München als grüne Stadt Durch Klimaresilienz-Maßnahmen Gesundheits- und Klimaschutz vereinen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 8.7.2020
Antwort Referat für Klima- und Umweltschutz:
Mit Schreiben vom 8.7.2020 haben Sie den oben genannten Antrag gestellt, der folgende Antragspunkte beinhaltet:
-„Aufwertung der Straßenraumqualität in sämtlichen Straßen unter Ausstattung mit beidseitigem Baumbestand und/oder kleinteiligen Grünflächen durch Entsiegelung zulasten des stehenden/rollenden motorisierten Individualverkehrs (MIV). Die entsprechenden Straßen wer- den mind. alle 30 Meter mit Bäumen ausgestattet. Sollte dies aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht möglich sein, wird die LHM angehalten, für diese Standorte die Entscheidung schriftlich zu begründen und stattdessen Hecken und kleinteilige Grünflächen (Wildblumenwiesen, Stauden, Gehölze...) zu schaffen.
-Bereits bestehendes Straßenbegleitgrün wird bereits im Sommer 2020 zur Nutzung durch die Bewohner*innen und lokale Gastronomie freigegeben. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den entsprechen- den Bezirksausschüssen. Die Stadt schafft eine zentrale Stelle, bei der Anwohner*innen Nutzungsvorschläge im Sinne der grünen Aufwertung oder gemeinschaftlichen Nutzung des Straßenraumes machen können (Hochbeete, Urban Gardening, Nutzung für Nachbarschaftsprojekte, Gastronomie etc.). Über diese Stelle werden die Flächen ohne große Hürden (Versicherungen, Haftungsfragen etc.) zur Verfügung gestellt.
-Spannung eines grünen Netzes (Biotopverband) durch die Stadt. Alle Bürger*innen müssen eine (nicht-kleinteilige) Grünfläche (Park, öffentlichen Garten etc.) in weniger als 10 Gehminuten erreichen können. Inspiration dafür können sogenannte ‚städtische Miniaturwälder‘ sein.
-Die LHM stellt den Münchner*innen mindestens 15% der großteiligen Grünflächen für Urban Gardening, Kunst-/Kulturprojekte, Begegnungs- stätten, o.ä. zur Verfügung. Bei allen bereits bestehenden Grünflächen erfolgt eine schnelle Realisierung, damit gerade den von Corona-Maß- nahmen besonders betroffenen Menschen die Möglichkeit gegeben wird, den städtischen Raum als Naherholungsraum bestmöglich zu nutzen.
-Bei den neu entstehenden sowie bereits bestehenden Grünflächen/ Straßenbegleitgrün ist darauf zu achten, dass der Pflanzenbestand über eine hohe ökologische Wertigkeit verfügt. Zusätzlich müssen die Baum- sowie Gehölz-/Staudenarten entsprechen der vor Ort bestehen- den Standortfaktoren (Wind, Klima etc.) ausgewählt werden, robuste, trockenheitsverträgliche und frostharte Pflanzen sind zu verwenden. Wenn möglich wird Obst zur Nutzung der Anwohner*innen gepflanzt, Stichwort ‚Essbare Stadt‘.“
Der Antrag wurde dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU), seit dem 1.1.2021 Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) mit der Bitte um weitere Bearbeitung zugeleitet. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag in Abstimmung mit dem Baureferat und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung als Schreiben zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 8.7.2020 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bisher bereits durch die Referate im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten entsprochen und auf die Antragspunkte eingegangen wurde. Nähere Ausführungen zu den einzelnen Punkten bitten wir Sie aus dem Antwortschreiben zu entnehmen.
