Sicheres und platzsparendes Abstellen von Tretrollern vor Kindergärten und Schulen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Renate Kürzdörfer, Haimo Liebich, Gerhard Mayer, Bettina Messinger, Marian Offman, Jens Röver, Dr. Constanze Söllner-Schaar und Christian Vorländer (SPD-Fraktion) vom 29.11.2019
Antwort Baureferat:
Sie haben am 29.11.2019 Folgendes beantragt:
„Tretrollerständer werden in den Münchner Stadtmöblierungskatalog aufgenommen.“
Die Begründung für Ihren Antrag lautet:
„Für die Ausstattung des öffentlichen Raums stehen in München notwen- dige Standardelemente, wie zum Beispiel Fahrradständer, Mülleimer und Parkbänke, im Handbuch ,Mobiliar im öffentlichen Raum‘ zur Verfügung, damit eine einheitliche Gestaltung erreicht wird. Für den Bedarf von Abstellplätzen für Tretroller, insbesondere vor Schulen, gibt es noch kein Standardmobiliar. Damit aber auch die Tretroller sicher und platzsparend vor Kindergärten, Schulen und Horten abgestellt werden können, sollte ein einheitlicher Tretrollerständer in den Mobiliarkatalog aufgenommen werden. Damit wird ,wildes‘ Parken verhindert.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Für die Ausstattung des öffentlichen Raums stehen in München die notwendigen Standardelemente zur Verfügung, die im Handbuch „Mobiliar im öffentlichen Raum” zusammengefasst sind. Ziele des Handbuchs sind vor allem die Reduzierung der Typenvielfalt auf das Notwendigste und die Kombination verschiedener Mobiliarelemente für ein optimales Zusammenwirken mit der Umgebung.
Der Bedarf an Abstellplätzen für Tretroller besteht ausschließlich für Einrichtungen des Referates für Bildung und Sport, wie Grund-, Haupt- und Mittelschulen sowie Kindertagesstätten. Solche Abstellplätze werdenebenso wie Fahrradabstellanlagen grundsätzlich auf dem Grundstück der jeweiligen Schule beziehungsweise Kindertagesstätte untergebracht. Typ und Anordnung dieser Abstellanlagen werden im Rahmen der jeweiligen Möglichkeiten ausgewählt und geplant.
Nach Aussage des Referates für Bildung und Sport stellt die Parksituation von Kinderrollern beziehungsweise Tretrollern zum momentanen Zeitpunkt kein generelles Problem an allen Standorten dar. Lediglich von einzelnen Einrichtungen wurden Meldungen an das Referat für Bildung und Sport herangetragen.
Angebote für Tretroller im öffentlichen Raum sind aus oben genannten Gründen nicht vorgesehen. Ist jedoch auf dem Grundstück der jeweiligen Schule beziehungsweise Kindertagesstätte kein ausreichender Platz für die Aufstellung von Abstellanlagen vorhanden, so werden im Einzelfall, soweit freie Flächen im öffentlichen Raum vorhanden sind, vor den Einrichtungen Fahrradständer „Typ Langer“ aufgestellt, da dieser sich auch für das Abstellen und Anschließen von Tretrollern eignet.
Aus den genannten Gründen besteht kein Bedarf für die Entwicklung eines stadtweiten Standardmöbels für einen Tretrollerständer, welcher dann in den Mobiliarkatalog der Landeshauptstadt München aufzunehmen wäre.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.