Kostenlose, waschbare Masken für Sozialleistungs- und München-Passbeziehende
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 3.11.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen in Ihrem oben genannten Schreiben, dass allen Bezieher*innen von Transferleistungen und allen München-Pass-Berechtigten* sieben kostenlose, waschbare Masken zur Verfügung gestellt werden sollen.
Der Inhalt des Antrages betrifft eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 03.11.2020 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Um die Alten- und Service-Zentren sowie die Beratungsstellen und Fachstellen für pflegende Angehörige in München zu unterstützen, hat die Josef und Luise Kraft-Stiftung 13.500 Mund-Nase-Schutzmasken gespendet. Die Mund-Nase-Bedeckungen dienen dem Schutz älterer Menschen, Angehöriger sowie ehrenamtlicher Helfer*innen in diesen Einrichtungen und werden dazu beitragen, dass Senior*innen die für sie so wichtigen Anlaufstellen weiter aufsuchen können. Die Firma Freudenberg Chemicals hat ebenfalls Mund-Nase-Schutzmasken gespendet, so dass neben der Betreuungsstelle und der Schuldnerberatung auch die Sozialbürgerhäuser ausgestattet werden konnten.
Die Bundesregierung plant, 27 Millionen Risikopatient*innen mit Atemschutzmasken auszustatten, um sie vor einer Coronavirus-Infektion zu schützen. Die betroffenen Bürger*innen sollen über den Winter hinweg 15 Atemschutzmasken erhalten. Mit der Ausgabe soll laut Bundesgesundheitsministerium im Laufe des Dezembers 2020 begonnen werden.
Daneben sind nach den Ausführungen des Referats für Gesundheit und Umwelt, des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie des Robert-Koch-Instituts bei der für viele Bereiche vorgeschriebenenMund-Nasen-Bedeckung auch Kleidungsstücke, wie zum Beispiel Schals oder Tücher, geeignet, sofern Mund und Nase bedeckt sind und das Kleidungsstück regelmäßig gewaschen wird.
Die Rechtsprechung (Az. L 7 AS 635/20) geht daher davon aus, dass es sich bei einer textilen Mund-Nase-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) um ein Kleidungsstück handelt, das aus dem Regelsatz finanziert werden muss.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.