Aufwertung der Straßenraumqualität
Hierzu teilt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit: „Die Möglichkeiten der Aufwertung von Straßenräumen zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie der Aufenthaltsqualität werden derzeit im Referat für Stadtplanung und Bauordnung von den beiden Abteilungen Verkehrsplanung und Grünplanung ausgelotet. Im Rahmen des Stadtratsbeschlusses ‚Kurzfristige Maßnahmen für Fußgänger*innen in Zeiten von Corona‘ (Sitzungsvorlagen Nr. 20-26/V 00606) wurde ein kurzfristig für 2020 vorgeschlagenes Verfahren beschlossen, mit dem als Sofortmaßnahme die Erprobung von Sommerstraßen in den Wochen der Sommerferien als temporäre Intervention umgesetzt werden konnte. Anhand unterschiedlicher, von den Bezirksausschüssen benannten, Straßenräume sollte getestet werden, ob und wie zusätzliche Freiraumangebote in den Straßenräumen für Aufenthalt und Bewegung genutzt werden können. Temporäre Begrünungen gestalteten dabei die einzelnen Räume. Die damit gesammelten Erfahrungen fließen in einen Beschluss über saisonale Stadträume ein (Sitzungsvorlagen-Nr. 20-26/V 00438), die an geeigneten Orten auch die Vorstufe zu einem dauerhaften Umbau von reinen Verkehrsflächen zu vielseitig nutzbaren Aufenthalts- und Bewegungsräumen werden können. Voraussetzung für zusätzliche Begrünungsmaßnahmen in den Straßenräumen sind die dafür erforderlichen Flächenpotenziale, die in den Straßenräumen häufig nur sehr begrenzt vorhanden sind. Dies kann u.a. durch den Wegfall von Fahrspuren oder von Stellplätzen erfolgen und greift somit in der Regel in bestehende verkehrsplanerische Satzungen ein. Saisonale Lösungsansätze sind ein erster Schritt, um die Chancen, aber auch Konflikteeiner Neuverteilung von Straßenräumen besser einschätzen zu können. Gleichzeitig ermöglichen sie, die öffentliche Diskussion hierüber in Gang zu bringen und hierfür einen mehrheitlichen Konsens zu erzielen, ohne den eine dauerhafte Umgestaltung nicht möglich ist.
Bei den darüber hinaus anstehenden Umbauprozessen im Zuge der Autofreien Altstadt und der Erstellung eines Freiraumquartierskonzeptes für die Innenstadt werden durch die enge Kooperation zwischen Grün- und Verkehrsplanung die Belange der Grün- und Freiraumplanung und auch die Anforderungen einer klimaangepassten Stadt mit Hitze-, Dürre- und Starkregenvorsorge frühzeitig mit berücksichtigt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung identifiziert mit Freiraumquartierskonzepten die Potentiale und Möglichkeiten der Freiraumqualifizierung, untersucht diese und stellt sie auf Quartiersebene dar. Prioritär werden dabei bereits dichte und stark versiegelte städtische Quartiere bearbeitet, die jetzt schon einer großen Hitzebelastung ausgesetzt sind (z.B. Altstadt/Innenstadt). Wo immer möglich, sollen damit alle Möglichkeiten einer verstärkten Begrünung und Durchgrünung von Stadtquartieren, Straßenzügen sowie an Gebäuden genutzt werden, die maßgeblich zu einer höheren Aufenthaltsqualität für alle Stadtbewohner*innen beitragen können. Die Potentiale, die z.B. durch eine autoreduzierte Altstadt und eine Reduktion der Flächen für den MIV entstehen, werden dabei herausgearbeitet. Ziel dabei ist es, wohnungsnah sowohl auf attraktive Aufenthaltsräume als auch auf attraktive Wegeverbindungen zu treffen.“
Nutzung des Straßenbegleitgrüns
Hierzu teilt das Baureferat Folgendes mit:
„Pflanz- und Pflegeaktionen im Straßenbegleitgrün durch Bürger*innen ermöglicht das Grünpatenprogramm von Green City e.V. in Zusammenarbeit mit dem Baureferat.
