Wann erfolgt die Digitalisierung der Anwohner Parklizenzierung?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (FDP-Fraktion) vom 27.12.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Mit Ihrer schriftlichen Anfrage vom 27.12.2019 bitten Sie darzulegen, wann die beantragte Digitalisierung der Anwohner Parklizenzierung kommen wird. Die bisherige Antwort des Kreisverwaltungsreferates hierzu sei völlig unbefriedigend.
Im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters beantworte ich Ihre in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen wie folgt:
Frage 1:
Welches Ergebnis hatte die Beratung in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe?
Antwort:
Die Landeshauptstadt München ist nicht Mitglied dieses Fachausschusses. Der Bitte, uns das Ergebnis mitzuteilen, um daraus gegebenenfalls Möglichkeiten der Digitalisierung ausloten zu können, wurde seitens des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration auch nach nochmaliger Nachfrage leider bisher nicht entsprochen.
Frage 2:
Wann ist in München mit der Digitalisierung der Anwohner Parklizenzierung zu rechnen?
Antwort:
Um das Serviceangebot für die Bürgerinnen und Bürger auszuweiten, ist konkret geplant, eine erste nutzbare Lösung bereits in diesem Jahr umzusetzen. Im Rahmen der vom Oberbürgermeister initiierten referats-übergreifenden Arbeitsgruppe zur Förderung der Digitalisierung im KVR (sogenannte „Taskforce Digitalisierung KVR“) wurde die Bearbeitung des Themas für dieses Jahr zwischen KVR und RIT vereinbart, dazu zwei Vorhaben (KVR_00291, KVR_ITV_0233) angelegt und geplant. Das Frontend für die Bürgerinnen und Bürger soll dabei über die Nutzung des Formularservers implementiert werden. Federführend ist hierbei RIT-I im Kontext von eoGovernment. Das Frontend soll an die Backend-Fachanwendung für das Parkraummanagement („Vespa“) angebunden werden. Bei it@M wurden für die Anpassung dieser Fachanwendung im Rahmen der Vorhabensplanung 2020 insgesamt 100 PT eingeplant. Mit diesen Maßnahmen könnte eine erste Stufe im Laufe des Jahres 2020 für die Bürgerinnen und Bürger bereit gestellt werden. In der für dieses Jahr geplanten Lösung sind allerdings Prüfungen der Plausibilität des Antrags (zum Beispiel des Fahrzeugs oder des Antragsstellers gegen das Melderegister) noch nicht enthalten. Weitere Ausbaustufen müssten daher in den Folgejahren geplant und umgesetzt werden. Zu welchem Zeitpunkt diese umgesetzt werden können, hängt von den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Ressourcenverfügbarkeit des RIT ab. Gesetzliche Änderungen, die regelmäßig in bestehende EDV-Prozesse eingepflegt werden müssen, haben sowohl aus Sicht des RIT als auch des KVR aber grundsätzlich Vorrang gegenüber freiwilligen Angebotsverbesserungen. Serviceoptimierungen können daher immer nur sukzessive eingeführt werden. Eine seriöse Schätzung, wann letztendlich die vollständige Digitalisierung der Parkausweise kommt, ist zu diesem Zeitpunkt daher leider nicht möglich. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass auch das Kreisverwaltungsreferat die fehlenden Informationen des Ministeriums bedauert.