Raum für Kunst und Kultur IV: Längerfristige Perspektiven für Künstlerinnen und Künstler in Ateliers. Probe- und Übungsräume etc. bieten
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Krieger, Thomas Niederbühl und Dr. Florian Roth (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 11.4.2019
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Zunächst möchte ich mich für das Fristversäumnis entschuldigen. Aufgrund der aktuell stark belasteten Arbeitssituation – u.a. aufgrund der Ateliervergaben – hat sich die Beantwortung verzögert und es wurde versäumt, eine erneute Fristverlängerung zu beantragen, wofür ich um Nachsicht bitte.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen die Überprüfung der Möglichkeiten, Künstler*innen längerfristige Perspektiven in Ateliers, Probe- und Übungsräumen anzubieten. Bei der beantragten Prüfung handelt es sich um eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 11.4.2019 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die hohen Bewerberzahlen für die städtischen Atelierhäuser zeigen, dass der Bedarf das dort bestehende Angebot von rund 150 Atelierräumen und fünf Proberäumen bei weitem übersteigt. Gleichzeitig sollen aber alle Kunstschaffenden und Musiker*innen in München die Möglichkeit haben, sich für Arbeits- und Proberäume des Kulturreferats zu bewerben. Nur durch Aufrechterhaltung des Rotationsprinzips ist eine Gleichbehandlung gewährleistet. Zusätzlich gibt es im Städtischen Atelierhaus am Domagkpark auch die Möglichkeit, sich erneut für einen weiteren Belegungszeitraum zu bewerben und damit bis zu zehn Jahre ein städtisches Atelier zu nutzen. Gleichzeitig werden alle drei Jahre die Ateliermietzuschüsse sowie die Musikproberaummietzuschüsse ausgeschrieben, welche wichtige Förderinstrumente für Kunst- und Musikschaffende darstellen bei der Anmietung von Atelier- und Proberäumen.
Neue Musikproberäume werden in den nächsten Jahren fertiggestellt. Zu erwähnen sind hier zwölf Musikproberäume in der neugebauten Grundschule an der Aidenbachstraße und zehn Musikproberäume in derAdi-Maislinger-Straße. Die Vermietungskonzepte werden sich an den unterschiedlichen Nutzerbedarfen und wie bereits erwähnt an der Notwendigkeit der Gleichbehandlung orientieren.
Auch das Angebot langfristig anzumietender Arbeitsräume in der Stadt ist begrenzt. Das Kulturreferat befindet sich daher vor allem mit den städtischen Wohnbaugesellschaften, aber auch mit der MGH, mit Genossenschaften sowie privaten Ateliergemeinschaften in kontinuierlichem konstruktiven Austausch über den Ausbau des Angebots dauerhaft zu vermietender Atelierflächen und Proberäume. So können beispielsweise im Laufe diesen Jahres die in Kooperation geplanten, neu errichteten (Wohn-) Ateliers der Gewofag an der Ludlstraße angeboten werden, in 2017 konnten bereits die neuen Arbeitsateliers der GEWOFAG am Domagkpark bezogen werden.
Das Kulturreferat wird den Austausch zu den langfristigen Angeboten auch weiterhin pflegen, auf den Ausbau der Möglichkeiten hinwirken und sieht darin eine sinnvolle Ergänzung zu der Vergabe von Ateliers und Proberäumen für einen begrenzten Zeitraum.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen regt an, bei denVermietungskonzepten für Ateliers, Probe- und Übungsräumen Künstler*innen gemäß derUmsetzung der gleichstellungsorientierten Haushaltssteuerung explizit zu fördern und die Vergabe geschlechtergerecht für Frauen, Männer und nicht-binäre Personen zu gestalten.
Bei der Vergabe von Räumen und Mietzuschüssen achtet das Kulturreferat stets auf ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.