Die beantragte Nutzung von Straßenbegleitgrün für die Gastronomie ist aus gartenbaufachlicher Sicht abzulehnen. Straßenbegleitgrün ist generell durch hoch versiegelte, heiße und trockene Standorte großem Stress ausgesetzt. Eine Nutzung durch die Gastronomie, wie z.B. durch das Aufstellen von Tischen und Stühlen, würde zusammen mit häufigem Betreten der Flächen eine weitere schädliche Verdichtung der Böden verursachen. Dadurch würden die für die Pflanzen wichtige Wasseraufnahmekapazität verschlechtert und die Wurzeln der Pflanzen nachhaltig geschädigt. Die Genehmigung von Freischankflächen auf Grünstreifen kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. So konnten im Frühjahr/Sommer 2020, der besonderen Corona-Situation geschuldet, einzelne Rasenflächen für den Zugang zu auf Parkplatzflächen gelegenen Freischankflächen freigegeben werden. Seit 6.8.2020 ist die Einrichtung von Bewirtungsflächen für die Gastronomie auf Straßenbegleitgrün nicht mehr genehmigungsfähig.“
Spannung eines grünen Netzes durch die Stadt
Hierzu teilt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit: „Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung ist sowohl auf strategischer und konzeptioneller Ebene als auch im Rahmen der Bebauungspläne mit integrierter Grünordnung stets bemüht, eine ausreichende Grünflächenversorgung für alle Stadtbewohner*innen sicherzustellen sowie die Vernetzung der Grünen Infrastruktur zu fördern. Mitte der 1990er Jahre wurde hierzu durch Nohl et al. eine Systematik zur Analyse der Grün- und Freiflächenversorgung auf unterschiedlichen Ebenen (Nachbarschaft, Quartier, Stadtteil, Gesamtstadt) im Rahmen einer Grundlagenstudie für die Stadtentwicklungskonzeption ‚Perspektive München‘ entwickelt. Die Orientierungswerte für die Freiraumausstattung auf den verschiedenen Versorgungsebenen Nachbarschaft, Wohngebiet und Stadtteil (öffentliche und private Grün- und Freiflächen pro Einwohner*in) basieren auf den Ergebnissen der Studie. Sie ist nach wie vor eine wichtige Grundlage für die Stadt- und Freiraumplanung.
Das Konzeptgutachten ‚Freiraum München 2030‘, die langfristige Freiraumstrategie der Landeshauptstadt, sieht in ihrer übergeordneten Freiflächenkulisse neben den Münchner Grüngürtel- und Flusslandschaften, Freiraummarken, identitätsstiftenden Orten, Grünen Wegen oder Schwerpunkträumen für kleinteilige Freiraumqualifizierungsmaßnahmen insbesondere die Kategorie der ‚Parkmeile‘ als wichtiges Kernelement der langfristigen Freiraumentwicklung und -vernetzung vor. Diese wurden aus den Planungen für innerstädtische Grünzüge der 90er Jahre als eigenständiger Freiraumtyp weiterentwickelt. Als flächige Verbindungsachsen sollen sie die großen innerstädtischen Grünflächen mit den Landschaftsräumen des Stadtrands verknüpfen und Nutzungen und Funktionen für Freizeit und Erholung sowie Natur- und Klimaschutz erfüllen. Insbesondere sollen sie durch Qualifizierung von Aufenthaltsbereichen und Verbesserung der Durchwegung zu einer abwechslungsreichen Erholungslandschaft sowie durch naturschutzfachliche Aufwertungen zu einer Optimierung des Ökosystemverbundes beitragen. Ziel ist es, dass über die geplanten Parkmeilen die Münchner Grüngürtellandschaften zukünftig auf ‚Grünen Wegen‘ zu Fuß oder per Rad oder direkt über die Haltestellen der U- und S-Bahn gut zu erreichen sind. Die Parkmeilen sollen mit ihren unterschiedlichen Freiraumfunktionen gesichert und als wichtige abwechslungsreiche Naherholungsräume innerhalb der Grünen Infrastruktur Münchens ausgebaut werden, vor allem in Hinblick auf Durchgängigkeit, gute Anbindung an die Umgebung und Multifunktionalität. Die Parkmeilen dienen insbesondere auch als Suchräume für Maßnahmen zur Verbesserung der Grünflächenversorgung in den angrenzenden Stadtbezirken und -quartieren.Mit Beschluss der Ziele und Inhalte des Konzeptgutachtens (Stadtratsbeschluss Nr. 14-20/V 11379 vom 25.7.2018, Vollversammlung) wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung u.a. beauftragt, über die empfohlenen Maßnahmen, wie Masterpläne, Konzeptionen oder Managementstrategien, die Sicherung und Weiterentwicklung der innerstädtischen Grünflächen für eine nachfolgende Realisierung durch das Baureferat – Hauptabteilung Gartenbau in die Wege zu leiten. Die Schlüsselprojekte zur Erarbeitung von Masterplänen legen dabei den Grundstein für die vom Stadtrat gewünschte Ausbaustrategie, die perspektivisch gemeinsam von Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Kommunalreferat, RGU und Baureferat entwickelt werden soll. Nach der bereits begonnenen Erarbeitung des Masterplans für die Parkmeile Feldmochinger Anger sind derzeit Ausschreibungen für Planungen zu zwei weiteren Parkmeilen (Riemer Park – Truderinger Wald – Im Gefilde sowie Südpark – Warnberger Riedel) in Vorbereitung, um insbesondere funktionale und gestalterische Eckpunkte sowie eine Ausbaustrategie zu definieren.
