Seepferdchen-Pflicht für alle Grundschüler
Antrag Stadtrats-Mitglieder Johann Altmann, Dr. Josef Assal, Eva Caim, Richard Progl, Mario Schmidbauer und Andre Wächter (Fraktion Bayernpartei) vom 23.1.2020
Antwort Stadtschulrätin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags Nr. 14-20/A 06595 vom 23.1.2020 betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und §22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass sich die Stadtspitze beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus dafür einsetzt, den Frühschwimmer-Kurs, das sogenannte „Seepferdchen“, verpflichtend in den Lehrplan für Grundschulen mit der Zielsetzung aufzunehmen, dass alle Schülerinnen und Schüler am Ende der 4. Jahrgangsstufe mindestens auf Seepferdchen-Niveau schwimmen können.
Weil es sich bei der in Ihrem Antrag angesprochenen Thematik, dem Inhalt des Lehrplans der bayerischen Grundschulen, um eine Angelegenheit handelt, die im originären Zuständigkeitsbereich des Freistaats Bayern liegt, hat das Referat für Bildung und Sport das Staatliche Schulamt in der Landeshauptstadt München um eine Stellungnahme gebeten. Nachdem mir diese inzwischen vorliegt, kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Erlangung der Schwimmfertigkeiten, die mindestens den Anforderungen des „Seepferdchens“ entsprechen, sind – unter Berücksichtigung der Vorgaben des Deutschen Schwimm-Verbands (dsv) e.V. – bereits Bestandteil des bayerischen LehrPlanPLUS. Konkret sind im Lehrplan, gestaffelt nach 1./2. und 3./4. Jahrgangsstufe, folgende Zielsetzungen und Lehrinhalte vorgegeben:
„Schwimmen LehrplanPLUS Grundschule
1./2. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler
-halten zur eigenen und allgemeinen Sicherheit Bade-, Hygiene- und Sicherheitsregeln ein.-zeigen Wassergefühl und Wassersicherheit und bewegen sich angstfrei im flachen Wasser.
-setzen die Elemente der Wassergewöhnung auch unter Einsatz von Lernhilfen im (brusttiefen) Wasser sicher um und eröffnen sich so einen angstfreien und freudvollen Zugang zum Bewegungsraum Wasser.
-erfühlen spielerisch Wasserwiderstand und Auftriebskraft.
-Schwimmen zunehmend sicher und erfüllen mindestens die Anforderungen des „Seepferdchens“.
Inhalte zu den Kompetenzen
-richtiges Verhalten auf dem Weg zum Schwimmbad, im Umkleideraum und in der Schwimmhalle, Rücksichtnahme auf Mitschülerinnen und Mitschüler, duschen vor und nach dem Schwimmen, Baderegeln
-Lauf-, Fang- und Ballspiele
-Einsatz von Auftriebshilfen (z.B. Schwimmbrett), Korken, Bälle, Reifen, Flossen
-spielerische Übungen zum Ausatmen ins Wasser, Schweben und Gleiten, Springen und Tauchen (mit und ohne Schwimmbrille)
-schwimmartspezifische Bein- und Armbewegung: Spiel- und Übungsformen mit Hilfsmitteln, z.B. Schwimmbrett und Pull-Buoy
3./4. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler
-bewegen sich in der Grobform einer Schwimmart (z.B. Brustschwimmen) sicher fort.
-schwimmen zunehmend ausdauernd, freudvoll und leistungsorientiert, bei Bedarf auch mit Hilfsmitteln.
-springen vom Startblock und tauchen weit und in die Tiefe.
-kennen einfache Rettungsmaßnahmen und wenden Verhaltensregeln für Notfälle an.
-erfüllen die Anforderungen eines Schwimmabzeichens, das ihren Fähigkeiten entspricht.
Inhalte zu den Kompetenzen
-Spiel- und Übungsformen zu Arm-, Bein- und Gesamtbewegung sowie der Atmung mit und ohne Schwimmhilfen (z.B. Schwimmbretter, Flossen)
-Ausdauerschulung (z.B. Zonen-Schwimmen, Bojen-Labyrinth)
-Übungen zum Eintauchen vom Startblock (fuß- und kopfwärts) mit und ohne Hilfsmittel, Sprünge (Grätschsprung, Drehsprung, gestreckter Fußsprung mit Armschwung, Grobform des Startsprungs)-Streckentauchen, Durchtauchen von Hilfsmitteln (z.B. Reifen, Bögen)
-Tieftauchen nach Gegenständen bis 1,80 m mit Sprung vom Beckenrand sowie fuß-/kopfwärts von der Wasseroberfläche
-Kleiderschwimmen (z.B. T-Shirt, Schlafanzug), Verhalten bei Krämpfen und im Rettungsfall (z.B. Absetzen eines Notrufs, Zuwerfen von Rettungshilfen)“
Nach Information des Staatlichen Schulamts sind Bemerkungen zu den Schwimmleistungen in den Zeugnissen der Schülerinnen und Schüler schon immer erwünscht und bereits auch üblich. Das Staatliche Schulamt hält hierfür auch eine Auswahl an geeigneten Zeugnisbemerkungen bereit, die den Lehrerinnen und Lehrern an die Hand gegeben werden.
Zur Unterstützung der Erlangung von Schwimmfertigkeiten wird seitens des Referats für Bildung und Sport bereits seit dem Jahr 2018 in den letzten Schulwochen das „Große Schwimmfinale der Münchner Schulen“ veranstaltet. Hierdurch soll möglichst allen Schulen die kostenlose Abnahme von Schwimmabzeichen (mindestens „Seepferdchen“) ermöglicht werden. Weiterhin erhalten die Schulen hierdurch nach Bedarf zusätzliche Wasserzeiten. Die Kosten für die Schwimmabzeichen werden aus Mitteln der Schwimmoffensive der Landeshauptstadt München getragen.
Den vorstehenden Ausführungen kann entnommen werden, dass die Zielsetzung der Erfüllung der Anforderungen des „Seepferdchens“ durch alle Münchner Grundschülerinnen und -schüler bereits Bestandsteil des bayerischen LehrplanPLUS ist und die Landeshauptstadt München die Erlangung dieser Schwimmfertigkeiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützt. Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.