Gärtnern in München II – Mehr Urbane Gartenprojekte auf städtischen Grünanlagen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Katrin Habenschaden, Anna Hanusch, Dominik Krause, Sabine Krieger und Sabine Nallinger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 24.10.2019
Antwort Baureferat:
Sie haben am 24.10.2019 Folgendes beantragt:
„Die LH München passt ihre Grünanlagensatzung an, so dass Garten-Projekte in den unterschiedlichsten Formen auf städtischen Flächen und in städtischen Grünanlagen genehmigt werden können. Für geeignete Flächen können auch Ausschreibungen an Projektpartner in Anlehnung an das Grünspitz-Projekt in Giesing erfolgen.
Die Bezirksausschüsse sind in die Abstimmungsprozesse und die Suche nach geeigneten Standorten mit einzubinden.“
Zur Begründung führen Sie an, dass viele Menschen und insbesondere Kinder in Städten ohne Bezug zum Kreislauf der Natur und der Erzeugung unserer Lebensmittel aufwüchsen, es aber ein starkes Bedürfnis gäbe, diesen Mangel in der Stadt durch Urbane Gärten zu beheben.
Sie beschreiben, dass es viele unterschiedliche Projekte gäbe, die zum Teil auch mit Unterstützung der Stadt umgesetzt würden, bemängeln jedoch die großen Hürden für die temporäre oder langfristige Genehmigung auf städtischen Flächen und dass diese Nutzung in städtischen Grünflächen bisher nicht vorgesehen sei. Sie fordern, dass die bisherigen Ausnahmen, wie am Grünspitz und am Sendlinger Tor, zum Regelfall werden sollten und dass die städtischen Grünanlagen in Abstimmung mit den Bezirksausschüssen auf ihr Potential hin überprüft und an geeignete Initiativen und Vereine verpachtet werden sollten. Der öffentliche Zugang müsse dabei gewährleistet werden.
Die aufgrund erforderlicher Abstimmungen entstandene Fristüberschreitung bitten wir zu entschuldigen.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag vom 24.10.2019 mit einem Schreiben zu beantworten und teilen Ihnen Folgendes mit:
Die Grünanlagensatzung der Landeshauptstadt München regelt das Verhalten in den öffentlichen Grünanlagen Münchens. Einleitend ist in derGrünanlagensatzung Folgendes ausgeführt: „Öffentlichen Grünanlagen kommt in einer hochverdichteten Großstadt neben ihren ökologischen und klimatischen Funktionen eine vorrangige Erholungs- und Freizeitfunktion für unterschiedliche Nutzergruppen zu; damit ist ein außerordentlich hoher Nutzungsdruck verbunden. Die (...) Satzung dient dazu, den Erholungs- und Freizeitcharakter von Grünanlagen zu sichern und unterschiedliche, teils widerstreitende Nutzerinteressen einem gemeinwohlverträglichen Gesamtausgleich zuzuführen.“
Ein maßgeblicher Zweck der öffentlichen Grünanlagen im Sinne des § 1 der Grünanlagensatzung ist die unentgeltliche Erholungs- und Freizeitnutzung für die Allgemeinheit. Flächen in öffentlichen Grünanlagen auszuweisen, welche ausschließlich Nutzerinnen und Nutzer für ein Urban Gardening vorbehalten sind und dann nicht mehr der Allgemeinheit zur Verfügung stehen, widerspricht grundsätzlich dieser Zielsetzung.
Aktuell sind stadtweit die öffentlichen Grünflächen aufgeteilt in ca. 30% Gehölzflächen (Bäume, Sträucher, etc.) 15% artenreiche Blumenwiesen, 20% Spiel-, Wege- und Gewässerflächen und 35% Rasen zur intensiven Erholungsnutzung. In Anbetracht des bereits bestehenden hohen Nutzungsdruckes auf die öffentlichen Grünflächen ist die Verpachtung dieser Flächen für Urban Gardening-Projekte, welche nur relativ wenigen Nutzerinnen und Nutzer zugutekommen, jedoch der Allgemeinheit die bereits knappen öffentlichen Flächen insbesondere in den hochverdichteten Innenstadtbereichen entziehen, nicht zielführend.
In begründeten Einzelfällen werden jedoch Ausnahmegenehmigungen für die Aufstellung von Pflanzeinrichtungen für Urban Gardening erteilt, wenn gartenbaufachliche Gründe nicht dagegen sprechen und die jeweilig zuständigen Bezirksausschüsse keine Einwände haben. Im Zusammenhang mit der Ausnahmegenehmigung wird eine Vereinbarung für die entsprechenden Einrichtungen mit der verantwortlichen, Antrag stellenden Person geschlossen.
In Ihrem Antrag erwähnen Sie beispielsweise die Urban Gardening-Einrichtung im Nußbaumpark. Dort wurde die Aufstellung von Hochbeeten im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Kulturbiergarten im Nußbaumpark“ beantragt und genehmigt. Es sei angemerkt, dass leider das Interesse nach der Veranstaltung nicht mehr gegeben war und die Beete verwahrlosten.Die Stadt bietet auf nicht öffentlichen Flächen bereits vielfältige Möglichkeiten des urbanen Gärtnerns für Interessierte ohne eigenen Hausgarten. Wie in den Stadtratsbeschlüssen „Urbanes Gärtnern in München – Analyse und Grundsatzbeschluss“ vom 19.2.2014 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 13752) und „Urbane Gemeinschaftsgärten in München“ vom 29.4.2015 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 02503) dargestellt, kann beispielsweise in Kleingartenanlagen im Stadtgebiet auf 8.405 Gartenparzellen gegärtnert werden. Ergänzt wird dies durch das seit 1999 existierende Projekt der Krautgärten mit inzwischen 28 Standorten auf nicht öffentlichen Flächen, welche durch die Stadtgüter München mit hohem Engagement betrieben werden.
Auch das von Ihnen genannte Projekt am sogenannten „Grünspitz“ erfolgte nicht in einer öffentlichen Grünanlage, sondern auf einer Fläche im Allgemeinen Grundvermögen des Kommunalreferates, welche im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“ intensiv bespielt und betreut werden kann.
Das Baureferat fördert Urban Gardening-Projekte auf privaten Grundstücken im Rahmen des Sonderprogramms „Innenhofbegrünung“. Gerne möchten wir zudem auf den Wettbewerb „Mehr Grün für München“ und zwei der diesjährigen Preisträger hinweisen, die u.a. für Urban Gardening geehrt werden: der 1. Preis in der Kategorie „Kinderfreundliches Wohnumfeld“ für die Initiative „Mehr Platz zum Leben“ und ihr Projekt in der Hebenstreitstraße 2 sowie den Sonderpreis für herausragende Leistung für den Bauverein Giesing eG in der Kategorie „Höfe“.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.