Energiearmut in München?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Cetin Oraner und Brigitte Wolf (Die Linke) vom 20.12.2019
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 20.12.2019 führten Sie als Begründung aus: „Die Versorgung mit Energie ist eine Grundvoraussetzung für menschenwürdiges Wohnen sowie gesellschaftliche Teilhabe und damit ein Element der Daseinsvorsorge und ein soziales Recht. Energiesperren sind eines der wesentlichen Merkmale von Energiearmut und bedeuten für Betroffene nicht nur den Zusammenbruch des alltäglichen Lebens, sondern stellen eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben dar.
Jährlich sind deutschlandweit über 300.000 Menschen von Stromsperren betroffen. Zu den Betroffenen zählen vor allem Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind. Laut der Münchner Umweltsurvey 2012 geben 20% der Haushalte mit einem Nettoäquivalenzeinkommen von unter 20.000 Euro im Jahr mehr als 10% ihres Einkommens für Energie aus. Zahlen zu Energiesperren liegen darüber hinaus nicht vor.“
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können anhand der Stellungnahmen des Sozialreferates, des Referates für Gesundheit und Umwelt sowie der Stadtwerke München GmbH (SWM) wie folgt beantwortet werden:
Vorbemerkung der SWM:
„Das Thema ‚bezahlbare Energie‘ ist sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene in letzter Zeit regelmäßig im Gespräch. Alle Haushalte sind auf Energiebezug angewiesen und damit von steigenden Energiepreisen betroffen. Haushalte mit geringem Einkommen, die die Energiekosten von einem knappen Budget bestreiten müssen, haben dabei aber wenig Handlungsspielraum. Energiearmut ist in diesem Zusammenhang ein Risiko, das die Betroffenen nicht ohne Unterstützung bewältigen können.
Die SWM haben sich dieses Themas bereits ab 2005 angenommen. Ge-
meinsam mit dem Sozialreferat der Landeshauptstadt München haben die SWM mehrere Hilfsangebote für Münchnerinnen und Münchner entwickelt, die den Umgang mit Energie sowohl hinsichtlich der Kosten als auch hinsichtlich des Verbrauchs erleichtern.
Aus der Grundversorgungsverordnung (GVV) ergibt sich für Grundversorger wie die SWM, dass von der Vorgabe zur Preisgestaltung, Preisänderung, Versorgungspflicht über Zahlungsfristen bis hin zur Sperrung alles reguliert ist.Hier gilt das Gleichbehandlungsprinzip für alle Kundinnen und Kunden. Es besteht kein Gestaltungsspielraum des Grundversorgers zum Beispiel einzelne Kundinnen und Kunden nach zusätzlichen Kriterien besonders zu behandeln.“
Frage 1:
Wie vielen Haushalten wurde von den Stadtwerken München (SWM) in München eine Energiesperre aufgrund von Zahlungsrückständen angedroht? Bitte geben Sie jährliche Werte zwischen 2008 und 2018 an, jeweils für Strom und Wärme getrennt.
Antwort der SWM:
„Seit dem Jahr 2014 haben die SWM p.a. durchschnittlich 50 bis 60 Tausend Haushalten eine Energiesperre angedroht. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um Haushalte mit geringem Einkommen. Eine Differenzierung nach Strom und Wärme ist nicht auswertbar beziehungsweise fehlen den SWM hierzu die Informationen.“
Frage 2:
Bei wie vielen Haushalten wurde von den SWM in München die Energieversorgung wegen Zahlungsrückständen unterbrochen? Bitte geben Sie jährliche Werte zwischen 2008 und 2018 an, jeweils für Strom und Wärme getrennt.
Antwort der SWM:
„Eine Sperrung wurde nur in 4 bis 6% der unter Frage 1 genannten Fälle tatsächlich durchgeführt. Mit diesen Werten liegen die Zahlen für München in der Regel sogar noch unter dem bayerischen Durchschnitt. Wobei der jüngste Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur (siehe unten) zeigt, dass Bayern neben Baden-Württemberg deutschlandweit bereits die niedrigste Sperrquote aufweist.“
Frage 3:
Wie lange dauert die durchschnittliche Unterbrechung der Energieversorgung aufgrund von Zahlungsrückständen? Bitte geben Sie jährliche Werte zwischen 2008 und 2018 an, jeweils für Strom und Wärme getrennt.
Antwort der SWM:
„Durchschnittlich sind 40% der gesperrten Haushalte nach 2 Tage wieder entsperrt, die restlichen 60% durchschnittlich nach 7 Tagen. Bei Anlagen beziehungsweise Haushalten, die über einen längeren Zeitraum gesperrt sind, handelt es sich um absolute Einzelfälle und Leerstände.“
Frage 4:
Bei wie vielen Haushalten führte eine Stromsperre zusätzlich zum Ausfall der Heizung oder Wärmeversorgung (z.B. Nachtspeicheröfen oder Gasetagenheizungen)?