Darüber hinaus werden im Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung Festsetzungen zu Grünflächen getroffen, wobei hier bestimmte Orientierungswerte für die Grün- und Freiflächenversorgung in München gelten. Innerhalb des Mittleren Rings liegt der Orientierungswert bei 15 m² nutzbare öffentliche und private Grün- und Freiflächen pro Einwohner*in, außerhalb des Mittleren Rings bei 20 m² pro Einwohner*in. So konnten in den letzten fünf Jahren im Rahmen der Bebauungspläne mit integrierter Grünordnung ca. 63 ha öffentliche Grünfläche neu entwickelt werden, die in den jeweiligen neuen Gebieten einen Ausgleich für die zusätzlich versiegelten Flächen darstellen und zu einer angemessenen Grün- und Freiraumversorgung beitragen. Ziel dabei ist es, sowohl kleinteilige Grünflächen im direkten Wohnumfeld als auch größere, wohnortnahe Parks und öffentliche Grünanlagen zu entwickeln. Ein Beispiel für einen im Zuge einer Neuplanung entstandenen großen naturnahen Park ist der Landschaftspark im neuen Stadtquartier Baumkirchen Mitte.
Aufgrund der Notwendigkeit, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und der daraus resultierenden zunehmenden Flächenknappheit, wird es in München zunehmend schwierig, bei Neuplanungen oder Umstrukturierungen ausreichend Grünflächen vorzusehen und zu entwickeln. Hier bieten Gemeinschaftsdachgärten eine gute Möglichkeit, der Bewohnerschaft zusätzlich zu den ebenerdigen Erholungsflächen ergänzende Freiflächen zur Verfügung zu stellen. In München werden im Rahmen der Bebauungsplanung daher seit mehreren Jahren Vorgaben zu Gemeinschaftsdachgärten gemacht. Hier werden in der Regel auch intensiv begrünte Bereiche vorgesehen, die somit gleichzeitig einen Beitrag zur wohnungsnahen Freiraumversorgung sowie zur Biodiversität leisten.Neben der ausreichenden Grün- und Freiflächenversorgung ist es ein weiteres Ziel des Referats für Stadtplanung und Bauordnung, im Rahmen der Bebauungsplanung eine vernetzte Grüne Infrastruktur zur Förderung der Klimaanpassung und Biodiversität zu stärken. Insbesondere Baumpflanzungsmaßnahmen stellen hier eine wirksame Methode dar. Bereits während der konzeptionellen Vorbereitung der Bebauungsplanung werden vitale Bäume bzw. Baumbestände erfasst und so weit wie möglich in künftigen Bebauungsvorhaben berücksichtigt. Im Rahmen der Festsetzungen in den Bebauungsplänen mit Grünordnung sind Bäume aufgrund ihrer gestalterischen Bedeutung und ihrer vielfältigen ökologischen und stadtklimatischen Funktionen schließlich ein wichtiges Element. Ziel ist dabei, in möglichst großen Anteilen der Freiflächen nicht unterbaute Bereiche vorzusehen, um langlebige und nachhaltige Baumpflanzungen vornehmen zu können, die somit genügend Wurzelraum vorfinden, um sich dauerhaft gut entwickeln zu können.
Ein weiterer Bestandteil der vernetzen Grünen Infrastruktur stellt die bereits erwähnte Dachbegrünung dar. Durch diese Maßnahme kann der Regenwasserabfluss nach Starkregenereignissen stark vermindert werden und das Mikroklima und die Biodiversität gefördert werden. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung trifft im Rahmen der Bebauungsplanung und der Freiflächengestaltungssatzung verbindliche Vorgaben zur Dachbegrünung. Bei Bauvorhaben innerhalb des Geltungsbereichs von Bebauungsplänen mit Grünordnung werden standardmäßig Festsetzungen zur Dachbegrünung getroffen. Die Freiflächengestaltungssatzung besagt darüber hinaus, dass Kiespressdächer ab einer Gesamtfläche von 100 m² zu begrünen sind, ebenso wie Flachdächer von Garagen und Tiefgaragenzufahrten.
