Schnelle Hilfe mit Sitzbank-Notfallnummer
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Dr. Evelyne Menges und Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 31.5.2019
Antwort Baureferat:
Sie haben am 31.5.2019 Folgendes beantragt:
„Der Stadtrat möge beschließen, Sitzbänke in den städtischen Parks und Grünanlagen, mit einfachen Notfallnummern zu versehen. Das Ziel ist, dass die Einsatzkräfte, die die Sitzbank-Notfallnummern gespeichert haben müssen, in kürzester Zeit zum richtigen Einsatzort geleitet werden können. Bezüglich der Notfallnummern im Englischen Garten soll die Stadtverwaltung mit der zuständigen staatlichen Verwaltung Kontakt aufnehmen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Wir danken für die gewährte Fristverlängerung.
Zu Ihrem Antrag vom 31.5.2019 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Um im Rettungsfall durch die exakte Bestimmung des Einsatzortes einen schnellen Einsatz der Rettungskräfte zu ermöglichen, ist grundsätzlich die Anbringung von Notfallschildern dort sinnvoll, wo eine Orientierung an Hausnummern nicht möglich ist. In den meisten der über 1.300 Grünanlagen kann die nächstgelegene öffentliche Straße unmittelbar erreicht werden. Dorthin kann unter Angabe von Straßenname und gegebenenfalls einer Hausnummer das Einsatzfahrzeug angefordert und dann zur verunfallten Person gelotst werden.
Das Baureferat wird daher in folgenden großen Parks und Erholungsgeländen mit überregionaler Bedeutung an den Bänken entsprechende Beschilderungen anbringen: Westpark, Ostpark, Olympiapark, Riemer Park, Sendlinger Wald/Südpark, Luitpoldpark, Hirschgarten, Pasinger Stadtpark, Aubinger Lohe, Langwieder Seenplatte, Fasaneriesee, Lerchenauer See, Feldmochinger See, Regattaparksee. Dort ist es gerade für ortsunkundige Besucherinnen und Besucher schwierig, sich zu orientieren.Aufgrund der Weitläufigkeit fehlt der Bezug zu öffentlich gewidmeten Stra-ßen oder Plätzen. Diese Einschätzung wird auch von den Rettungsdiensten und der Polizei geteilt, mit welchen sich das Baureferat abgestimmt hat. Sie begrüßen und empfehlen eine Umsetzung in den oben genannten gro-ßen Grünanlagen.
Das Baureferat wird daher zukünftig Schilder an Sitzbänken auf den Bank- latten der Lehne anbringen, auf der neben der Notfallnummer 112 eine Lokalisierungsnummer angegeben ist. Diese Lokalisierungsnummer wird auf Anregung des Behindertenbeirates erhaben sein und somit auch von sehbehinderten oder blinden Menschen ertastet werden können.
Der Standort der Bänke wird in Form von digitalen Plänen der Polizei und der Rettungsleitstelle zur Verfügung gestellt. So ist es den Rettungskräften möglich, den Einsatz- und Notfallort eindeutig und schnell unter Angabe der Lokalisierungsnummer durch die jeweilige Anruferin beziehungsweise den Anrufer zu identifizieren.
Die Umsetzung erfolgt sukzessive bereits ab diesem Jahr in den o.g. öffentlichen Grünanlagen. Das Konzept wird der Schlösser- und Seenverwaltung über das Finanzministerium zur Verfügung gestellt. Von dort wird dann entschieden, ob in den staatlichen Parkanlagen ebenso verfahren werden kann.
Die Finanzierung erfolgt aus der Freiraumpauschale.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.