Antwort der SWM:
„Hierzu liegen der SWM keine Informationen vor. Im Übrigen werden bei Haushalten, die Transferleistungen nach SGB II bzw. SGB XII erhalten, die Kosten für die Wärmeversorgung ohnehin im Rahmen der Kosten der Unterkunft von der Kommune getragen.“
Frage 5:
Welche Erkenntnisse gibt es über die von Energiesperren betroffenen Haushalte (z.B. wie viele Familien mit Kindern, kranke und behinderte Menschen, Rentnerinnen und Renter, Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II und SGB XII)?
Antwort des Sozialreferates:
„Seit 2005 bietet die Landeshauptstadt München für Haushalte mit geringem Einkommen Maßnahmen an, um Energiearmut zu vermeiden sowie die Versorgung mit Strom und Heizung sicherzustellen. Damit wird auf die aus Sicht der Landeshauptstadt München zu niedrigen Regelsätze im SGB II und SGB XII sowie auf die seit der Einführung dieser Gesetze weggefallenen einmaligen Leistungen mit kommunalen Mitteln reagiert (nach Berechnungen des DPWV, die auf anderen notwendigen Ausgaben beruhen als die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des BMAS, u.a. für den Haushaltsstrom, müsste der Regelsatz in Regelbedarfsstufe 1 – d.h. für einen Ein-Personen-Haushalt – bei 571 Euro statt aktuell bei 432 Euro im SGB II liegen). Besonders betroffen von Energiearmut sind Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit (chronisch Kranke, Menschen mit Behinderungen, Pflegebedürftige, alte Menschen) sowie Familien mit Minderjährigen.
Folgende Maßnahmen werden vom Sozialreferat durchgeführt beziehungsweise bezuschusst:
-Härtefallfonds für Haushalte mit Energieschulden des Sozialreferates mit den Stadtwerken München und den Wohlfahrtsverbänden Das Sozialreferat und die Wohlfahrtsbände haben mit den Stadtwerken eine Kooperationsvereinbarung zur Vermeidung und Behebung
von Sperrungen der Energieversorgung für Härtefälle geschlossen. Zu den Härtefallgruppen gehören Familien mit minderjährigen Kindern, Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit wie zum Beispiel chronisch kranke, behinderte und alte Menschen sowie sonstige Personen, die sich in einer besonderen Notlage befinden (Beschluss des Sozialausschusses vom 21.9.2006 „Aufbau eines Frühwarnsystems, um Stromsperrungen zu vermeiden“, Vorlage Nr. 02-08/V 08558). Bei Vorliegen eines Härtefalls wird eine Vergleichsvereinbarung mit den Stadtwerken erzielt, die eine Selbstbeteiligung der Schuldnerinnen und Schuldner beinhaltet. In geeigneten Fällen kann ein Darlehen im SGB II oder SGB XII ausgereicht bzw. im SGB XII die Energieschulden durch die Beihilfe übernommen werden. Im Sozialreferat werden jährlich zudem bis zu 100.000 Euro aus Stiftungsmitteln für den Härtefallfonds zur Verfügung gestellt.
-Sozialpädagogisch begleitete Energieberatung von Haushalten mit Energieschulden des SozialreferatsDas Sozialreferat bietet seit 2007 für sozial stark belastete Haushalte eine langfristige Begleitung bei der Umsetzung von Energiespar-
maßnahmen, die vom Institut für Sozialpädagogische Arbeit I.S.AR. durchgeführt wird. Zur Sicherung der Nachhaltigkeit werden über sechs bis neun Monate hinweg die Verbrauchsstände in bestimmten Zeitabständen gemessen und dokumentiert. Bei zwei Drittel der beratenen Haushalte gab es eine konkrete Einsparung von Energie. Dieses Energieberatungsprojekt stellt für Haushalte, bei denen eine einmalige Energieberatung nicht ausreicht, eine sinnvolle Ergänzung dar.
-Beratungsangebot der Caritas München „Stromspar-Aktiv“ Ab 2020 übernimmt das Sozialreferat die Kofinanzierung des bundesweiten Projektes „Stromspar-Aktiv“, das von der Caritas München durchgeführt wird. Die kostenlose Beratung richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen. Sie wird zuhause vor Ort von geschulten
ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger durchgeführt. Dabei erhält der Haushalt neben einem persönlichen Energiesparplan auch Energiesparartikel (z.B. Lampen, Standby-Abschalter) im Wert von bis zu 70 Euro.
