Artenvielfalt auch in München I Ein Jahr Volksbegehren Rettet die Bienen! – Wurden zusätzliche Biodiversitäts- und Wildlebensraumberater eingestellt?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 11.2.2020
Antwort Stadtbaurätin Professorin Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 11.2.2020 haben Sie gemäß § 68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung wie folgt beantwortet wird.
Aufgrund der erforderlichen Klärungen konnte die Anfrage nicht in der geschäftsordungsgemäßen Frist erledigt werden. Zwischenzeitlich wurde ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
In dem am 24.7.2019 im Bayerischen Landtag beschlossenen Gesetzespaket zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit ist eine wesentliche Neuregelung die Einführung von Biodiversitätsberatern und Wildlebensraumberatern. Gemäß Art. 5d des Bayerischen Naturschutzgesetzes werden an den unteren Naturschutzbehörden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen Biodiversitäts- und Wildlebensraumberaterinnen/berater eingesetzt. Sie sollen helfen, in Zusammenarbeit mit Eigentümerinnen/ Eigentümern und Landbewirtschafterinnen/Landbewirtschaftern, Kommunen, Erholungssuchenden, Verbänden und sonstigen Betroffenen die natur- und artenschutzfachlichen Ziele und Maßnahmen mit Hilfe des Vertragsnaturschutzprogramms umzusetzen und den Aufbau des Biotopverbundes zu begleiten. Bayernweit sollen 50 Biodiversitätsberaterinnen und -berater und 50 Wildlebensraumberaterinnen und -berater eingesetzt werden.
Frage 1:
Wurden an der Unteren Naturschutzbehörde bereits zusätzliche Beschäftigte eingestellt?
Antwort:
Nein. Bisher wurden noch keine zusätzlichen Beschäftigten für den Aufgabenbereich der Biodiversitätsberatung eingestellt. Die seit dem 1.1.2020 geltende gesetzliche Aufgabe nach Artikel 5d des Bayerischen Naturschutzgesetzes erfüllt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen.Für die Einstellung von Wildlebensraumberaterinnen und -beratern ist die Landeshauptstadt München nicht zuständig. Nach den geltenden Vorschriften in Artikel 9 Absatz 4 des Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetzes ist dies eine Aufgabe der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Frage 2:
Wenn nein, ist die Einstellung zusätzlicher Beschäftigter vorgesehen beziehungsweise wird deren Einstellung betrieben?
Antwort:
Die gesetzliche Aufgabe der Biodiversitätsberatung ist es, die natur- und artenschutzfachlichen Ziele im Rahmen von kooperativen Maßnahmen mit Eigentümerinnen/Eigentümern und Bewirtschafterinnen/Bewirtschaftern von Flächen umzusetzen. Hierfür stehen im Rahmen des Haushalts staatliche Fördermittel des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms zur Verfügung.
Die Umsetzung des kooperativen Naturschutzes durch freiwillige, bezuschusste Maßnahmen hat sich die untere Naturschutzbehörde bereits seit 2001 mit der Umsetzung des BayernNetz Natur-Projektes „Aubinger Moos“ zu eigen gemacht. Seit 2009 werden seitens des Stadtrats kontinuierlich für die Biotoppflege auf nicht städtischen Flächen Personal- und Sachmittel bereitgestellt. Die dadurch ermöglichte Umsetzung staatlicher und ergänzender städtischer Fördermaßnahmen wird vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung im Rahmen des Forum Biotoppflege mit allen stadtweit in diesem Bereich tätigen Institutionen koordiniert. Insofern gibt es bei der unteren Naturschutzbehörde bereits seit längerem eine Stelle mit der spezifischen Aufgabe der Biodiversitätsberatung.
Darüber hinaus hat die untere Naturschutzbehörde im Rahmen des Bayern Netz Natur-Projektes „Aubinger Moos“ sehr gute Erfahrungen damit gesammelt, eine betriebsbezogene Beratung für die dortigen Landwirtinnen und Landwirte im Rahmen freiberuflicher Leistungen anzubieten. Anders als durch die untere Naturschutzbehörde können so sowohl Agrarumweltmaßnahmen als auch Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes auf die jeweiligen Betriebe zugeschnitten werden, was zu einer hohen Kontinuität der Maßnahmen geführt hat, was für die Umsetzung naturschutzfachlicher Ziele besonders wichtig ist. Freiberufliche Beraterinnen und Berater haben in diesem Fall einen besseren Zugang zu Landwirtinnen und Landwirten, was die Beratungstätigkeit erleichtert.
Im Zuge der 2019 beschlossenen Änderungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes wurden die Kulissen für Vertragsnaturschutzmaßnahmenerweitert. Dadurch können auf einem höheren Anteil der Fläche Vereinbarungen im Rahmen des Vertragsnaturschutzprogramms abgeschlossen werden. Deshalb ist es nunmehr sinnvoll, die bewährte freiberufliche Beratung zu erweitern, um zusätzliche Maßnahmen umzusetzen. Die untere Naturschutzbehörde wird deshalb dem Stadtrat vorschlagen, die freiberufliche Beratung der Landwirtinnen und Landwirte über Agrarumweltmaßnahmen und Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes auf das gesamte Stadtgebiet auszudehnen.
Im Rahmen der Umsetzung der Biodiversitätsstrategie München sind das Referat für Gesundheit und Umwelt und das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, zusätzliche Vorschläge für die Biodiversitätsberatung anzumelden. Diese Vorschläge dienen dazu, auch mit Hilfe von Beratung weitere Akteurinnen und Akteure der Stadtgesellschaft für Biodiversitätsmaßnahmen zu aktivieren. Insofern wird eine zusätzliche, über den gesetzlichen Auftrag hinausgehende Biodiversitätsberatung angestrebt.
Im Bezug auf die Wildlebensraumberatung teilte das für das Gebiet der Landeshauptstadt München zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ebersberg auf Anfrage mit, dass nach dortiger Kenntnis bayernweit 50 Stellen im Bereich der Landwirtschaftsverwaltung geschaffen werden sollen und die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt wurden. Details über die Umsetzung sind aber noch nicht bekannt. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ebersberg unterstützt jedoch auch bereits jetzt Maßnahmen zur Erhöhung der Biodiversität im Rahmen der verfügbaren Arbeitskapazitäten. Es bietet eine Zusammenarbeit zum Thema „Artenvielfalt im Grünland“ auch auf Münchner Gebiet an. Dieses Angebot wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung gerne aufgreifen.
Frage 3:
Wenn nein, hat die Landeshauptstadt München Kontakt zum Freistaat Bayern gesucht, um eine Erhöhung der Beschäftigtenzahl bei der unteren Naturschutzbehörde in München anzumahnen?
Antwort:
Nein. Die kreisfreien Städte, darunter die Landeshauptstadt München, organisieren die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Personal- und Sachmittel komplett eigenständig. Der Freistaat Bayern stellt dementsprechend kein Personal für die unteren Naturschutzbehörden kreisfreier Städte zur Verfügung.