Initiative Kinderschutz im Jugendamt: Kinder und Jugendliche brauchen auch während der Pandemie Hilfe und Schutz
Anfrage Stadträte Hans-Peter Mehling, Tobias Ruff und Rudolf Schabl (Fraktion ÖDP/FW) vom 9.3.2021
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
In Ihrer Anfrage vom 9.3.2021 führen Sie Folgendes aus:
„Die Existenz von Misshandlungen und sexuellem Missbrauch von Kinder und Jugendlichen innerhalb der Familien ist grundsätzlich eine traurige Tatsache. Nach Einschätzung von Fachleuten ist die Wahrscheinlichkeit des Auftretens durch die Belastungen der Familien in Corona-Lockdowns erhöht und gleichzeitig durch die Schließung von Bildungs-, Erziehungs- und Freizeiteinrichtungen die Wahrscheinlichkeit, dass die Übergriffe entdeckt werden, deutlich geringer.
Sowohl von Inobhutnahme-Einrichtungen als auch von anderen Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe in München werden mitunter dramatische Einbrüche in den Belegungszahlen verzeichnet, die bereits zu erheblichen finanziellen Defiziten, Kurzarbeit und Schließungen geführt haben (z. B. SZ-Artikel vom 6.2.21; ‚Wo sind die Kinder?‘) *1. Zuweiser für diese Einrichtungen ist das Jugendamt.
Die Kinder- und Jugendpsychiatrien hingegen sind lt. Angaben von Mitarbeiter*innen überfüllt, bereits vorher bestehende Kapazitäts- und Strukturprobleme seien durch den Lockdown nochmal deutlich verschärft, die Aufenthaltsdauer habe sich deutlich verkürzt. Telefonhotlines wie z. B. ‚Die Nummer gegen Kummer‘ berichten ebenfalls von einem deutlichen Anstieg der Beratungsanfragen und der Notwendigkeit einer Ausweitung des Angebots während des Lockdowns (Bayerisches Fernsehen, Abendschau 5.2.21) *2
Wie passt das zu dem erheblichen Rückgang der Belegungszahlen in der stationären Kinder- und Jugendhilfe in München? Lt. einer Aussage von Alexandra Schreiner-Hirsch (Bayerischer Kinderschutzbund) in einem Interview vom Bayerischen Fernsehen (Abendschau 5.2.21) *2 werden in der Regel ca. 60% der Kindeswohlgefährdungen von Lehrer*innen, Erzieher*innen und Ärzt*innen gemeldet. Das bedeutet, dass bereits vor dem Lockdown klar war, dass ein Großteil der Melder*innen im Lockdown wegfallen werden. Aufgabe des Jugendamts/Sozialreferats muss sein, dieses Fehlen einer großen Melder*innengruppe mit geeigneten Maßnahmen zu kompensieren.
Lt. Aussage von Frau Schiwy (Bayerisches Fernsehen, Abendschau 5.2.21) werde mit bekannten Familien Kontakt über Videokonferenzen, Telefonate, Messengerdienste, Spaziergang etc. gehalten. Dies scheint vor dem Hintergrund leerer Inobhutnahmestellen und unterbelegter Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen bei weitem keine ausreichende Strategie zu sein. Beschäftigte in stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in München berichten uns zudem, dass sich die Zusammenarbeit mit Jugendamtsmitarbeiter*innen im Lockdown teilweise sehr verschlechtert habe. Es sei abhängig von der zuständigen Sachbearbeiter*in, ob auch im Lockdown z. B. Hilfeplangespräche stattfinden würden. Eine leider nicht unerhebliche Anzahl von Jugendamtsmitarbeiter*innen habe sich komplett zurückgezogen, der dringend notwendige Austausch sei dadurch erheblich eingeschränkt. So würden z. B. auch Wechsel in der Zuständigkeit nicht mehr zuverlässig kommuniziert, d. h. es ist für Einrichtungen oft unklar, wer überhaupt Ansprechpartner im Jugendamt für einen Fall ist. Wir fordern die Stadt München auf, die Situation umgehend zu analysieren und schnellstmöglich angemessene Konzepte zum wirksamen Kinderschutz und Zusammenarbeit mit den Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen zu entwickeln und umzusetzen.“
Zu Ihrer Anfrage vom 9.3.2021 nimmt das Sozialreferat im Auftrag des Herrn Oberbürgermeisters im Einzelnen wie folgt Stellung:
Beginnend mit dem in Ihrer Anfrage geschilderten Status der leeren Inobhutnahme-Einrichtungen in München möchte ich vorab erwähnen, dass es sich hier um einen kurzen Zeitraum handelte, bei dem es auffällig wurde, dass kurzzeitig insbesondere die Schutzstellenplätze der Kinder bis zum Grundschulalter unterbelegt waren. Diese besorgniserregende Feststellung wurde umgehend seitens des Stadtjugendamtes gegenüber den Kooperationspartner*innen kommuniziert. Die zahlreichen Sensibilisierungsmaßnahmen des Stadtjugendamtes bei und mit den Kooperationspartner*innen zeigten rasch Wirkung. Zudem musste auch keine Schutzstelle geschlossen werden.
Darüber hinaus ist es mir wichtig, hier deutlich klarzustellen, dass das Stadtjugendamt während der Pandemie immer erreichbar war und ist und die gesetzlichen Aufgaben immer wahrnimmt. Auch in der Pandemie werden jederzeit im Rahmen der Gefährdungsabklärung Hausbesuche und persönliche Kontakte zwischen der Bezirkssozialarbeit (BSA) und den betroffenen Personen/Familien durchgeführt. Die Mitarbeiter*innen der BSA arbeiten im Zweischichtmodell im Sinne des Infektionsschutzes. Hierdurch ist die durchgehende Besetzung in den Sozialbürgerhäusern stets gewährleistet.
Frage 1:
Auf welcher fachlichen Basis begründet das Jugendamt, dass die genannten Maßnahmen wie Telefonate etc. annähernd ausreichend sind, um Gefährdungsfälle (z. B. auch bisher unbekannte Familien, kleine Kinder, Kinder/Jugendliche ohne ausreichenden technischen Zugang bzw. räumliche Möglichkeiten) zu identifizieren?