-Kostenlose energieeffiziente Weiße Ware für Menschen mit niedrigem Einkommen
Im November 2019 hat der Stadtrat beschlossen, für Haushalte mit geringem Einkommen – für zunächst drei Jahre – einen Fonds für Weiße Ware einzurichten. Das Sozialreferat erarbeitet derzeit das Verfahren der Umsetzung. Das Projekt wird in der zweiten Jahreshälfte 2020 an den Start gehen (Beschluss der Vollversammlung vom 27.11.2019 „München gegen Armut – Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Armut“, Vorlage Nr. 14-20/V 16433).“
Frage 6:
Wie sind die Erfahrungen mit den Münchner Projekten zur Energieberatung wie das Projekt „Sozialpädagogische Energieberatung für Haushalte mit Energieschulden“ und die Beratungen der SWM? Wie viele Haushalte haben solche Beratungen erhalten? Bitte geben Sie jährliche Werte zwi- schen 2008 und 2018 an.
Antwort der SWM:
„Im Zeitraum 2009 bis 2016 wurden im Zuge des Kooperationsprojektes zwischen den Münchner Wohlfahrtsverbänden und den Stadtwerken München 15.258 Haushalte zu Energieeinsparmaßnahmen vor Ort beraten.Zielgruppe waren Bürgerinnen und Bürger mit geringem Arbeits-, Alters- oder sonstigem Einkommen (z.B. Transferleistungen) unabhängig davon, ob die Belieferung durch die Stadtwerke München oder durch einen anderen Energieversorger erfolgte.
Rund 150 ehrenamtliche Energieberaterinnen und Energieberater der Münchner Wohlfahrtsverbände besuchten die Haushalte vor Ort, analysierten den Verbrauch und erarbeiteten mit den Klienteninnen und Klienten konkrete Einspartipps. Diese umfassten alle Bereiche wie Heizung, Warmwasser, Haushaltsgeräte, Beleuchtung und Unterhaltungselektronik. Darüber hinaus wurden kostenlose Starterpakete verteilt, um die Energiesparaktivitäten zu unterstützen, z.B.: Leuchtmittel, Steckerleisten, Thermometern und Perlatoren. Außerdem haben die Stadtwerke München 2.729 energieeffiziente Haushaltsgeräte (u.a. Kühlschränke, Gefriertruhen, Waschmaschinen) zur Verfügung gestellt.
Im Juli 2016 haben die Stadtwerke München diese kostenlosen Energieberatungen vor Ort vom Projektstatus in ihr Standard-Aufgabenportfolio überführt. Das Angebot beinhaltet die identischen Beratungsinhalte für dieselbe Zielgruppe, sie beinhaltet weiterhin kostenlose Starterpakete und wird ausschließlich von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke München durchgeführt.
Der Fokus ist dabei noch stärker auf die Nachhaltigkeit gerichtet: Eine Verhaltensänderung, die auf erweitertem Wissen beruht, reduziert den Energieverbrauch dauerhaft. Auf Wunsch wird die reine Energieberatung um eine Tarifberatung ergänzt.
Die Aufwendungen der Stadtwerke München für die beiden Energiesparprojekte belaufen sich auf rund 5 Millionen Euro (Stand 2019).
Die Wirksamkeit der Energieberatungen wird regelmäßig überprüft: Eine anonymisierte Auswertung der Verbräuche der beratenen Haushalte vor und nach der Beratung ergab zuletzt eine durchschnittliche Reduzierung des Stromverbrauchs um 10,29%.“
Antwort des Sozialreferates:
„Die Erfahrungen der Münchner Projekte zur Energieberatung zeigen, dass das Verhalten stark an das Wissen über den Energieverbrauch gekoppelt ist. Die Beraterinnen und Berater des vom Sozialreferat der Landeshauptstadt München geförderten Projektes ‚Sozialpädagogische Energieberatung für Haushalte mit Energieschulden‘ berichten, dass insbesondere beineu zugewanderten Migrantinnen und Migranten aus Ländern mit einem sehr warmen Klima das nicht angemessene Heiz- und Lüftungsverhalten zu hohen Energiekosten führt. Älteren Personen fehlen dagegen vor allem bei Nachtspeicheröfen die Kenntnisse über den richtigen Umgang mit den komplizierten Geräten. Zahlreiche Haushalte haben außerdem Probleme, die Zahlungsmodalitäten und Forderungen des Energieanbieters zu verstehen und/oder werden bei der Jahresendabrechnung von hohen Nachzahlungsbeträgen überrascht. Wenn es nicht gelingt, moderate Ratenabschlagszahlungen mit dem Energieanbieter zu vereinbaren, kann das bis zur Energiesperrung führen.
