Campusmanager im Bildungscampus Freiham installieren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Beatrix Burkhardt und Johann Sauerer (CSU-Fraktion) vom 19.3.2019
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach §60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 19.3.2019 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, für den Bildungscampus Freiham einen sog. „Campusmanager“ aufgrund der vielfältigen Aufgaben für die dort geplanten vier Schultypen zu installieren.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Laut den Empfehlungen aus dem Beteiligungsprozess zum Bildungscampus Freiham, welche dem Stadtrat im Ausschuss für Bildung und Sport am 10.4.2013, Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 11616 bekannt gegeben wurden, soll das Campusmanagement schulart- und stadtteilintegrierend wirken.
Der Bildungscampus Freiham ist Münchnes größtes Schulbauprojekt. Die Landeshauptstadt München schafft einen hochmodernen Campus und hat dafür rund 245 Millionen Euro bereit gestellt. Um den operativen Start vor Ort bestmöglich vorzubereiten und zu unterstützen, befindet sich das Referat für Bildung und Sport seit November 2018 im intensiv kooperierenden Prozess der Vorplanung mit den bisher ernannten staatlichen Schulleitungen des Campus und den weiteren staatlichen Vertretungen. Dazu wurde eine Kommunikationsplattform geschaffen, die es ermöglicht, Strukturen und Prozesse gemeinsam aufzubauen, Informationen zeitnah und direkt zu erhalten bzw. auszutauschen, an Planungskonzepten zu partizipieren sowie Unterstützung bei schulorganisatorischen Angelegenheiten durch eine Vielzahl von Expertinnen und Experten zu erhalten. In den im Rhythmus von zwei Wochen stattfindenden Treffen und gemeinsamen Besuchen bei Schulen, Messen oder Firmen entwickeln die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Netzwerk, das auch über den Vorplanungsprozess hinaus genutzt werden kann.Die staatlichen Schulleitungen werden zudem durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats für Bildung und Sport selbstverständlich wie alle Schulen unterstützt und begleitet. Durch den Prozess der SchulRAUMberatung bleibt das Angebot der Kooperation, Koordination und Moderation zwischen den einzelnen Schulen, dem Quartier, non-formellen Bildungsorten, Institutionen und Experten mit dem Ziel, Chancen für Kinder und Jugendliche zu schaffen, gewährleistet. Die inhaltliche Ausgestaltung dieser Zusammenarbeit liegt jedoch im Zuständigkeitsbereich des Freistaats Bayern, da es sich bei allen Schulen am Bildungscampus Freiham um staatliche Schulen handelt. Die Landeshauptstadt München hat hierfür baulich Räumlichkeiten in der Zentralen Mitte geschaffen.
Für die Aufgaben, die in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt München als Sachaufwandsträgerin liegen, wird das Referat für Bildung und Sport an den Schulen, entsprechend der bestehenden Standards, Technische Hausverwaltungen einsetzen. Davon wird 1 VZÄ als Leitung der Technische Hausverwaltungen die Koordination übernehmen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.