Antwort:
Übergeordnete Ziele der Bezirkssozialarbeit (in Funktion des Jugendamtes) in den Sozialbürgerhäusern (SBH) während des Lockdown waren/sind die Gewährleistung von Schutz vor Gefährdung in allen Altersstufen, die Versorgung von Notfällen, die Existenzsicherung und der Schutz von Beschäftigten und Kund*innen vor Infektion.
Meldungen bzgl. unbekannter Familien/Kinder* wurden immer im üblichen Rahmen abgeklärt. Das heißt auch in der Pandemie werden jederzeit im Rahmen der Gefährdungsabklärung Hausbesuche und persönliche Kontakte zwischen der Bezirkssozialarbeit (BSA) und den betroffenen Personen/Familien durchgeführt. Unabhängig davon handelt es sich bei dieser Fachlichkeit um sehr gut geschulte Mitarbeiter*innen, die in der Lage sind, bei ihnen bereits bekannten Familien auch Probleme in Telefongesprächen, Videotelefonaten, Textnachrichten/E-Mails etc. zu thematisieren bzw. zu erfassen und adäquat zu handeln.
Frage 2:
Wie viele Mitarbeiter*innen des Jugendamtes, die vorher unmittelbar aufsuchend tätig waren, arbeiten seit dem Lockdown im Homeoffice? Wie hat sich seit diesem Zeitpunkt die unmittelbar aufsuchende Arbeit entwickelt? Folgerichtig wäre im Lockdown nach unserer Ansicht eine Erhöhung der unmittelbar aufsuchenden Arbeit mit angemessener Schutzausrüstung und keine Reduzierung.
Antwort:
Trotz der Ausgangs- und Kontakteinschränkungen gelang es, den Kontakt mit den Bürger*innen proaktiv und verlässlich aufrechtzuerhalten. Die SBH waren und sind verbindlich von 9 bis 12 Uhr für akute Anfragen und Krisenfälle geöffnet. Für Gespräche und Anliegen können während der üblichen Öffnungszeiten Termine vereinbart werden. Die Orientierungsberatung und der Unterstützungsdienst als Anlaufstelle für Gefährdungsmeldungen und Krisenintervention sind durchgehend besetzt und ansprechbar.
Notfälle werden verlässlich versorgt, bereits bekannte Haushalte fortlaufend betreut.Die Mitarbeiter*innen der BSA und Vermittlungsstelle (VMS) haben zu keinem Zeitpunkt die aufsuchende Arbeit eingestellt.
Hausbesuche, telefonische oder persönliche Beratungen werden durchgehend angeboten und durchgeführt.
Unabhängig davon befanden sich die BSA-Teams aus Gesundheitsschutzgründen sowie zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes abwechselnd im Home-Office.
Der Zeitgewinn durch den Wegfall von Gremien und Zusammenkünften wird für die aktive nachgehende Arbeit genutzt. Die Mitarbeiter*innen der BSA/VMS/Sachbearbeiter*innen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UM) legten von Beginn an großes Augenmerk auf die Erfüllung ihres gesetzlichen Kinderschutzauftrags. Durch Hausbesuche, persönliche Krisengespräche und andere Kontaktangebote, auch unter erschwerten Bedingungen, war und ist es ihr Anliegen, dem Auftrag gerecht zu werden und kein Kind* oder Jugendlichen* aus dem Blick zu verlieren.
Frage 3:
Womit wird begründet, dass im Gegensatz zu Gesundheitswesen, Polizei, Rettungsdienste etc. Mitarbeiter*innen des Jugendamtes auf Homeoffice umstellen können/müssen? Wie wird gewährleistet, dass das Jugendamt seiner Wächterfunktion gerecht wird?
Antwort:
Siehe Antworten zu Frage 1 und 2.
Frage 4:
Welche konkreten, realistischen und schnell umsetzbaren Konzepte sind geplant, um die Meldeketten wiederherzustellen, außerhalb der bereits üblichen Meldungen aus der Bevölkerung?
Antwort:
Die ausbleibenden Meldungen von Seiten der Kitas, Schulen etc. können nicht von der BSA kompensiert werden, da diese Kinder*/Jugendlichen*/ Familien* in der Regel den Kolleg*innen in den SBH noch nicht bekannt sind. Aufsuchende Arbeit und die Inaugenscheinnahme aller Familienmitglieder spielt in dieser besonderen Zeit für den Kinderschutz eine entscheidende Rolle. In den Vernetzungstreffen wurde und wird immer wieder darauf verwiesen, dass wir in dieser Zeit auf jeden Fall weiter aufsuchend tätig sein müssen, sogar noch verstärkter als vor Corona. In den Sozialraumregionen findet intensive Vernetzungsarbeit zwischen den regionalen Trägern und dem SBH statt, um alle Bereiche für dieses Thema zu sensibilisieren.Die zahlreichen Sensibilisierungsmaßnahmen seitens des Stadtjugendamtes bei und mit den Kooperationspartner*innen zeigen erste Wirkungen. Kinder und Jugendliche gerieten wieder verstärkt in den Blickpunkt, ihre Sorgen und Ängste wurden zunehmend wahrgenommen.
In diesem Zusammenhang muss jedoch auch angemerkt werden, dass
volle Inobhutnahmstellen *3 bzw. Jugendhilfeeinrichtungen kein Qualitätsmerkmal für guten Kinderschutz darstellen.
Frage 5:
Welche gezielten digitalen Kommunikationsmaßnahmen zu Hilfsangeboten für Kinder und Jugendliche werden durchgeführt, wie werden sie angenommen und werden sie im Rahmen der sinkenden Fallzahlen aus ausreichend einschätzt? (bspw. gezielte und ansprechende Anzeigen in den sozialen Medien o.ä.)
