Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat die Anpassung der Fahrradabstellplatzsatzung (FabS) beschlossen. Die geänderte Satzung, die unter anderem künftig auch die barrierefreie Erreichbarkeit der Fahrradabstellplätze regelt, soll am 1. Oktober in Kraft treten. Sie löst die bisherige Fahrradabstellplatzsatzung vom 6. August 2012 ab. Die FabS dient dazu, dass auch auf privaten Baugrundstücken eine ausreichende Anzahl von Abstellplätzen für Fahrräder bereitsteht, und regelt deren Zahl, Größe und Beschaffenheit.
Während der siebenjährigen Geltungsdauer der Fahrradabstellplatzsatzung ist der Anteil der Wege, die die Münchnerinnen und Münchner mit dem Rad zurücklegen, stetig gestiegen. Gegenwärtig liegt der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr in München bei gut 18 Prozent. Im Rahmen der durch den Stadtrat 2012 beschlossenen Evaluation der FabS wurde in den vergangenen Jahren ein umfangreiches Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange, Interessenverbänden, Vertretern der Wohnungswirtschaft, sämtlichen Bezirksausschüssen sowie den betroffenen Dienststellen durchgeführt. Die geänderte Satzung konkretisiert die leichte und verkehrssichere Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der Fahrradabstellplätze generell und regelt künftig auch die barrierefreie Erreichbarkeit von Fahrradabstellplätzen. Daneben finden Anpassungen im Satzungstext und redaktionelle Klarstellungen statt, die zu einem besseren Allgemeinverständnis der Fahrradabstellplatzsatzung beitragen. Damit wird auch das Ziel, den Radverkehr zu fördern und die Rahmenbedingungen für Radfahrende zu verbessern, unterstützt, das einen wichtigen Baustein für klimafreundliche und stadtverträgliche Mobilität darstellt.