Sind FSC- und Naturlandzertifizierung der städtischen Forstverwaltung in Gefahr?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Tobias Ruff und Johann Sauerer (ÖDP) vom 9.1.2020
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
In Ihrer Anfrage teilten Sie uns mit, „dass seit Oktober 2001 der Wald der Landeshauptstadt München mit dem weltweit anerkannten Forest Stewardship Council ® Zertifikat (FSC) ausgezeichnet ist und gleichzeitig als anerkannter Naturland Waldbetrieb gilt.
In den Naturlandrichtlinien Ökologische Waldnutzung ist als vorrangiges Ziel der ökologischen Waldnutzung eine ungestörte Waldbodenentwicklung sowie eine Nutzung von Erntebäumen einzelstamm-, trupp- oder gruppenweise festgeschrieben. Kahlschlag sowie Ganzbaumnutzung ist verboten. Eine Rodung des Waldes mit Bodenabtrag und anschließender Kiesaus- beute wäre demnach nicht zulässig.
Die FSC Zertifizierung schreibt darüber hinaus eine Beteiligung der benach- barten Bevölkerung durch den Forstbetrieb bei Beeinträchtigung wesentlicher Schutzgüter, z.B. Erholungsfunktion vor. Eine mittelbare Beteiligung der Bevölkerung über Gebietskörperschaften im Zuge eines Genehmi- gungsverfahrens kann dies nicht ersetzen.“
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Sie bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Frage 1:
Ist der Forst Kasten der Heiliggeistspital Stiftung integraler Bestandteil der nach Naturland Ökowaldbaurichtlinien und FSC zertifizierten Wäldern im Verantwortungsbereich der Landeshauptstadt München? Wenn nicht, ist der Forst Kasten eigenständig zertifiziert?
Antwort:
Die ca. 5.000 ha Wald, die von der Städtischen Forstverwaltung bewirtschaftet werden, gliedern sich grob in ca. 2.350 ha eigenen städtischen Wald, ca. 1.817 ha SWM GmbH Wald und ca. 825 ha Stiftungswald auf. Jede dieser Einheiten ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, hat ein eigenständiges Naturlandzertifikat und ist demnach eigenständig zertifiziert. Über eine Naturland-Gruppenzertifizierung ist jede dieser Einheiten automatisch FSC-zertifiziert.
Frage 2:
Können diese Zertifikate der städtischen Forstverwaltung in ihrer Gesamtheit bei Nichteinhaltung der Kriterien im Forst Kasten entzogen werden?
Antwort:
Sollte einem der drei Bereiche das Naturlandzertifikat (aus welchem Grund auch immer) entzogen werden, bedeutet dies nicht automatisch, dass die anderen Betriebe ihr Zertifikat ebenfalls verlieren. Alle drei Bereiche werden von dem Zertifizierer separat betrachtet. Derzeit besteht kein Anlass für einen Zertifikatsentzug.
Frage 3:
Wurden die Zertifikatgeber mit den Plänen einer Auskiesung im Forst Kasten befasst?
Antwort:
Der Zertifizierer, sprich Naturland, wurde auf Nachfrage informiert. Detaillierte Informationen fließen in solchen Fällen erst, wenn es zu konkreten Maßnahmen kommt. Die Standardinstrumente für den Informationsfluss zwischen Zertifizierer und Forstbetrieb sind die Audits und die jährlichen Betriebsmeldebögen.
Frage 4:
Was gedenkt die Landeshauptstadt München zu tun, um die Zertifizierung der städtischen Wälder zu erhalten und einen drohenden Imageschaden und monetäre Einbußen bei der Vermarktung des Holzes abzuwenden?
Antwort:
Aus Sicht der Städtischen Forstverwaltung droht keines der Zertifikate entzogen zu werden. Eine Auskiesung, die eine temporäre Rodung darstellt, würde nur stattfinden, wenn diese ein ordentliches Genehmigungsverfahren durchlaufen hätte. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wäre hier gewährleistet. Im Falle einer Genehmigung durch die zuständige Behörde würde die legale, temporäre Rodung keinem illegalen Kahlschlag im Sinne der Zertifizierungsrichtlinie entsprechen. Das heißt, es droht kein Zertifizierungsentzug im Stiftungswald.