Antwort:
Die Fachkräfte auf allen Ebenen der Kinder- und Jugendhilfe stellen sich tagtäglich der Aufgabe, im Rahmen des Möglichen für die Kinder*, Jugendlichen*, jungen Erwachsenen* und Familien da zu sein, ob beratend, aufsuchend, mobil, digital oder begleitend. Die meisten Angebote der ambulanten und offenen Kinder- und Jugendhilfe haben sehr rasch die digitale Erreichbarkeit ihrer Angebote ermöglicht und dies wird, nach unserer Einschätzung und nach den Rückmeldungen aktuell – altersabhängig und auch gebunden an die individuelle mediale Ausstattung der Kinder* und Jugendlichen* – angenommen und genutzt. Eine zahlenmäßige Erfassung liegt uns hierzu jedoch nicht vor. Die digitalen Kommunikationsangebote für Kinder* und Jugendliche* für den Münchner Raum bewerten wir als ausreichend.
Zusätzlich werden auch von uns zu den unterschiedlichen Notlagen bundesweite Onlineangebote und Beratungstelefonnummern wie beispielsweise Nummer gegen Kummer und spezielle Beratungsangebote für Jugendliche* und Eltern* auf der Internetseite „muenchen.de“ aktualisiert und beworben. Gleichzeitig wurden diese Informationen auch über Aushänge in Wohnanlagen, Apotheken und Supermärkten verbreitet.
Frage 6:
Wie werden die Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe durch die LH München konkret unterstützt, um nicht aufgrund der eingebrochenen Belegungszahlen in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten?
Antwort:
Im Rahmen des Entgeltverfahrens steht es gemäß § 78d Abs. 3 SGB VIII allen Einrichtungen der stationären Kinder- und Jugendhilfe in München frei, aufgrund unvorhersehbarer wesentlicher Veränderungen das Entgelt neu zu verhandeln.
Die Träger der stationären Kinder- und Jugendhilfe in München wurden mit Schreiben vom 11.12.2020 informiert, dass auf dieser Grundlage auch coronabedingte Belegungseinbrüche zu einer Neuverhandlung des Entgeltes führen können.
Frage 7:
Mit welcher Begründung werden niederschwellige Angebote für Kinder und Jugendliche wie Kinder- und Jugendtreffs, Freizeiteinrichtungen etc. nicht in ausreichendem Maß wiedereröffnet?
Antwort:
Es ist nicht richtig, dass niederschwellige Angebote für Kinder* und Jugendliche* geschlossen waren.
Grundlage unseres Handelns in Zusammenhang mit der Corona Pandemie sind die Verordnungen des Freistaates Bayern.
Am Freitag, 5.3.2021, hat das Bayerische Ministerium für Gesundheit und Pflege die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) bekannt gegeben. Diese trat am 8.3.2021 in Kraft und galt bis zum Ablauf des 28.3.2021. Auf der Basis dieser Verordnungen prüft das Sozialreferat die Auswirkungen auf die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe und veröffentlicht regelmäßig Handlungsempfehlungen an die Träger der freien Wohlfahrtspflege in der Landeshauptstadt München. Die letzte Empfehlung ist datiert vom 15.3.2021, aus der wir die wichtigsten Inhalte hier skizzieren dürfen:
Es ist dem Sozialreferat wichtig, dass alle Angebote soweit wie nur irgendwie möglich für die Kinder*, Jugendlichen* und Familien aufrechterhalten werden.
Weiterhin können unter Beachtung der Hygienevorschriften persönliche Kontakte natürlich durchgeführt werden.
In dieser Verordnung hängt die Öffnung von Einrichtungen und Dienstleistungen sehr stark von der in der Kommune festgelegten Inzidenzzahl ab. Das Verfahren der Ermittlung der konkreten Inzidenzzahl ist in § 3 genau beschrieben.
Aufgrund dieser Zahl ergeben sich z. B. in § 4 die konkreten Kontaktbeschränkungen. Die konkreten Möglichkeiten und Auswirkungen abhängigvon dieser Inzidenzzahl sind in § 10 für den Bereich Sport, in § 11 für die Freizeiteinrichtungen, in § 13 für die Gastronomie, in § 18 für die Schulen, in § 19 für die Tagesbetreuungsangebote, in § 20 für die außerschulische Bildung und in § 23 für die Kulturstätten beschrieben.
Folgende Veränderungen ergeben sich aus der 12. BayIfSMV bei der derzeit geltenden Inzidenzskala in München von über 50 und unter 100:
- Alle Angebote der Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe in München (mit Ausnahme der unten beschriebenen Einschränkungen) bleiben mit ihren pädagogischen Angeboten und unter Beachtung der Hygienevorschriften offen und auch in Präsenzform möglich. Die Voraussetzungen von § 1 und § 4 der 12. BayIfSMV, das heißt Abstandsgebot, Maskenpflicht und die jeweils geltende Kontaktbeschränkung sind einzuhalten, sofern nicht die nachfolgend beschriebenen weiteren Öffnungsmöglichkeiten bestehen.
- Angebote im Bereich der außerschulischen Bildung können unter Beachtung der weiteren Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 1 der 12. BayIfSMV (Abstand, Maskenpflicht, Schutz- und Hygienekonzept) ab 15.3.2021 in Präsenz durchgeführt werden. Hierunter fallen insbesondere die Angebote der Jugendarbeit gem. § 11 SGB VIII.
- Kontaktfreie, sportliche Angebote sind in § 10 beschrieben und können unter den dort genannten Bedingungen ab 15.3.2021 wieder stattfinden. Hierunter fallen auch Angebote der Spieleträger, sofern es sich um kontaktfreie, sportähnliche Angebote (bspw. Bewegungsspiele oder ähnliches) unter freiem Himmel handelt. Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass sich keine Ansammlungen von Eltern bilden.
- Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sind ab 15.3.2021 auch in Präsenz (Abstand, Maskenpflicht, Schutz- und Hygienekonzept) wieder möglich. Hierunter sehen wir auch als Beispiel die Fortbildung für Jugendleiter*innen in der verbandlichen Jugendarbeit. Aber auch die Angebote im Bereich der berufsbezogenen Jugendhilfe sind in Präsenz möglich.
