Zuschuss für digitale Endgeräte auch für Grundschüler*innen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anja Berger, Mona Fuchs, Dr. Hannah Gerstenkorn, Nimet Gökmenoglu, Sofie Langmeier, Marion Lüttig, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) und Barbara Likus, Cumali Naz, Lena Odell, Julia Schönfeld-Knor, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) vom 15.2.2021
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Sie beantragen, den Zuschuss von 250 Euro für Laptops, Tablets oder PC auch für Schüler*innen der Klassen 1 - 4 zu bezahlen.
Ihrem Anliegen wurde bereits durch mehrere Weisungen des Bundes-
ministeriums für Arbeit und Soziales und deren Umsetzung durch das Jobcenter München bzw. durch die Landeshauptstadt München – Amt für Soziale Sicherung und Amt für Wohnen und Migration entsprochen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat damit nicht zuletzt auch auf mehrere Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters reagiert.
Sofern von der Schule nachweislich kein Leihgerät zur Verfügung gestellt werden kann, werden für alle hilfebedürftigen Schüler*innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, die Kosten von i. d. R. bis zu 350 Euro für das benötigte IT-Endgerät jeweils mit Zubehör als gesetzliche Leistung übernommen.
Das bedeutet, dass auch für Grundschüler*innen im SGB II-, SGB XII- und AsylbLG-Leistungsbezug die Kosten für einen Laptop/Tablet/PC und ggf. Zubehör als gesetzliche Leistung übernommen werden können – immer unter der Voraussetzung, dass nachweislich von der Schule kein Leihgerät zur Verfügung gestellt werden kann. Die Bewilligung von freiwilligen Leistungen aus dem Budget der Landeshauptstadt München ist für hilfebedürftige Schüler*innen deshalb derzeit nicht mehr erforderlich.
Der Zuschuss wird im Voraus bewilligt. Ab einem Betrag von 151 Euro muss ein Nachweis über den Kauf der Ware vorgelegt werden. Wird die Leistung nicht zweckgemäß verwendet, kann die Bewilligung widerrufen werden.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.