Die Parks und Grünflächen wurden hauptsächlich für die Erholungs- und Freizeitnutzung geschaffen. Daneben spielen sie – je nach Lage, Größe, Ausstattung und Alter – als Lebensraum für Tierarten und für den Biotopverbund dieser Arten eine wichtige Rolle. So wie sich die Versorgung der Bürger*innen mit Grünflächen nach Möglichkeit an den unterschiedlichen Bedürfnissen und am Mobilitätsverhalten orientiert, sind auch für die Lebensräume und den Biotopverbund die spezifischen Eigenschaften derjenigen Tier- und Pflanzenarten zu berücksichtigen, für die eine Planung durchgeführt wird. Derzeit werden durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung die naturnahen Biotop- und Nutzungstypen im Stadtgebiet kartiert. Auf dieser Grundlage wird anschließend die „Flächenkulisse Biodiversität“ entwickelt. Sie wird diejenigen Flächen enthalten, mit deren Sicherung, Pflege oder Neubeschaffung die Biodiversität in München auf dem derzeitigen Niveau erhalten bleiben kann. In vielen Fällen übernehmen diese Flächen auch Erholungsfunktionen und tragen so zur Flächenversorgung bei.“
Urban Gardening, Kunst-/Kulturprojekte und Begegnungsstätten
Hierzu teilt das Baureferat Folgendes mit:
„Aktuell sind die öffentlichen Grünflächen stadtweit aufgeteilt in ca. 30% Gehölzflächen (Bäume, Sträucher etc.), 15% artenreiche Blumenwiesen, 20% Spiel-, Wege- und Gewässerflächen und 35% Rasen zur intensiven Erholungsnutzung. Da sich für die beantragten Nutzungen nur der 35%-Anteil der Rasenflächen eignet, würde bei einer beantragten Nutzung von insgesamt 15% der ‚großteiligen Grünflächen‘ fast die Hälfte der Rasenflächen einer freien Nutzung als Spiel- und Liegewiesen entzogen. In Anbetracht des bereits bestehenden hohen Nutzungsdruckes auf die öffentlichen Grünflächen ist die Verkleinerung dieser frei ‚bespielbaren‘ Flächen zugunsten von Urban Gardening, Kunst-/Kulturprojekten, Begegnungsstätten o.ä., die nur relativ wenigen Nutzer*innen zugutekommen, nicht zielführend.
Im Zuge einer immer stärker verdichteten Stadt und dem daraus resultierenden hohen Nutzungsdruck auf die Grünflächen kann einer Reduktion der frei nutzbaren Flächen nicht zugestimmt werden.“
Ökologische Wertigkeit und standortgerechter Pflanzenbestand
Hierzu teilt das Baureferat Folgendes mit:
„Wie bereits bei der Antwort auf Spiegelstrich 4 erwähnt, sind ca. 30% der städtischen öffentlichen Grünanlagen Gehölzflächen. Diese werden vom Baureferat so gepflanzt und durch Pflegemaßnahmen gefördert, dass ein möglichst hoher Artenreichtum und eine hohe ökologische Wertigkeit gewährleistet sind. Bei der Auswahl wird zudem auf eine möglichst gute Durchmischung von früh- bis spätblühenden Gehölzen geachtet, um Insekten und Bienenvölkern im Jahresverlauf für möglichst lange Zeiträume Nahrung zur Verfügung zu stellen. Der Strukturreichtum in den Grünanlagen fördert maßgeblich die Artenvielfalt in München. Das Baureferat ist aktives Mitglied in der ‚Deutschen Gartenamtsleiterkonferenz‘ (GALK), einem Zusammenschluss der kommunalen Grünflächenverwaltungen, die den Deutschen Städtetag (DST) über die Fachkommission Stadtgrün in seinen Aufgaben unterstützt. In zahlreichen Facharbeitskreisen und Forschungsprojekten wird in der GALK ständig aktualisiertes Wissen u.a. zu geeigneten Stadtbäumen erarbeitet und ausgetauscht. Seit über zwanzig Jahren beteiligt sich das Baureferat, Hauptabteilung Gartenbau, bereits am Straßenbaumtest der GALK um herauszufinden, welche Baumarten sich im städtischen Klima im Hinblick auf