- Angebote der Erwachsenenbildung sind nach § 20 Abs. 2 wieder in Präsenzform ab 15.3.2021 zulässig (Abstand, Maskenpflicht, Schutz- und Hygienekonzept). Hierunter fallen Angebote der Familienbildungsstätten aber auch weitere vergleichbare Angebote der Erwachsenenbildung z. B. der Familienbildungsstätten.
- Angebote der sozialpädagogischen Lernhilfen können unter der Bedingung max. fünf Personen aus zwei Haushalten, wobei Kinder* unter 14 Jahren, welche diesen beiden Hausständen angehören, nicht mitgezählt werden, durchgeführt werden.
- Angebote der Kinderbetreuung (hier beispielhaft: Großtagespflege, Tagespflege in Familien, Eltern-Kind-Initiativen, Spielgruppen, Ersatzbetreuung in der Tagespflege, Kinderbetreuung in dezentralen Unterkünften und Gemeinschaftsunterkünften) sind im eingeschränkten Regelbetrieb gem. § 19 der 12. BayIfSMV unter der Voraussetzung zulässig, dass die Betreuung in festen Gruppen erfolgt.
Die für diese Angebote maßgebliche Inzidenzeinstufung wird am Freitag jeder Woche vom Kreisverwaltungsreferat bekanntgegeben. Mittagsbetreuungen in den Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) können analog § 18 Abs. 1 der 12. BayIfSMV weiterhin angeboten werden.
- Kulturelle Veranstaltungen (z. B. Konzerte) können nach Auffassung des Sozialreferates/Stadtjugendamtes nicht durchgeführt werden. Hierbei sehen wir derzeit keinen Unterschied, ob Veranstaltungen im Freien oder in geschlossenen Räumen stattfinden.
- Pädagogische Ferienmaßnahmen (Ferientagesbetreuung) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und organisierte Spielgruppen
für Kinder sind gemäß § 19 der 12. BayIfSMV bei Vorhalten eines entsprechenden Hygienekonzeptes zulässig. Das gilt für Ferienangebote ohne Übernachtung innerhalb und außerhalb Münchens. Somit sehen wir auch diese Angebote in der OKJA in den Osterferien 2021 als möglich an.
- Heilpädagogische Tagesstätten dürfen gem. § 19 Abs. 2 der 12. BayIfSMV bei Vorhalten eines Schutz- und Hygienekonzeptes weiterhin offen bleiben.
Frage 8:
Plant die LH München zusätzliche Möglichkeiten niederschwelliger Angebote, um Belastungssituationen in Familien entgegenzuwirken, z. B. zur Homeschooling-Betreuung etc.? (Hygienekonzepte, Schutzausrüstungen und Schnelltests sind beispielhaft inzwischen ausreichend vorhanden.)
Antwort:
In sehr vielen Bereichen hat das Sozialreferat niederschwellige Angebote umgesetzt, um Belastungssituationen entgegenzuwirken. Themenspezifisch sind folgende Ansätze zu benennen:
Offene Kinder- und Jugendarbeit
Der Ansatz der gleichberechtigten und direkten Einbeziehung der jungen Menschen wird in allen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) verfolgt. Die Einrichtungen der OKJA sind Erfahrungs- und Lernort für Partizipation, Demokratie und politische Bildung. Sie fördern die Beteiligung junger Menschen an allen sie betreffenden Prozessen. Die Beteiligung beinhaltet eine aktive Mitgestaltung von Themen und Formen der Angebote durch die Kinder*, Jugendlichen* und jungen Erwachsenen*. Ein fortlaufender und wechselseitig ausgerichteter Aushandlungs- und Lernprozess zwischen allen Beteiligten schafft hierfür die Grundlage. Dabei machen die Kinder*, Jugendlichen* und jungen Erwachsenen* nicht nur die Erfahrung, als Einzelne*r gehört zu werden, sondern erleben zugleich, dass sie ihre eigenen Anliegen vertreten können (Selbstwirksamkeit). Indem die Meinungen aller Kinder*, Jugendlichen* und jungen Erwachsenen* ernst genommen, gewürdigt und sichtbar gemacht werden, kann zugleich sozialer Ausgrenzung entgegengewirkt werden.
Über eine Vielzahl an Online-Angeboten (Workshops für Kinder* und Jugendliche*) und über persönliche Kontakte vor Ort (Spiele können ausgeliehen werden) wird der Kontakt zu den Kindern* und Jugendlichen* auch in Lockdown Zeiten gehalten. Viele Einrichtungen machen diverse Unterstützungsangebote auch im Bereich Homeschooling. Alle Angebote werden aber von Einrichtung zu Einrichtung unterschiedlich intensiv genutzt. Oft nehmen Jugendliche* das analoge Angebot nicht so in Anspruch, da der Aufenthalt in den Einrichtungen aufgrund der Hygienemaßnahme sehr reglementiert ist.
Ältere Jugendliche*, die aufgrund dieser Regelungen nicht mehr in die Einrichtung gehen wollen, halten sich aber häufig trotzdem im Umfeld der Einrichtung auf. Die Mitarbeiter*innen der OKJA nehmen in diesen Fällen dann draußen Kontakt mit den Jugendlichen* auf und führen Einzelgespräche (Walk & Talk).
