zu beantragen. Wir bitten dies zu entschuldigen.
Zu Ihrem Antrag vom 13.9.2019 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Die bestehende Wohnanlage an der Ittlinger Straße wurde an die GWG mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 22.1.2020 endgültig übertragen. Darin wurde festgelegt, dass die GWG das vorhandene Nachverdichtungspotential ausnützt und zirka 7.000 m² Geschossfläche für den Wohnungsbau (EOF, MMM und KMB) sowie zirka 200 m² Geschossfläche für ein Bildungslokal und rund 1.400 m² Geschossfläche für eine Kita verwirklicht. Auf diesen Vorgaben hat die GWG einen Antrag auf Vorbescheid eingereicht, der entsprechend verbeschieden wurde.
Ihr Antrag verfolgt offensichtlich das Ziel, anstelle der mit diesem Vorbescheid zur Verlängerung der Bestandsbauten neu vorgesehenen Kopfbau-ten lediglich die bestehenden Gebäudezeilen aufzustocken, um so Eingriffe in die Freiflächen und das Fällen von Bäumen vermeiden, beziehungsweise reduzieren zu können.
Das geplante Bauvorhaben ermöglicht es, Flächen für dringend benötigten geförderten Wohnungsbau sowie ein dringend benötigtes Bildungslokal und eine KiTa zu schaffen und gleichzeitig schonend mit den bestehenden Freiflächen umzugehen, da vorwiegend bereits versiegelte Flächen in Anspruch genommen werden. Die Eingriffe in die Freiflächen und die Baumfällungen ergeben sich durch den Bau einer gemeinsamen Tiefgarage im Bereich der bisherigen oberirdischen Stellplatzanlage. Diese Tiefgarage soll die heute bestehenden, wie auch die neu erforderlichen Stellplätze aufnehmen. Die Kopfbauten mit den neuen Wohnungen werden über dieser Tiefgarage errichtet, so dass sich dadurch keine zusätzlichen Eingriffe und Fällungen ergeben, die nicht bereits durch die Tiefgarage bedingt wären. Die von Ihnen angeregte Nachverdichtungsmaßnahme durch eine alternative Aufstockung würde bei einer gleich hohen Anzahl von neuen Wohneinheiten den Stellplatzbedarf nicht reduzieren und daher bezüglich der Eingriffe in die Freiflächen und zu den Baumfällungen zu keinem anderen Ergebnis führen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.