Geplantes Kulturquartier am Tatzelwurm unterstützen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Dr. Michael Mattar, Gabriele Neff, Thomas Ranft und Wolfgang Zeilnhofer (FDP-Fraktion) vom 10.1.2020
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Sie haben am 10.1.2020 beantragt:
„Der Stadtrat möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird gebeten, das Projekt Kulturquartier am Tatzelwurm unter der Autobahnbrücke der A9 im Münchner Stadtteil Freimann zu unterstützen und hierfür Kontakt zur Autobahndirektion aufzunehmen. Der Wunsch der Initiatoren, durch eine Genossenschaft das Gelände per Erbbaurecht zu nutzen, sollte der Stadtrat nachdrücklich unterstützen. Sollte die Gewährung eines Erbbaurechts seitens der Autobahndirektion/Bund an eine Genossenschaft Probleme darstellen, könnte die Landeshauptstadt München ein Erbbaurecht erwerben und eine langfristige Nutzung mit den Initiatoren/Genossenschaft vereinbaren. Dies könnte dann zusammen mit der anschließenden ergänzenden städtischen Fläche geregelt werden.“
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Seitens der Kommunalreferentin wurde im Februar 2020 das Bundesverkehrsministerium und die Eigentümerin des in Rede stehenden Grundstücks angeschrieben, mit der Frage, ob sie bereit wäre, die erforderlichen Teilflächen des sogenannten „Tatzelwurms“ für ein kulturelles Kooperationsprojekt im Erbbaurecht oder auf anderem Wege zur Verfügung zu stellen. Weiter wurde signalisiert, dass die Landeshauptstadt München grundsätzlich für neue Ideen aufgeschlossen ist, bisher brachliegende Flächen zu nutzen. Angesichts der angespannten Flächensituation und der hohen Immobilienpreise in München wurde darauf hingewiesen, dass bereits derzeit ein Mangel an Flächen und Räumen für Subkultur und Kreative besteht, was sich voraussichtlich in den nächsten Jahren nicht verbessern wird.Zwischenzeitlich liegt eine erste Rückmeldung vor, dass die Nutzung der Flächen unter der Autobahnbrücke nicht unproblematisch ist, da sich dort u.a. eine Reihe von Sparten, eine U-Bahntrasse und der stark befahrene Frankfurter Ring befinden. Nutzungskonflikte im Betrieb und im Bauunterhalt seien absehbar. Dennoch wolle man die Anfrage zum Anlass nehmen zu prüfen, welche Nutzungen künftig ermöglicht werden können. Da hierzu mehrere Stellen eingebunden werden müssen, wurde noch kein Zeitpunkt für eine Rückäußerung avisiert.
Der Kommunalreferentin liegt gerade vor dem Hintergrund der aktuell schwierigen Situation für die Kulturschaffenden aufgrund der Beschränkungen während der Corona-Krise besonders am Herzen, derartige Projekte für die Zeit danach zu ermöglichen. Deshalb wird das Kommunalreferat zu gegebener Zeit bei der Eigentümerin nachhaken.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.