Schulsozialarbeit
Die Landeshauptstadt München fördert im Rahmen von freiwilligen Leistungen die Schulsozialarbeit aktuell an 48 von insgesamt 137 Grundschulen sowie an 16 Förderschulen und an allen der insgesamt 44 Mittelschulen im Stadtgebiet.In der Zeit der pandemiebedingten Schulschließungen waren zwar zunächst der unmittelbare direkte Kontakt und verschiedene Angebote der Schulsozialarbeit/Jugendarbeit an Schulen (JaS) nicht mehr möglich; innerhalb kurzer Zeit haben aber die Jugendhilfeträger mit den Fachkräften der Schulsozialarbeit/JaS neue und an die Umstände angepasste Kontakt- und Hilfsangebote entwickelt und umgesetzt. Insbesondere der Kontakt zu belasteten Eltern* und Kindern* wurde proaktiv aufgenommen, Sprechzeiten eingerichtet, über digitale Medien kommuniziert und so im Rahmen der Möglichkeiten versucht, weiterhin Ansprechpartner*in für Kinder* und Eltern* in belasteten Alltagssituationen zu sein. Seit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs im Sommer 2020 ist die Schulsozialarbeit/JaS als wichtige Anlaufstelle für die Kinder* und Jugendlichen* trotz der immer wieder bestehenden Lockdowns vor Ort an den Schulen erreichbar.
Die Träger und Fachkräfte im Bereich Jugendsozialarbeit haben vielfach überaus flexibel auf die eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten reagiert und Wege gefunden, um so gut wie möglich in Kontakt zu bleiben. Dabei werden teilweise sehr gute Formate im digitalen Bereich entwickelt und umgesetzt. Teilweise ist es auch sinnvoll und notwendig, die Kontakte telefonisch oder per Brief aufrechtzuerhalten.
Kontakte finden statt:
- über Telefon,
- verschiedene Online-Formate,
- Briefe (z. B. von der Schulsozialarbeit den Lernmaterialien der Schule beigelegt, über Briefkästen für die Kinder* und Jugendlichen*),
- als gezielte nachgehende Kontakte,
- als offene Online-Kontaktmöglichkeit; z. B. Informationen, Interaktionen etc. über eine Internetseite,
- persönlich (z. B. Spaziergänge unter Einhaltung der geltenden Hygienemaßnahmen oder mit Kindern*, die durch die BSA in die Notbetreuung der Schule zugeleitet wurden, Gespräche mit der Schulsozialarbeit als Baustein des Schutzkonzeptes zur Sicherung des Kindeswohls).
Sozialpädagogische Lernhilfen und Schüler*innenförderung
Sowohl im Bereich der Schüler*innenförderung als auch im Angebot der Sozialpädagogischen Lernhilfe schreitet die Digitalisierung schnell voran. Nicht erst seit Pandemiebeginn kommt zur Umsetzung der Angebote die Nutzung digitaler Medien zum Zuge. Für Schüler*innen älterer Jahrgangsstufen werden Lernförderangebote im digitalen Bereich durch die Träger verstärkt angeboten und von dieser Zielgruppe stark frequentiert. Aber auch Schüler*innen jüngerer Klassen haben besonders in den letzten Monaten vielfach ihre errungenen Medienkompetenzen zeigen können. Alle Angebote in der Schüler*innenförderung und in der SozialpädagogischenLernhilfe können in digitaler Form umgesetzt werden. Hierzu werden auch fast alle Kinder* und Jugendliche* erreicht. Ausnahme bilden hierbei Kinder* und Jugendliche* aus Gemeinschaftsunterkünften für geflüchtete Familien*. Deren Kinder* erhalten oft zwar über die Schulen ein digitales Endgerät als Leihgabe, jedoch verfügen sie in den Räumlichkeiten der Unterkunft nicht immer über einen ausreichenden Internetzugang. Auch verfügen nicht alle Schüler*innen über entsprechende ruhige Lernmöglichkeiten in den ohnehin viel zu beengten Wohnverhältnissen vieler Münchner Familien*.
Eine Unterstützung in Präsenzform ist daher trotz des Pandemiegeschehens unabdingbar.
Für die Umsetzung der Angebote von Lerngruppen im Bereich der Schüler*innenförderung als auch der Sozialpädagogischen Lernhilfe gilt daher, dass im Rahmen von Gruppenangeboten in Präsenzform jeweils ein bis vier Geschwister plus eine weitere Person (Schüler*in) aus einem zweiten Haushalt teilnehmen können. Die durchführende Fachkraft/Lernbetreuer*in zählt hierbei nicht mit.
Zusätzlich können zu den stattfindenden Präsenzangeboten zeitgleich (insofern die technischen Möglichkeiten vorhanden sind) weitere Schüler*innen digital zugeschaltet werden.
Bei dieser Form der Umsetzung besteht außerdem die Möglichkeit, dass die in Präsenz anwesenden Schüler*innen roulierend eingeplant werden, um somit einer größtmöglichen Anzahl von Schüler*innen das Angebot mit persönlichem Kontakt anbieten zu können.
Zwar haben nicht alle Träger die technischen Möglichkeiten, parallel zum Präsenzangebot eine Videoschaltung vorzunehmen, jedoch ist es in der aktuellen Situation sowohl für die Träger als auch für die Schüler*innen eine weitere unterstützende Möglichkeit, um die so dringende Hilfe zu geben bzw. in Anspruch nehmen zu können.
Schulprojekte
Vor dem Lockdown haben die Schulprojekte – wie gehabt – in Form von Präsenzveranstaltungen an den Schulen stattgefunden.
Während des Lockdowns im Frühjahr haben alle Projekte ihr Angebot auf online umgestellt. Die Online-Angebote werden aber weniger stark nachgefragt als die Präsenzangebote. Vermutet wird, dass der Schwerpunkt im Distanzunterricht mehr auf Bildung als auf sozialen Projekten liegt. Einige Projekte begleiten den Distanzunterricht (in enger Kooperation mit den Fachkräften der Schulsozialarbeit) mit passgenauen Podcasts und Videos, teilweise mit aktiver Beteiligung der Schüler*innen.Zur Kontaktaufnahme mit den Schüler*innen hat sich die enge Vernetzung mit Schulsozialarbeit und bereits vorhandenen Kooperationspartner*innen bewährt.
Es werden Telefon- und Online-Beratungen für Schüler*innen angeboten sowie weiterhin auch Angebote für Eltern* vorgehalten.
Nach Beendigung des Lockdowns werden die Seminare wieder vor Ort in Präsenzveranstaltungen an Schulen stattfinden und an eventuell veränderte Bedarfe der Schüler*innen angepasst werden.
