Illegale Obdachlosenlager in München – von der Stadt immer noch geduldet?
Anfrage Stadtrat Karl Richter (BIA) vom 17.1.2020
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihre Anfrage vom 17.1.2020 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Die Anfrage konnte nicht innerhalb der geschäftsordnungsgemäßen Frist erledigt werden, da der Austausch mit anderen Fachdienststellen notwendig war.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Schon vor über einem Jahr, im November 2018, kündigte die LHM vor dem Hintergrund wiederholter Brände in illegalen Obdachlosenlagern – z.B. unter der Reichenbachbrücke – an, die Lager räumen zu lassen. Offenbar ist dies allerdings bis heute nicht geschehen. Nach wie vor gibt es nicht nur unter Isarbrücken, sondern auch an vielen anderen Orten in der Stadt illegale Obdachlosen-Lager, die nicht nur wegen der Brandrisiken eine Gefährdung für Bürger und Bauwerke darstellen. Umso weniger ist dieser Zu- stand hinnehmbar, als es mittlerweile durchgängig Notschlafstellen in der Bayernkaserne gibt und die Stadt auch im Rahmen ihres Kälteschutzprogrammes zahlreiche Plätze für Bedürftige vorhält. – Es stellen sich Fragen. Ich frage den Oberbürgermeister:“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
Frage 1:
Wie ist der Stand der Dinge – in welchem Umfang wurden seit der Ankündigung der Stadt seit November 2018 illegale Obdachlosenlager geräumt
Antwort:
Im Jahre 2019 wurden insgesamt 32 Lagerstätten aufgelöst.
Frage 2:
Wie ist der aktuelle Kurs der Stadt in Sachen Obdachlosenlagern – wird konsequent durchgegriffen, oder werden illegale Obdachlosenlager wieder stillschweigend geduldet?
Antwort:
Es wird auf die Beschlussvorlage der Vollversammlung des Stadtrates vom 23.1.2019 zum Dringlichkeitsantrag Nr. 14-20/A 04878 „Räumungen von Wohnstätten obdachloser Menschen während der Kältewelle stoppen“ verwiesen, ebenso auf die in der Sitzung stattgefunden Diskussionen.
Frage 3:
Inwieweit kann die Stadt nachvollziehen, daß durch die Duldung illegaler Obdachlosenlager auch Zuwanderung und Bettelei gefördert werden?
Antwort:
Illegale Lager werden nicht geduldet, vgl. Antwort zu Frage 2.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.