Gemäß der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind bereits seit letzter Woche Spielplätze für Kinder in Begleitung von Erwachsenen wieder geöffnet. Aktuell ist nun auch eine Nutzung von Freizeit- und Sporteinrichtungen in den städtischen Grünanlagen unter Auflagen wieder möglich. Gemäß der Verordnung gilt dies für Bolzplätze, Basketballkörbe sowie für Skate- und Bikeanlagen, die kontaktlos und von insgesamt höchstens fünf Personen genutzt werden dürfen. Überall gilt weiterhin generell der Mindestabstand von 1,5 Metern. Schilder weisen vor Ort auf die Regeln hin.
Auch der weitläufigere Teil des Rosengartens mit der großen Rasenfläche bis zum Freibadbächl kann unter diesen Bedingungen wieder genutzt werden.