Außerschulische Projekte
Die Angebote zur Prävention von sexuellem Missbrauch sind 2021 fast vollständig ausgebucht und konnten überwiegend auf Online-Veranstaltungen umgestellt werden. Die Online-Angebote haben sich bewährt und werden aufgrund des hohen Bedarfs an der Thematik sehr gut angenommen.
Das Angebot der Beratungsstelle für Mädchen* und junge Frauen* wird stark nachgefragt, die Zahlen sind im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Der aktuelle Lockdown stellt – aufgrund der fehlenden Außenkontakte – für viele ohnehin schon belastete Familien* eine große Herausforderung dar. Die Probleme verstärken sich, wodurch der Beratungsbedarf steigt. Das vorhandene Beratungsangebot wird sehr gut angenommen.
JADE *4 und Berufsschulsozialarbeit
In beiden Programmen gibt es erhebliche Hindernisse, junge Menschen*, gerade auch solche mit dem Risiko eines möglichen prekären Verlaufs, unter den aktuellen Bedingungen zu erreichen. Sowohl Mittelschulen, Förderschulen als auch Berufsschulen verzeichnen Unterrichtsausfälle, sind damit beschäftigt, vorrangig den veränderten Schulbetrieb aufrechtzuerhalten und Abschlussprüfungen zu ermöglichen.
Auch Lehrkräfte achten auf vulnerable Schüler*innengruppen und vermitteln diese an die entsprechende Schulsozialarbeit vor Ort, um sie zusätzlich zu dem derzeit erschwerten Unterrichtsverlauf durch Beratung und Begleitung in problematischen Lebenslagen zu unterstützen. Um das Beratungsangebot trotz Digitalunterricht und Schulschließungen für alle Schüler*innen der entsprechenden Schulen zugänglich zu machen, werden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:
- Stärkung der digitalen Alltagskompetenz der Schüler*innen
- Beratungsangebote und Bewerbungstrainings über entsprechende jugendgerechte Portale anbieten
- bei akuten Notlagen unter den derzeit geltenden Hygieneregeln Präsenzberatung anbieten und durchführen
- im Sinne eines Fallmanagements an unterschiedliche Fachstellen und Zweitberatungsstellen vermitteln
Berufsbezogene Jugendhilfe (BBJH)
Die Angebote und Einrichtungen der BBJH sind auch während der verschiedenen Lockdowns prinzipiell geöffnet und betreuen die jungen Menschen* unter Einhaltung der maßgeblichen Vorgaben des Infektionsschutzes und der Handlungsempfehlung des Sozialreferats:
- Die Sozialpädagogische Betreuung findet in allen BBJH-Projekten weiter in Form von Einzelfallarbeit und Krisenunterstützung bei Bedarf statt.
- In den handwerklich orientierten Ausbildungsbetrieben finden unter Einhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzes weiter in den Werkstätten in Präsenz berufliche Orientierung statt und wird weiterhin ausgebildet. Wo notwendig, werden Gruppen geteilt oder auch im Wechselmodell mit häuslichen Aufgaben gearbeitet.
- In Projekten der BBJH mit Kurs/Lehrgangscharakter wurde während des Lockdowns auf Distanzbetreuung umgestellt. Dazu kann auf Konzepte, die während des Lockdowns im Frühjahr entwickelt wurden, zurückgegriffen werden. Die Teilnehmer*innen werden digital, telefonisch und durch Einzeltermine in den Einrichtungen weiter betreut.
- Während der Umstellung des Berufsschulunterrichts auf Distanzunterricht wird durch die Maßnahmen der BBJH auch zusätzliche Hilfestellung zur Erarbeitung des Schulstoffs geleistet durch Bereitstellen von digitalen Leihgeräten, Räumen mit WLAN, um Teilnahme am digitalen Unterricht zu ermöglichen und Unterstützung bei Lernschwierigkeiten (auch telefonisch und digital) im Einzelfall.
Junge Menschen in Bildung und Beruf – JiBB
In der Jugendberufsagentur JiBB kooperieren die Agentur für Arbeit, das Jobcenter der Stadt und des Landkreises München, die Jugendhilfe beider Gebietskörperschaften sowie weitere freiwillige Angebote der Stadt München. Die seit dem 11. Mai beratende JiBB-Hotline als rechtskreisübergreifende Erstanlaufstelle für alle Fragen rund um Ausbildung, Beruf und Studium berät dazu an fünf Tagen die Woche. Zielgruppe sind alle jungen Menschen* bis 27 Jahre, ihre Eltern* und sozialpädagogische Fach- und Lehrkräfte aus der Stadt und dem Landkreis München. Es besteht hier die Möglichkeit, junge Menschen* verbindlich in die zahlreichen Förderangebote der Partner*innen weiterzuleiten, sodass tatsächlich kein*e Anrufer*in verloren geht. JiBB vermittelt bei Bedarf auch in psychosoziale Angebote. Die von Ihnen angesprochenen Lehrstellenabbrüche, die Unterstützung bei der Lehrstellensuche, aber auch Fragen von Studienzweifler*innen und Fragen der beruflichen Orientierung werden durch die Part-ner*innen des JiBB weiterhin vollumfänglich bearbeitet. Junge Menschen* werden also ganz bewusst nicht alleine gelassen.
Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen
Die Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen haben im Zuge des ersten Lockdowns ihre Angebote zügig auf Online-Beratung und Telefon-Beratung, aber auch auf „neue Medien“ wie Videoberatung über verschiedene Dienste umgestellt bzw. ausgeweitet. Unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen (Lüften, Desinfektion, Plexiglasscheiben, Masken…) wurden und werden entsprechend den aktuellen gesetzlichen Maßgaben auch persönliche Beratungstermine angeboten. Auch neue Ideen wie „Walk & Talk“, ein „Beratungsspaziergang“ in ungezwungener Atmosphäre im Freien, wurden initiiert und als Bereicherung empfunden. All diese Angebote stehen auch jungen Menschen* zur Verfügung.
