Wer hat die städtische Anleihe gekauft?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 05.3.2020
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
Auf Ihre Anfrage vom 5.3.2020, die im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Dieter Reiter der Stadtkämmerei zur Beantwortung zugeleitet wurde, nehme ich Bezug.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt: „Die Stadt muss – trotz Rekordeinnahmen – Schulden machen. Um die Schulden in der Bürgerschaft besser ‚verkaufen‘ zu können, hat der Oberbürgermeister beschlossen, einen Teil der Schulden über eine Stadt- anleihe aufzunehmen. Weil, so die Argumentation, mit dieser Anleihe der Anleger die Möglichkeit bekäme, sein Geld für einen ‚guten Zweck‘ zu investieren. Dieser gute Zweck soll der Ankauf von Wohnungen auf dem Immobilienmarkt sein. Streng genommen wäre der Käufer der Anleihe jedoch automatisch Teil des überhitzten Münchner Immobilienmarkts. Allerdings gehen die Einnahmen über 120 Millionen Euro ganz regulär im städtischen Haushalt auf.
Ob und wie viele Wohnungen zu welchem Preis in den nächsten Jahren gekauft werden, entscheidet der nächste Stadtrat und nicht der Oberbürgermeister.
Seit dem 12. Februar 2020 können Investoren die aktuelle städtische An- leihe zeichnen. Pünktlich zum Wochenende der Kommunalwahl endet die Zeichnungsfrist.
‚Mit der Emission dieser Anleihe gebe man den Bürgerinnen und Bürgern die Chance, sich sozial und nachhaltig verantwortlich für ihre Heimatstadt zu engagieren‘, sagt Oberbürgermeister Dieter Reiter.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie hoch war die Emission der Stadtanleihe (DE000A254SP3) überzeichnet?
Antwort:
Das Ordervolumen der Stadtanleihe betrug insgesamt rund 630 Millionen Euro und war bezogen auf das angestrebte Mindestvolumen von 100 Millionen Euro somit mehr als 5-fach überzeichnet.
Frage 2:
Wie erfolgte die Zuteilung? Wurde z.B. gelost oder wurde nach Zeitpunkt des Eingangs der Zeichnung zugeteilt oder wurde anhand anderer (welcher?) Kriterien über eine Zuteilung entschieden?
Antwort:
Die Zuteilung erfolgte anhand folgender Kriterien:
-Langfristig orientierte Investoren, Zentralbanken, öffentliche Institutionen, Pensionsfonds und Versicherungen sowie Vermögensverwalter, -Zeichnungen kleiner Investoren (z.B. Stiftungen),
-Investoren, die den Vermarktungs- und Platzierungsprozess unterstützen zum Beispiel mit frühzeitiger Interessenbekundung und Orderaufgabe,
-Erkennbarkeit des Investors als langfristiger Endinvestor,
-Positive Erfahrungen im Verhalten des Investors in vergleichbaren Transaktionen oder im Rahmen der Kundenverbindung,
-Engagement und Unterstützung im Stadtkonzern und im öffentlichen Sektor,
-Zeichnungen privater Kunden sollen zu 100% bedient werden.
Frage 3:
Wie hoch war die durchschnittliche Zeichnungshöhe?
Antwort:
Die Platzierung der Münchner Stadtanleihe erfolgte anhand der geläufigen Marktgepflogenheiten für Kommunalanleihen in zwei Phasen. Im sogenannten Orderbuch-Verfahren sammelten und registrierten die Konsortialbanken innerhalb der Zeichnungsfrist Angebote institutioneller Investoren. Dabei reservierten sich die Stadtsparkasse München und die HypoVereinsbank AG rd. 20% des Nominalvolumens der Anleihe, um anschließend die Vermarktungsphase für den Privatkundenvertrieb zu beginnen (zweite Phase).
Die durchschnittliche Zeichnungshöhe betrug auf Basis der Gesamtorderanzahl institutioneller und privater Investoren rund 3,2 Millionen Euro.
Frage 4:
Wie hoch war die durchschnittliche Zuteilungshöhe?
Antwort:
Die durchschnittliche Zuteilungshöhe betrug auf Basis der Gesamtorderanzahl institutioneller und privater Investoren rund 600.000 Euro. Die Zuteilung an Privatkunden erfolgte zu 100% der Auftragssummen.
Frage 5:
Wie hoch war die Anzahl der Gebote nach einem Zeichnungsbetrag in folgenden Kategorien:
1.000 bis 10.000 Euro
10.000 bis 100.000 Euro
100.000 bis 1.000.000 Euro
über 1.000.000 Euro
Antwort:
Aufgrund der Einhaltung der Bestimmungen zum Bankgeheimnis kann
eine derart detaillierte Auswertung der Kundenorders nicht erfolgen.
Zeichnungen privater Investoren lagen mehrheitlich im Bereich zwischen 1.000 Euro und 10.000 Euro, im Bereich zwischen 100.000 Euro und 1.000.000 Euro wurden nur vereinzelte Angebote abgegeben.
Zeichnungen institutioneller Investoren lagen nahezu ausschließlich in Grö-ßenordnungen über 1 Million Euro.
Frage 6:
Wie hoch war die prozentuale Zuteilung für institutionelle Investoren?
Antwort:
Die Zuteilung für institutionelle Investoren betrug 80%; für Privatkunden wurden 20% reserviert. Die Investitionswünsche der Privatkunden konnten vollständig bedient werden.