E-Scooter: Offensive für mehr Rücksichtnahme und Verkehrssicherheit
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Renate Kürzdörfer, Horst Lischka, Gerhard Mayer, Cumali Naz, Marian Offman, Jens Röver, Klaus Peter Rupp, Helmut Schmid und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 5.9.2019
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Zunächst bitte ich die aufgrund der aktuellen Corona-Lage leicht verzögerte Beantwortung zu entschuldigen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Zur besseren Rücksichtnahme und Gewährleistung der Verkehrssicherheit durch Fahrerinnen und Fahrer von E-Tretrollern (sogenannten E-Scootern) beantragen Sie folgende Maßnahmen:
1. Das Kreisverwaltungsreferat fordert die in München aktiven Anbieter auf, eine Aufklärungskampagne zu starten.
2. Das Kreisverwaltungsreferat nimmt unverzüglich Gespräche mit den Anbietern mit der Zielsetzung auf, dass sowohl direkt an den E-Tretrollern als auch in den Vermiet-Apps die wichtigsten Verhaltensregeln deutlich gemacht werden.
Das Kreisverwaltungsreferat trifft verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf öffentlichem Verkehrs grund nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und ggf. sonstigen zu berücksichtigenden Rechtsgrundlagen, wie z.B. die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Der Vollzug der straßenverkehrsrechtlichen Gesetzesgrundlagen inklusive dazugehöriger Aufklärungsarbeit und dafür notwendiger Maßnahmen wie der Austausch mit Sharing-Anbietern ist eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
In Abstimmung mit dem Oberbürgermeister kann ich Ihnen zu Ihrem Antrag inhaltlich Folgendes mitteilen:
Das Kreisverwaltungsreferat ist seit Frühjahr 2019 im regelmäßigen Austausch mit verschiedenen Anbietern von E-Tretrollern mit Free-Floating-Vermietsystemen. Neben einem Austausch in größerer Runde mit allen aktiven Anbietern, ca. im 3-Monats-Rhythmus, gibt es viele bilaterale Ge-spräche und einen regen E-Mailaustausch. Das zentrale Thema dabei sind die organisatorischen und technischen Maßnahmen der Anbieter, die zur Verbesserung hinsichtlich der Beachtung der geltenden Regeln beitragen. Dazu gehört ganz wesentlich auch die Aufklärung von Nutzerinnen und Nutzern.
Im letzten größeren Austausch mit den Anbietern im Dezember und via E-Mail im Februar wurde die Notwendigkeit von Aufklärungsmaßnahmen auch nochmals mit Ihrem Antrag aus der Mitte des Stadtrats bekräftigt.
Die Anbieter sind im eigenen Interesse bestrebt, dass möglichst wenige Verstöße gegen geltende Regeln auftreten. Sie arbeiten daher stets sowohl an der technischen Weiterentwicklung der Fahrzeuge um auf diesem Weg Fehlverhalten ausschließen zu können, als auch an Aufklärung von Nutzerinnen und Nutzern.
In Sachen Aufklärung und Information von Nutzerinnen und Nutzern gibt es seitens der Anbieter bereits eine Vielzahl von verschiedenen Maßnahmen, die ich nachfolgend beispielhaft benenne:
- Sicherheitshinweise über die Apps
Das zentrale Element zur direkten Ansprache von Nutzerinnen und
Nutzern ist die Zustimmung zu den wichtigsten gesondert dargestellten Regeln in der App vor der Buchung einer Fahrt.
- Aufkleber auf Fahrzeugen
Einige Anbieter haben (beziehungsweise planen dies in naher Zukunft) die zentralen Regeln und Handlungsempfehlungen durch Aufkleber mit Text und Piktogrammen direkt an den E-Tretrollern angebracht.
- Hangtags
Die wichtigsten Regeln werden von manchen Anbietern auch durch
Flyer an den E-Tretrollern, ggf. auch anlassbezogen etwa zum Oktoberfest, verdeutlicht.
- Sicherheitshinweise und Informationen über aktuelle Entwicklungen via Social Media Kanäle (z.B. Facebook)
- Infostände mit Übungsparcours auf Veranstaltungen (z.B. Streetlife Festival)-Fahrsicherheitstrainings
- Online-„Verkehrsschule“
Ein Anbieter bietet die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Verkehrstest, bei dem die wichtigsten Regeln gelernt beziehungsweise aufgefrischt werden können. Bei erfolgreichem Abschneiden erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Freiminuten für die nächste Fahrt.
Die Anbieter haben zugesichert, die bestehenden Aktivitäten zu optimieren und durch neue Formate zu intensivieren.
Darüber hinaus ist auch das Polizeipräsidium München durch seine Pressestelle mit situationsbezogenen Präventionshinweisen, insbesondere über Social Media sehr aktiv und informiert im Internet (https://www.polizei.bayern.de/muenchen/verkehr/recht/index.html/227504) ebenso wie die Landeshauptstadt München unter muenchen.de über die wichtigsten Regeln. Während des Oktoberfestes hat das Polizeipräsidium zudem über die Infoscreens in den U-Bahnhöfen insbesondere bezüglich Fahrten von E-Tretrollern unter Alkoholeinfluss informiert.
Unter Federführung des Kreisverwaltungsreferats ist beabsichtigt, die Öffentlichkeitsarbeit bezüglich E-Tretrollern unter der neuen Mobilitätsdachmarke „München unterwegs“ (siehe Beschlussvorage 14-20/V 16055), z.B. auch mit Hinweisen auf etwaige Veranstaltungen von Anbietern, zu erweitern und die Aufklärungsarbeit zu intensivieren. In diesem Rahmen wird beispielsweise geprüft, ob bei einem „Radl-Sicherheitscheck“ an einem Standort mit ausreichend Fläche gemeinsam mit den Anbietern ein Infostand mit einem kleinen E-Tretroller-Parcours eingerichtet werden kann.
Für die nachhaltige Integration von Elektrokleinstfahrzeugen in den städtischen Mobilitätsmix ist die Aufklärung über die geltenden Regelungen und letztlich deren Akzeptanz und Beachtung von entscheidender Bedeutung. Neben der Erweiterung der Aktivitäten seitens der Stadtverwaltung werden dabei im weiteren Austausch insbesondere die Anbieter in die Pflicht genommen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.