Aufenthaltsqualität am Luise-Kiesselbach-Platz verbessern III.
Antrag Stadträte Otto Seidl und Johann Stadler (CSU-Fraktion) vom 5.12.2019
Antwort Baureferat:
Sie haben am 5.12.2019 Folgendes beantragt:
„Es ist dringend notwendig, den Hauptweg des Luise-Kiesselbach-Platzes mit einer Beleuchtung auszustatten.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i. S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 5.12.2019 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Die nachträgliche Ausstattung von Rad- und Fußwegen in Grünflächen mit Beleuchtungsanlagen war in der Vergangenheit bereits mehrmals Gegenstand von Einzelprüfungen. In diesem Zusammenhang kann vor allem auf die Antwort zu dem Stadtratsantrag „Haupt-Wegeverbindungen durch Grünzüge ausreichend beleuchten“ (Antrag Nr. 08-14/A 04776 vom 13.11.2013) verwiesen werden.
Die Standards, die dort aufgeführt wurden, sind nach wie vor für alle Wegeverbindungen in Grünflächen gültig. Die Vorgehensweise des Baureferates bei der Errichtung von Beleuchtungsanlagen innerhalb von Grünflächen wird im Folgenden nochmals zusammengefasst:
In der Regel werden Wege in Grünflächen dann mit einer Beleuchtung ausgestattet, wenn sie asphaltiert sind und eine besondere oder übergeordnete Bedeutung haben. Dies trifft zu, wenn sie entweder Teil des Haupt-Radwegenetzes sind oder als offizielle „Schulwege“ ausgewiesen wurden oder als direkte Wegebeziehungen zu Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel dienen und keine oder unzumutbar längere Alternativstrecken im gewidmeten Straßenraum vorhanden sind.
Alle übrigen Wege durch Grünflächen werden nicht beleuchtet. Maßgeblich sind insbesondere ökologische Gründe. In der fast flächendeckend auchnachts künstlich erhellten Stadt mangelt es an dunklen Räumen, auf die nachtaktive Tiere angewiesen sind. Grünflächen sollen hierfür einen gewissen Ausgleich bieten und nur in Ausnahmefällen eine Wegebeleuchtung erhalten.
Auch im Hinblick auf das generelle Ziel der Energieeinsparung ist eine doppelte Beleuchtung von Erschließungswegen (Wohnstraßen plus Grünflächenwegen) nicht vertretbar.
Der im Antrag beschriebene Hauptweg des Luise-Kiesselbach-Platzes verläuft im Ostteil der Grünfläche. In einem Abstand von zirka 30 Metern verläuft nahezu parallel zum Hauptweg die öffentliche Gehbahn der gleichnamigen Straße Luise-Kiesselbach-Platz.
Bei dem Hauptweg der Grünfläche handelt es sich weder um eine übergeordnete Wegeverbindung noch um einen Schulweg.
Aus den genannten Gründen sind die Voraussetzungen für eine Beleuchtung daher dort nicht gegeben.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.