Abgelehnte Förderanträge im Bereich des Sozialreferats
Anfrage Stadträtinnen Beatrix Burkhardt und Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 18.11.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 18.11.2020 führen Sie Folgendes aus:
„Dem Stadtrat wird im Rahmen der jährlichen Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms und der Haushaltsplanaufstellung über die Förderung der freien Träger der Wohlfahrtspflege berichtet und zur Beschlussfassung vorgelegt. Es wird nicht darüber berichtet, welche Projekte bzw. Anträge auf Förderung mit welcher Begründung abgelehnt wurden.“
Zu Ihrer Anfrage vom 18.11.2020 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters wie folgt Stellung:
Frage 1:
Welche Förderanträge freier Träger der Wohlfahrtspflege wurden von Seiten der Stadtverwaltung abgelehnt?
Frage 2:
Was sind die Gründe für eine Ablehnung?
Frage 3:
Wie hoch ist die Summe der abgelehnten Fördergelder?
Frage 4:
Welche Förderungen für Projekte aus den letzten Jahren wurden wieder eingestellt?
Die Fragen 1 bis 4 werden für die Beantwortung zusammengefasst, da es hier große inhaltliche Überschneidungen gibt.
Antwort:
Das Sozialreferat fördert derzeit rund 1.100 Projekte und Einrichtungen freier Träger der Wohlfahrtspflege in München. Dabei stellt die Prüfung und Bewertung von Förderanträgen im Rahmen der Zuschusssachbearbeitung - unabhängig davon ob es sich um Regelförderungen oder einmalige Förderungen handelt - ganz grundsätzlich operatives Verwaltungshandeln dar. Dementsprechend können einzelne Verfahrensschritte hierbei nicht dem Stadtrat zur Entscheidung übergeben werden.Das Sozialreferat erstellt einmal jährlich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung des Folgejahres die Beschlussvorlagen über die sogenannten Zuschussnehmerdateien (ZND). Dem Stadtrat wird dabei je Amt/Bereich eine gesonderte Beschlussvorlage samt Anlagen zur Entscheidung vor gelegt. In die jeweiligen Dokumente sind dabei auch die Ergebnisse der Antragsprüfungen durch die Verwaltung eingearbeitet.
Die Befassung des KJHA/SozA mit den Zuschussnehmerdateien 2021
hat in der gemeinsamen Sitzung am 1.12.2020 stattgefunden. Die Beschlüsse der Zuschussnehmerdateien sind insofern Bestandteil der Haushaltsplanung des Sozialreferats, da in ihnen sämtliche zuschussrelevanten Beschlüsse des Stadtrates (zum Beispiel Einzelbeschlüsse über Zuschussausweitungen und -einstellungen, Beschlüsse über neue Förderprojekte, Sammelbeschluss Zuschussmehrbedarfe, Beschlüsse zu Budgetumschichtungen etc.) zusammengefasst dargestellt sind. Mit der Entscheidung bzw. Beschlussfassung des Stadtrates über die Zuschussnehmerdateien und den Haushalt bilden sie die Grundlage des Zuschussvollzugs für das je
weils betroffene Haushaltsjahr.
Die zuschussgebenden Dienststellen des Sozialreferats prüfen im Laufe des Jahres - sofern keine längeren Finanzierungsräume (zum Beispiel bei Förderung per Zuschussvertrag) vereinbart sind - die ihnen rd. 750 zugehenden Förderanträge der Projekte bzw. Einrichtungen, die sich in der Regelförderung befinden. Diese Tätigkeiten stellen operatives Verwaltungshandeln dar (siehe oben) und können daher nicht an den Stadtrat bzw. dessen Ausschüsse übergeben werden. Im Rahmen des Prüfungsprozesses findet bereits ein intensiver Austausch- und Abstimmungsprozess (Beratung) zwischen Sachbearbeitung/Fachsteuerung und freiem Träger hinsichtlich der Anerkennung von Kosten sowie deren Finanzierung statt. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass Förderanträge durch den jeweiligen freien Träger angepasst werden und keine (Teil-)Ablehnungen durch das Sozialreferat im Rahmen der eigentlichen Zuschussbewilligung erfolgen müssen.
Jede der vier ZND-Beschlussvorlagen enthält neben dem eigentlichen Textteil zwei Anlagen. Die Anlage 1 a stellt in Listenform für jedes einzelne bezuschusste Projekt bzw. jede einzelne bezuschusste Einrichtung des jeweiligen Amtes bzw. Bereichs das Ergebnis der Antragsprüfung („Vorschlag der Verwaltung“ bzw. „Produktorientierte Ansätze), die Höhe der beantragten Förderungen gem. Antrag des freien Trägers, den Haushaltsansatz des vorangegangenen Jahres sowie weitere Angaben zu Veränderungen aufgrund von Stadtratsbeschlüssen dar. Daneben werden ausführliche Detailinformationen zur Bezuschussung inkl. Begründungen bzw. Erläuterungengegeben, soweit diese im Einzelfall notwendig sind. Sofern vom Sozialreferat bezuschusste Projekte/Einrichtungen auch von anderen städtischen Referaten/Dienststellen bezuschusst werden, liefert hierüber jeweils die Anlage 1 b Informationen in listenmäßiger Darstellung.
Diese Form der Abbildung ermöglicht dem Stadtrat bereits jetzt eine differenzierte Information über die Entwicklung bzw. Hintergründe jeder einzelnen dauerhaften Förderung. Allerdings stellt bereits diese Darstellung einen großen Verwaltungsaufwand für die Mitarbeiter*innen in den zuschussgebenden Dienststellen des Sozialreferats dar. Eine darüber hinausgehende Sammlung, Erfassung, Kategorisierung und Aufbereitung aller abgelehnten Förderanträge, die vom Sozialreferat innerhalb eines Jahres bearbeitet werden, würde zirka 20 Dienststellen betref
fen und ist aufgrund
der ohnehin bereits bestehenden vielfältigen Anforderungen an die Zuschusssachbearbeitungen leider nicht leistbar. Daher halte ich es nicht für zielführend, weitere Verfahrensschritte in die Zuschusssachbearbeitung einzufügen.