Kinderbetreuung in München verbessern I: Mini-Kitas und Betriebskindergärten
Antrag Stadträtinnen Sabine Bär, Beatrix Burkhardt, Alexandra Gaßmann und Dorothea Wiepcke (CSU-Fraktion) vom 28.8.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 28.8.2019 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass das Referat für Bildung und Sport sowie das Referat für Arbeit und Wirtschaft eine Informationskampagne bei Firmen, Kliniken und Universitäten starten, um über betriebliche Kindertagesbetreuungsmöglichkeiten aufzuklären. Hierbei soll insbesondere das Konzept der Mini-Kitas, welches auf der Betreuungsform der Großtagespflege basiert, vorgestellt werden.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (St-MAS) erarbeitet derzeit ein neues Förderungskonzept für sogenannte „Mini-Kitas“ als reguläre BayKiBiG-Einrichtung mit Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII.
In Anlehnung an das Betreuungskonzept der Großtagespflege sollen in besonders kleinen Kindertageseinrichtungen, den sog. „Mini-Kitas“ mit maximal 12 gleichzeitig anwesenden Kindern, neben einer pädagogischen Fachkraft speziell weiterqualifizierte Tagespflegepersonen als Ergänzungskräfte eingesetzt werden können und es sollen entsprechend geringere räumliche Standards gelten.
Aufsicht und finanzielle Förderung werden in die Zuständigkeit des Referats für Bildung und Sport fallen.Das Förderkonzept soll im Rahmen der Experimentierklausel (dreijährige Modellphase) zum 1. September 2020 starten. Die Veröffentlichung des St-MAS zur Förderung von „Mini-Kitas“ wird für Mai 2020 erwartet.
Sobald das Förderkonzept durch das StMAS veröffentlicht wurde, werden Firmen, Kliniken, Universitäten als auch die Münchner Träger der Kindertagesbetreuung und Großtagespflege durch das Referat für Bildung und Sport umgehend und umfassend informiert.
Die Großtagespflege kann im Rahmen der Selbständigkeit oder im Angestelltenverhältnis angeboten werden. Bisher wird sie überwiegend durch selbständig tätige Tagesbetreuungspersonen durchgeführt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Betriebe oder freie Träger die Betreuungspersonen anstellen.
In München gibt es aktuell 20 Träger, die die Großtagespflege mit festangestellten Tagesbetreuungspersonen umsetzen. Darunter sind auch Träger, die sich explizit an Arbeitgeber wenden und anbieten, in Kooperation mit einem oder mehreren Arbeitgebern „betriebliche Großtagespflegen“ – unter Beteiligung der Arbeitgeber durch Übernahme von Infrastrukturkosten – aufzubauen. Sie werben mit den Vorteilen des Betreuungsmodells der Großtagespflege gegenüber klassischen Einrichtungen wie Kinderkrippen, Kindertageseinrichtungen und Kindergärten: kleine Gruppen, eine familiäre Atmosphäre, faire Elternbeiträge, die enge Bindung der Pädagoginnen und Pädagogen zum Kind oder der Nähe zum Arbeitsplatz.
Die Möglichkeit einer Festanstellung der Großtagespflege für Betriebe und freie Träger stellt eine Besonderheit dar, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Großtagespflege auf die Selbständigkeit der Tagesbetreuungspersonen ausgerichtet sind, denn Großtagespflege ist eine höchstpersönlich zu erbringende Dienstleistung und von der Betreuung in Kindertageseinrichtungen zu unterscheiden.
Das Stadtjugendamt München befürwortet und unterstützt die konkreten Vorschläge zu übergeordneten Regelungen und Anforderungen zur neuen Einrichtungsform „Mini-Kita“ unter der Federführung des Bayerischen Städtetags und des Bayerischen Landkreistags in München.
Auslöser und Ausgangspunkt für die Entwicklung dieser neuen Einrichtungsform ist der anhaltende hohe Regelungsbedarf, welcher aufgrund unzureichender gesetzlicher Regelungen sowohl im SGB VIII als auch im BayKiBiG in der Betreuungsform „Großtagespflege mit Angestelltenver-hältnissen“ entsteht. Dieses Angebot stellt das Stadtjugendamt München seit der Einführung 2013 vor große Herausforderungen und teilweise unlösbare Probleme.
Mit dem Angebot des neuen Betreuungsmodells „Mini-Kita“ haben Anbieter von Kindertagesbetreuungsplätzen zukünftig eine tatsächliche Alternative – aufbauend auf dem bewährten Konzept zur Münchner Großtagespflege (kleine überschaubare Kindergruppe, räumliche Standards) – qualifizierte Tagesbetreuungspersonen und pädagogische Fachkräfte in Festanstellung zu beschäftigen.
Ich bitte um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen und gehe gleichzeitig davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.