Antrag für geförderten Wohnraum demnächst online Archiv
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Rathaus Umschau 94 / 2020, veröffentlicht am 19.05.2020
Wohnungssuchende können ihren Antrag für eine geförderte Wohnung in Kürze auch online stellen, sofern der Stadtrat der entsprechenden Beschlussvorlage am 28. Mai zustimmt. Details dazu hat Sozialreferentin Dorothee Schiwy zusammen mit Wohnungsamtsleiter Gerhard Mayer heute in einem Pressegespräch erläutert.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Mit dem Online-Antrag können sich Bürgerinnen und Bürger nun auch von zu Hause aus über das Internet für eine geförderte Wohnung registrieren. Dieses Verfahren ist nicht nur deutlich schneller, sondern stellt auch sicher, dass alle notwendigen Unterlagen für eine erfolgreiche Registrierung vor dem Absenden vorliegen. Die Wohnungssuchenden können zudem besser nachvollziehen, wie die Bewertung ihrer Dringlichkeit zustande gekommen ist. Das neue Online-Verfahren ist damit schneller, einfacher und transparenter“.
Der Wohnungsantrag-Online startet voraussichtlich Ende Juli 2020, dies kann sich allerdings aufgrund coronabedingter Unwägbarkeiten bis Ende August verzögern. Der Online-Antrag steht auf der Internetseite unter www.sowon-muenchen.de zur Verfügung.
Mit der digitalen Antragstellung wird gleichzeitig ein neues Punktesystem eingeführt, das auch aufgrund eines Urteils des Bayerischen Verwaltungs- gerichtshofs (BayVGH) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) notwendig geworden ist. Ziel ist es, eine einfache und schlanke Antragstellung zu gewährleisten, in der individuelle Wohn- und Lebenssituationen weiterhin berücksichtigt werden.
Künftig können maximal 150 Gesamtpunkte erreicht werden. Diese setzen sich aus maximal 120 Grundpunkten sowie 30 Vorrangpunkten zusammen. Die Höhe der Grundpunkte richtet sich nach der jeweiligen Wohn- und Lebenssituation des Wohnungssuchenden. Vorrangpunkte erhalten Haushalte, die einer im Wohnungsbindungsgesetz genannten besonderen
Personengruppe angehören. Mit der Vergabe von Vorrangpunkten wird ein verstärkter Fokus auf die soziale Situation der Bewerberinnen und Bewerber gelegt.
Die Vergabe einer geförderten Wohnung basiert auf fünf Vorschlägen des Amts für Wohnen und Migration aus verschiedenen Zielgruppen des Bewerberpools. Gerhard Mayer, Leiter des Amts für Wohnen und Migration: „Unser Ziel ist es, mit dem Vergabeverfahren eine noch stabilere Bewohnerstruktur zu schaffen. Die neu eingeführte Strukturkomponente berücksichtigt bei den Bewerbervorschlägen auch Haushalte, die zum Beispiel sozialversicherungspflichtige Einkommen beziehen oder aufgrund sozialpädagogischer Expertise ‚stabil‘ sind. Damit wollen wir bereits im Auswahlprozess zu einer ausgewogenen Nachbarschaftsstruktur beitragen.“