Kunsttunnel etablieren: Projekt findet dreimal im Jahr statt
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Hans-Peter Mehling (Fraktion ÖDP/FW) vom 28.9.2020
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie, dass der Kunsttunnel am Odeonsplatz als begehbares, partizipatives Kunstprojekt und als werbefreie Oase fest in München etabliert werden soll. Zudem soll er ab 2021 für je sieben Tage dreimal im Jahr stattfinden und von lokalen Künstler*innen gestaltet werden.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die o.g. Thematik fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG). Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet. Ich bitte zunächst für die verspätete Beantwortung um Entschuldigung.
Hierzu haben wir eine Stellungnahme der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) erbeten, die uns Folgendes mitteilte:
„Grundsätzlich ist eine solche Initiative zu begrüßen, da durch Kunstprojekte für die Fahrgäste in dem öffentlichen Raum der U-Bahnstationen ein Mehrwert entstehen kann. Der Ansatz die hochwertige Architektur der Münchner U-Bahnstationen durch Kunst am Bau zu bereichern, wurde in der Vergangenheit bereits häufiger umgesetzt.
Leider ist es derzeit so, dass wir unter den bestehenden Rahmenbedingungen (Corona und seine durch den anhaltend starken Fahrgastrückgang indizierten massiven Auswirkungen auf die Finanzsituation von SWM/ MVG) für Vorhaben, die nicht betriebsrelevant sind, kein Geld ausgeben oder Aufwand betreiben können.
Leider zwingt uns die Coronavirus-Pandemie zu wesentlichen Einsparmaßnahmen, um den massiven Fahrgastrückgang und die damit verbundenen Einnahmen-Einbußen so gut es geht abzupuffern, ohne den weiterhin nahezu uneingeschränkten Betrieb von U-Bahn, Tram und Bus zugunsten der Münchnerinnen und Münchner zu reduzieren. Wir tragen auf diese Weise auch ein Stück dazu bei, die Pandemie zu bekämpfen, indem wir den Mit-arbeiterinnen und Mitarbeitern von kritischer lnfrastruktur ebenso den Weg zur Arbeitsstelle ermöglichen wie wir auch Wege zur medizinischen Versorgung für Bürgerinnen und Bürger bieten.
Dieser verantwortungsvollen Aufgabe sind wir uns sehr bewusst. Flächen in U-Bahnhöfen und insbesondere Flächen in dem hochfrequentierten U-Bahnhof Odeonsplatz, auch wenn diese für Künstler*innen interessant sein könnten, werden deshalb künftig noch stärker als bisher der Vermarktung zugeführt, um einen Finanzierungsbeitrag für den ÖPNV zu leisten. Wir bitten um Verständnis für diese Notwendigkeit.
Der Vollständigkeit halber weisen wir jedoch darauf hin, dass durch die Landeshauptstadt München oder denkbare Sponsoren eine kostenpflichtige Buchung und Zurverfügungstellung von Werbeflächen für Künstler denkbar wäre. Sollte eine solche Variante gewünscht werden, unterstützen wir diese gerne.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der MVG Kenntnis zu nehmen, weshalb Kunstprojekte im Moment leider nicht finanziert und umgesetzt werden können und hoffe, dass Ihr Antrag dennoch als erledigt gelten darf.