Holzhaus für das Referat für Gesundheit und Umwelt
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Heike Kainz, Manuel Pretzl, Sebastian Schall (CSU-Fraktion) und Paul Bickelbacher, Herbert Danner, Katrin Habenschaden, Sabine Krieger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 2.12.2019
Antwort Baureferat:
In Ihrem Antrag vom 2.12.2019 fordern Sie:
„Die Verwaltung plant und realisiert Verwaltungsgebäude wie den Neubau des Referates für Gesundheit und Umwelt im Holzbau.“
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten und teilen Ihnen, nach Abstimmung mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt, zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Für den Neubau der Zentrale des Referates für Gesundheit und Umwelt auf dem Areal Dachauer Straße 90 hat der Stadtrat bereits einige grundlegende Beschlüsse bezüglich Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit gefasst.
So wurden Anfang 2013 mit der Auslobung zum Realisierungswettbewerb „Entwurfskonzeptionen mit zukunftsweisendem Charakter und hoher Gesamtwirtschaftlichkeit gesucht“. Weitere Zielsetzungen im Wettbewerb waren, „das Gebäude (…) in Niedrigst- und Passivbauweise zu planen“ sowie im weiteren Planungsverlauf „eine Zertifizierung des Niedrigst-/Passivhausstandards und eine Nachhaltigkeitszertifizierung“ anzustreben.
Die Vollversammlung vom 24.7.2019 hat die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Grünordnung beschlossen sowie die o.g. Zielvorgaben bekräftigt und erweitert. So soll „das Gebäude des RGU (…) ökologischen Standards entsprechen, die deutlich über bisher übliche hinausgehen und innovative Ansätze (…) beinhalten.“
Darüber hinaus wurden in der Stadtratsvorlage zur „Klimaneutralen Stadtverwaltung 2030“ vom 18.12.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 16525) weitere Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität festgelegt, u.a. die Berücksichtigung der Klimarelevanz der Baustoffe.
Nach abgeschlossenem Bauleitplanverfahren wird das Baureferat ein Planungskonzept unter Berücksichtigung der bisherigen und künftigen Vorgaben in Holz-Hybrid-Bauweise entwickeln und dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.