den Klimawandel eignen. Derzeit werden ca. 100 verschiedene Baumarten und -sorten, zum Teil auch aus anderen Kontinenten oder Klimaregionen, im Stadtgebiet auf ihre Eignung und Verwendungsmöglichkeit erprobt.Zur ‚essbaren Stadt‘: Zahlreiche Pflanzen im öffentlichen städtischen Grün, aber auch in den Außenanlagen verschiedener städtischer Gebäude, bieten Kundigen die Möglichkeit, im Vorbeigehen Früchte und Kräuter zu naschen. Herkömmliche Obstbäume wie Apfel, Birne und Ähnliches funktionieren nur dort gut, wo diese dauerhaft zuverlässig und fachkundig über den normalen Grünflächenunterhalt hinaus sehr zeitintensiv betreut werden können. Dies funktioniert besonders gut in den Außenanlagen von Schulen und Kindertagesstätten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die regelmäßige, schnelle Beseitigung von Fallobst.“
Darüber hinaus darf ich Ihnen aus der Sicht des Referats für Klima- und Umweltschutz Folgendes mitteilen:
Das Klima ändert sich, dies zeigen Veränderungen von Temperatur und Niederschlag in der Vergangenheit, von weitergehenden Veränderungen in der Zukunft wird ausgegangen.
Städte sind durch die negativen Folgen des Klimawandels besonders betroffen: einerseits aufgrund der klimatischen Besonderheiten des Stadtklimas („städtische Wärmeinsel“), andererseits aufgrund der Konzentration von Bevölkerung und Infrastruktur. Mit der Klimafunktionskarte der Landeshauptstadt München liegt eine „Hitzekarte“ vor (s. Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 17.12.2014, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/ V 01810). In thematischen Karten wird das Temperaturfeld während einer sommerlichen, austauscharmen Situation mittags, abends und frühmorgens dargestellt. Zudem wird die bioklimatische Situation in den Siedlungsbereichen bewertet. In dieser Bewertung wird die thermische Wirkung auf den Menschen berücksichtigt. Um als LHM auf die Veränderungen durch den Klimawandel vorbereitet zu sein, wurde das „Maßnahmenkonzept Anpassung an den Klimawandel in der Landeshauptstadt München“ unter Federführung des ehemaligen RGU und in enger Abstimmung mit den betroffenen Referaten erarbeitet (s. Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 15.11.2016, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 06819). Das Thema Hitze und Gesundheit hat einen wichtigen Stellenwert im Anpassungskonzept. Eine eigene Arbeitsgruppe behandelt das Thema.
Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass der Klimawandel sowie eine vermehrte Belastung der Luft mit Schadstoffen, insbesondere aus dem Stra-ßenverkehr, gesundheitliche Auswirkungen haben. Im Bereich menschliche Gesundheit ergeben sich Handlungserfordernisse aus dem Klimawandel insbesondere hinsichtlich der Themen Herz-, Kreislauf- und Atemwegsbeschwerden, Infektionskrankheiten sowie im Umgang mit dem allgemeinen Wohlbefinden. In der Beschlussvorlage zum Stadtratsantrag „Klimawandel und Gesundheit“ hat das ehemalige RGU die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit der Münchner Bevölkerung umfassend dar-gestellt (s. Beschluss des Gesundheitsausschusses vom 18.3.2010, Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 03763). Erwartete Veränderungen des Klimas in München sind ein Anstieg der Durchschnittstemperatur, eine Zunahme der Hitzeextrema, eine Zunahme der Anzahl der heißen Tage und der Nächte mit einer Temperatur von über 20°C (Tropennächte), eine Veränderung der Niederschlagsmuster sowie die Zunahme von lokalen Starkregenereignissen.