Erziehungsberatung
Bei den Erziehungsberatungsstellen ist die direkte Kontaktaufnahme in Präsenz gut möglich (z. B. Einzelberatung Vater*, Mutter* oder Paarberatung und Walk & Talk).
Ansonsten hat sich auch Videoberatung etabliert und wird sehr gut genutzt, Jugendliche* werden teilweise sogar besser erreicht. Hinzu kommen Online-Beratung und Telefon-Beratung.
Familienbildung
Die Einrichtungen der Familienbildung (nach §16 SGB VIII, Familienzentren, Familienbildungsstätten, zielgruppenorientierte Angebote, Familienangebote in den Unterkünften für geflüchtete Menschen* KiJuFa) bemühen sich sehr, die Familien*, Frauen*, Männer* und Kinder* in die Gestaltung des corona-modifizierten Angebots mit einzubeziehen.
Die Adressat*innen werden im Rahmen der Möglichkeiten, die die gesetzlichen Vorgaben zu Corona zulassen, telefonisch, virtuell oder in der Einzelberatung (auch bei Walk & Talk) nach ihren Wünschen und Anliegen befragt.
Familienzentren und Familienbildungsstätten
Die Rückmeldungen der Familien* in den Familienzentren, Familienbildungsstätten und den Programmen der Elternbildung (Opstapje, Hippy) beinhalten meistens den Wunsch, überhaupt eine/n Ansprechpartner*in in der jeweiligen Einrichtung zu haben, die „man mal anrufen kann“ und die*der auch von sich aus Kontakt hält und neue Informationen, Tipps zur Alltagsgestaltung daheim und Termine zu zum Beispiel, Online-Eltern*-Kind*-Gruppen an die Eltern* weitergibt. Fragen zur Existenzsicherung, zu Erziehungsthemen und auch zu Partnerschaftskonflikten sind nicht nur Thema der Besucher*innen der Familienzentren und Familienstütz-punkte, sie werden auch in höherem Maße als früher (also vor Corona) von Eltern* der Familienbildungsstätten thematisiert. Viele Eltern* wünschen sich mehr Online-Formate für ihre gewohnte Gruppen- und Kurssituation. Dies gilt besonders auch für bestimmte zielgruppenorientierte Angebote wie z. B. Verwaiste Eltern e. V. oder Lacrima: die trauernden Eltern*, Kinder* und Jugendlichen* fragen nach einer Weiterführung ihrer Gruppen in virtueller Form nach.
Das Projekt „Zu Hause Gesund Werden“ bietet auf Nachfrage der Eltern* auch Betreuung der gesunden Kinder* an, während die Eltern* im Homeoffice arbeiten.
Sehr viele Eltern* wünschen sich auch Unterstützung beim Homeschooling, die mit großem Engagement und in Abhängigkeit von vorhandenen Kapazitäten beständig in den Familienzentren und Familienbildungsstätten geleistet wird.
Integrationsarbeit mit geflüchteten Kindern*, Jugendlichen* und Eltern* in Unterkünften (KiJuFa)
Die Kolleg*innen bei KiJuFa in den Unterkünften, haben zu den dort lebenden Familien* oft eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut, können bei Krisen vor Ort beraten und erfüllen zudem eine wichtige Binde-/Lots*innenfunktion zu anderen Diensten und Angeboten im Sozialraum u. a. zur präventiven Sicherung des Kindeswohls.
Von zahlreichen Familien* wird das Thema „Unterstützung beim Thema Schule und Hausaufgaben“ eingebracht.
Bei der Familienpflege werden auch in Zeiten des Lockdowns unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften die Familien* weiterhin daheim besucht, unterstützt, betreut und beraten.
Die Eltern* wünschen sich vor allem Unterstützung bei psychischen Problemen.
Hier wird dem von zahlreichen Familien* angefragten Thema „Unterstützung beim Thema Schule und Hausaufgaben“ nachgegangen, die Sicherung der pädagogischen Unterstützung der Kinder* im Distanzunterricht im Sinne einer gerechten Bildungschance.
Die pädagogische Begleitung der Kinder* und Jugendlichen* in der Freizeit (drinnen und draußen) ist notwendig, damit diese durch ein geregeltes System unter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen und der aktuell gültigen Infektionsschutzbestimmungen dem Bedürfnis nach sozialer Interaktion, Bewegung sowie der sinnvollen Freizeitgestaltung nachkommen können. Hierzu wurde explizit ein pädagogisches Konzept mit Angeboten der „Notangebotsbausteine“ zur Abdeckung der o. g. Bereiche entwickeltund in der Pandemiezeit sowie in der Lockdownphase in den Unterkünften umgesetzt.
In der aktuellen Situation ist das Angebot der KiJuFa vor Ort für die Familien* und Kinder* sehr wichtig. Die Angebote und Beratungsleistungen werden aktuell in den Unterkünften unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen durchgeführt.
Zudem haben die Mitarbeiter*innen der Unterstützungsangebote KiJuFa zusätzlich durch alternative kontaktlose Kommunikationsmethoden den Kontakt und die Beratung sowie die pädagogische Arbeit mit den Kindern* und ihren Eltern* aufrecht erhalten.
Bei einer eintretenden Quarantänesituation stehen die Fachkräfte der Unterstützungsangebote KiJuFa weiterhin mit den betroffenen Kindern*, Jugendlichen* und Familien* in Kontakt (telefonisch, online, Botengänge u. a.), um in den wichtigsten Bereichen wie z. B. Schule, Kindeswohl, präventive Abklärung von Gefährdung u. a. zu unterstützen und der Situation in der Quarantäne kontaktlos zu begegnen.
Familienerholung
Die Eltern* bei den Angeboten der Familienerholung warten auf eine „Aussicht“, um im Sommer wieder eine Erholungsfahrt oder wenigstens ein „Daycamp“ buchen zu können.
