Fahrradabstellmöglichkeiten außerhalb der Verbundröhre am Laimer S-Bahnhof schaffen
Antrag Stadträtinnen Sabine Bär, Alexandra Gaßmann und Heike Kainz (CSU-Fraktion) vom 12.12.2019
Antwort Baureferat:
Im oben genannten Antrag fordern Sie, provisorische Fahradabstellmöglichkeiten außerhalb der Verbund-Röhre am Laimer S-Bahnhof zu schaffen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 12.12.2019 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Die DB Netz AG informierte uns auf unsere Anfrage hin zu möglichen Interimslösungen für Fahrradabstellanlagen während des Baus der Umwelt-Verbund-Röhre:
„Für den Rückbau der Laimer Fuß- und Radwegröhre im Norden um ca. 30 Meter mussten Fahrräder und Fahrradständer (Ende letzten Jahres) entfernt werden. Nach dem Rückbau der noch verbliebenen Wand an der Grenze zum (westlich angrenzenden) Grundstück der ConceptBau und der Errichtung des Nordportals in diesem Jahr steht dieser Bereich für provisorische Fahrradabstellmöglichkeiten zur Verfügung, es handelt sich hier jedoch um nicht überdachte Flächen.
Nach Beenden der Arbeiten für die Gleisbrücke Gleis 1 neu und die Bahnsteigbrücke stehen auch im Bereich des Lichthofs, entsprechend den neuen Gegebenheiten, wieder Flächen zur Verfügung. Die Arbeiten sind für dieses Jahr geplant.“
Die nicht überdachten Flächen haben eine Größe von ca. 120 m². Dort können vom Gehweg aus zunächst ca. 40 bis 60 Fahrradstellplätze errichtet werden.
Im Bereich des Lichthofes können die von der DB Netz AG abgebauten 32 Fahrradständer ebenfalls wieder provisorisch aufgestellt werden.Sobald die Flächen zur Verfügung stehen, wird das Baureferat die provisorischen Fahrradständer installieren.
Der Vollständigkeit halber sei bemerkt, dass die Installation von Doppelstockanlagen geprüft wurde. Diese sind jedoch nicht als Provisorium möglich, weil sie unter anderem Betonfundamente erfordern, welche wiederum Spartenfreiheit voraussetzen. Diese ist bei den in Frage stehenden Flächen nicht gegeben.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.