Durch das Beratungsprojekt I.S.AR wurden zwischen 2008 und 2018 insgesamt 628 Haushalte beraten. In folgender Tabelle sind die Jahreswerte für I.S.AR. sozialpädagogisch begleitete Energieberatung für Haushalte mit Energieschulden aufgelistet.“
Frage 7:
Wie viele Haushalte wurden über den Härtefallfonds des Sozialreferates für Haushalte mit Energieschulden unterstützt? Welche Summen wurden dazu jährlich bereitgestellt? Bitte geben Sie jährliche Werte zwischen 2008 und 2018 an.
Antwort der SWM:
„2005 wurde ein Frühwarnsystem zur Vermeidung und Behebung von Energiesperrungen zwischen dem Sozialreferat der Landeshauptstadt München und den Stadtwerken München etabliert.Diese Regelungen greifen für Familien mit minderjährigen Kindern, Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit (chronisch Kranke, Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige und alte Menschen) sowie sonstige Personen, die sich in einer besonderen Notlage befinden und die die Zahlungsrückstände nicht selbst grob fahrlässig verschuldet haben.
Auf Vorschlag der Energiebeauftragten der Sozialbürgerhäuser erfolgt eine Regulierung über einen Härtefall-Fonds. Dabei wird die Forderung abgedeckt
-über ein Darlehen gemäß SGB II/XII (Selbstbeteiligung der Schuldnerinnen und Schuldner)
-aus Stiftungsmitteln
-über einen Verzicht der Stadtwerke München.
Durchschnittlich werden pro Jahr rund 300 Fälle im Rahmen dieses Frühwarnsystems (inklusive Härtefall-Fonds) reguliert.
Die Stadtwerke München haben in der Zeit von 2010 bis 2019 auf Forderungen in Höhe von ca. 550.000 Euro verzichtet.“
Antwort des Sozialreferates:
„Im Rahmen des Härtefallfonds wurden von 2008 bis 2018 insgesamt 1.818 Haushalte mit einer Summe in Höhe von 779.486 Euro unterstützt. In folgender Tabelle sind die Jahreswerte für den Härtefallfonds aufgelistet.
Hinzu kommen Haushalte, die durch Wohlfahrtsverbände unterstützt werden.“
Frage 8:
Welche Erkenntnisse gibt es zu der Inanspruchnahme der Stromsparprämien der Stadt München? Welche Personengruppen haben diese Prämien erhalten?
Antwort des Referats für Gesundheit und Umwelt:
„Die Stromsparprämie ist Teil von Münchens Klimaschutzkampagne ‚München Cool City‘ zur Aktivierung der Stadtgesellschaft für den Klimaschutz. Sie geht aus der Beschluss-Vorlage Nr. 14-20/V 11143, ‚Klimaschutzaktionsplan zur Aktivierung der Stadtgesellschaft – Finanzierung des Jahres der Energie‘ hervor.
Mit der Stromsparprämie fördert die Landeshauptstadt München jeden an der Aktion teilnehmenden und angemeldeten Haushalt, der mindestens 20 Prozent weniger Strom verbraucht als der deutsche Durchschnittshaushalt. Sparen Bürgerinnen und Münchner 20 Prozent ein, so erhalten sie eine Prämie von 50 Euro. Bei einer Einsparung von 30 Prozent, werden 100 Euro Prämie ausgezahlt. Um die Prämie erhalten zu können, müssen die Bürgerinnen und Bürger einen 6-monatigen ‚Stromsparzeitraum‘ – dieser beginnt ab ihrer Anmeldung/Registrierung zur Stromsparprämie – auf ihrer Stromrechnung nachweisen. Eine Anmeldung zur Stromsparprämie war vom 9. Oktober 2018 bis zum 31. Oktober 2019 möglich für alle Münchnerinnen unf Münchner im Stadtgebiet München mit den Postleitzahlen 80331 bis 81929.
Knapp 6.000 Bürgerinnen und Bürger registrierten sich für die Stromsparprämie. Das Ziel waren hier ursprünglich 1.500 bis 2.000 Registrierungen – die Erwartungen wurden demnach bei Weitem übertroffen! Antragseinreichung, das heißt das Hochladen der Stromrechnung, ist noch bis zum 30.9.2020 möglich. Bislang haben über 1.400 Bürgerinnen und Bürger ihre Stromrechnung eingereicht. Die zur Auszahlung bewilligten Prämiengelder belaufen sich mit Stand Januar 2020 auf rund 100.000 Euro. Eine Erhebung der Personengruppen fand bisher nicht statt und ist nach Abschluss der Aktion geplant, da es für registrierte Personen noch – wie oben bereits erläutert – bis zum 30.9.2020 möglich ist, Stromrechnungen hochzuladen.“
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.