Bei der Suche nach Ursachen für die regional sehr unterschiedlichen Infektions- und Todeszahlen bei COVID-19-Infektionen wird auch die Luftverschmutzung, insbesondere die Konzentration an Feinstaub (PM2,5 und PM10) und Stickoxid (NO2), genannt. So ist auffällig, dass es in einigen von schweren COVID-19-Infektionen besonders betroffenen Gebieten eine hohe Feinstaub- und NO2-Belastung gab. Als Erklärung für diesen Zusammenhang werden vom Umweltbundesamt zwei Szenarien diskutiert: eine Vorschädigung der Lunge durch die Luftschadstoffe und eine Ausbreitung der SARS-CoV-2 an den Feinstaubpartikeln. Menschen in Gebieten mit hoher Luftschadstoffbelastung haben häufiger Erkrankungen der Atemwege und des Herz-Kreislaufsystems, daher reagieren sie empfindlicher auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 bzw. die Infektion bei solchen Patientinnen und Patienten zeigen einen schwereren Verlauf. Eine Ausbreitung von SARS-CoV-2 über eine Bindung an Feinstaubpartikeln erscheint nach den Angaben des Umweltbundesamtes weniger wahrscheinlich.
Die Feinstaubwerte werden in München seit 2012 dank der erfolgreichen Umweltzone eingehalten. Bei Stickstoffdioxid kann der gemittelte Jahresgrenzwert von 40 µg/m³ jedoch nicht flächendeckend an stark verkehrsbelasteten Streckenabschnitten eingehalten werden. Sowohl die Messwerte der fünf Münchner Stationen des vom Landesamt für Umwelt betriebenen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB) sowie die Messwerte des ergänzenden, freiwilligen städtischen NO2-Messnetzes zeigen für 2018 und für 2019 jedoch, dass die NO2-Belastung insgesamt rückläufig ist. Der sich an den Messtellen abzeichnende positive Trend einer lufthygienischen Verbesserung im Jahr 2018 hat sich auch im Jahr 2019 an den Messstellen des ergänzenden, freiwilligen städtischen NO2-Messnetzes fortgesetzt. An insgesamt 33 der 44 Standorte wird der gesetzliche Grenzwert für NO2 von 40 µg/m³ im Jahresmittel 2019 eingehalten. Insbesondere in den Wohngebieten wird der Grenzwert erneut deutlich unterschritten und die Luftqualität entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Aktuelle Werte für das dritte Quartal 2020 wurden am 3.11.2020 veröffentlicht. An insgesamt 40 Standorten liegen die Stickstoffdioxid-Werte in diesem Zeitraum unterhalb des gesetzlichen Jahresmittelgrenzwerts von 40 µg/m³. An nur drei Standorten, mitunter am stark verkehrsbelasteten Mittleren Ring und an der Paul-Heyse-Straße 8, wurden Halbjahreswerte über dem Jahresmittel-grenzwert von 40 µg/m³ gemessen. Kein Standort erreicht jedoch einen Mittelwert von über 50 µg/m³ im ersten Halbjahr 2020. In den Zeitraum der 1. Jahreshälfte 2020 fällt der gesamte Coronabedingte Lockdown, der ab dem 16.3.2020 sukzessive wirksam wurde. Die Coronabedingten Einschränkungen gingen mit Verkehrsreduzierungen bis hin zu 50% des üblichen Durchschnittlichen Täglichen Verkehrs (DTV) einher und führen damit zu einer verkehrlichen Sondersituation, die sich auch in den Messergebnissen bemerkbar macht. Abzuwarten bleibt für das Jahr 2020 der gesetzlich relevante Jahresmittelwert.
Nach einer Immissionsprognose der am 31.10.2019 von der Regierung in Oberbayern in Kraft gesetzten 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet München kann der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid im Jahr 2020 bereits an 98,8% der Hauptverkehrsstraßen eingehalten werden. Ab 2023 ist im Stadtgebiet nach dieser Immissionsprognose von der Einhaltung des Grenzwertes an allen Streckenabschnitten mit Ausnahme der Landshuter Allee, wo dies ab 2026 erfolgt, auszugehen. Vielfältige Anstrengungen werden unternommen, um eine weitere Verbesserung der Luftsituation voranzutreiben (vgl. 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Regierung von Oberbayern für das Stadtgebiet München und Masterplan Luftreinhaltung der LH München).
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.