Es besteht der Wunsch nach Erholung, erlebnispädagogische Maßnahmen, „Urlaubsfahrt mit pädagogischer Begleitung“ für die ganze Familie*. Diesen Wünschen der Familien* wird u. a. mit der Schaffung des Angebots der „Daycamps“ nachgekommen. Diese beinhalten Tagesaktivitäten ohne Übernachtung, die hoffentlich im Sommer unter gelockerten Corona-Bedingungen wieder stattfinden können. In der jetzigen Situation werden die Familien* mit Walk & Talk, Spielplatzbesuchen und Einzelberatungen begleitet.
Familienpflege
Die Unterstützung durch eine*einen Familienpfleger*in zu Hause bei Krankheit und in Notsituationen findet weiterhin statt.
Der seit Beginn der Corona-Pandemie verstärkt aufgekommenen Nachfrage nach Unterstützung aufgrund von psychischen Problemen und Erkrankungen wird mit viel Einsatz von den Familienpfleger*innen geleistet.
Geschlechts-, zielgruppen- und themenbezogene Angebote LGBTIQ*
Alle Einrichtungen bieten persönliche Beratung an. Anfragen werden persönlich aufgenommen. Es werden verschiedene Zugangswege angeboten (Telefon, Chat, E-Mail), sodass sich die Klient*innen selbst aussuchen können, was ihnen am Besten passt.Die Gleichstellungsstelle für Frauen war bei der Beantwortung der schriftlichen Anfrage beteiligt und führt hierzu Folgendes aus:
„Die Gleichstellungsstelle regt an während der Zeit des Lockdowns, eine Telefon-, E-Mail- und Chatberatung für Kinder und Jugendliche einzurichten und zu bewerben, die von 13 bis 21 Uhr besetzt ist und die direkt Wege ins Hilfesystem vermittelt. Mädchen, Jungen und nicht-binäre Kinder und Jugendliche hätten damit ein niedrigschwelliges Angebot für ihre Fragen und Sorgen während des Lockdowns. Mögliche Gewaltsituationen in Familien und Kindeswohlgefährdungen könnten auf diesem Weg erkannt und in das bestehende Hilfesystem übermittelt werden.“
Ich danke der Gleichstellungsstelle für Frauen* für die Anregung und möchte hierzu ergänzen, dass das mediale/digitale niederschwellige Angebot in München für Kinder* und Jugendliche* nach unserem Ermessen derzeit ausreichend ist. Zumal etablierte Angebote mit Beginn der Pandemie ihre Angebote nicht nur zeitlich ausgeweitet haben, sondern auch stets versuchen, auf die jeweiligen Pandemie-Regelungen rasch mit Angebotsformaten zu reagieren.
Als Beispiel kann hier das INFOFON *5, ein Münchner Informations- und Beratungsangebot von Jugendlichen für Jugendliche* benannt werden. Die geschulten jugendlichen Berater*innen können in den Beratungen jederzeit auf einen Hintergrunddienst zur Unterstützung zurückgreifen. Den Hintergrunddienst übernehmen Sozialpädagog*innen und Psycholog*innen. Das INFOFON ist täglich von 18 bis 22 Uhr zu erreichen.
Ein weiteres Angebot stellt das Kinder- und Jugendtelefon des Kinderschutz Bundes München e. V. *6 in Zusammenarbeit mit dem bundesweiten Angebot von Nummer gegen Kummer e. V. *7 dar. Kinder* und Jugendliche* aller Altersstufen erhalten hier eine gebührenfreie und anonyme telefonische Beratung. Die Beratungszeiten sind von Montag bis Freitag von 14 bis 20 Uhr.
Das Kinderschutz Zentrum München *8 bietet eine zusätzliche Telefonbereitschaft Montag bis Freitag abends von 19 bis 20 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 9.30 bis 11.30 Uhr an.
Alle Erziehungsberatungsstellen *9 in München bieten zu den jeweiligen Öffnungszeiten Beratung für Eltern*, Kinder* und Jugendliche* in Präsenz, per Telefon, Video oder per E-Mail an.
Mitarbeiter*innen einiger Münchner Erziehungsberatungsstellen (in öffentlicher und freier Trägerschaft) beteiligen sich an der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (bke). *10 Als Online-Beratungsangebote werden fürJugendliche* Mailberatung und Gruppenchats zu bestimmten Themen und Terminen angeboten.
Offene Sprechstunden werden zu folgenden Zeiten angeboten:
Montag: 14 bis 17 Uhr und 19 bis 21 Uhr
Dienstag: 10 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch: 10 bis 12 Uhr und 19 bis 22 Uhr
Donnerstag: 10 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr
Freitag: 10 bis 12 Uhr und 15 bis 16 Uhr
Alle etablierten und bewährten Hilfeangebote für Kinder* und Jugendliche* sind sich der besonderen Herausforderung sehr deutlich bewusst, während eines Lockdowns den Kinderschutz im Blick zu haben und reagieren im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit den entsprechenden Angeboten. Auch hier wird fortlaufend angepasst und technisch ausgebaut.
Darüber hinaus möchte ich hier auf die Bekanntgabe vom 9.3.2021 „Darstellung der aktuellen Situation im Kinder- und Jugendschutz in Zeiten von Covid 19“ im Kinder- und Jugendhilfeausschuss (vgl. Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 02844) verweisen.
1 https://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen-schutzhaeuser-coro-na-gewalt-minderjaehrige-1.5196784
2 https://www.br.de/mediathek/video/im-gespraech-haeusliche-gewalt-an-kindernav:601d8177b617ba001a54ab5f
3 § 42 des 8. Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII), Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen
4 Jugendliche an die Hand nehmen und begleiten
JADE ist ein Kooperationsprojekt zur vertieften Berufsorientierung der Kooperationspartner Agentur für Arbeit, Jobcenter München, staatliches Schulamt in der Landeshauptstadt München, Regierung von Oberbayern, Referat für Bildung und Sport und Sozialreferat der Landeshauptstadt München, für Schüler*innen der 8. und 9. Jahrgangsstufe an Mittelschulen und Sonderpädagogischen Förderzentren in München
5 https://jiz-muenchen.de/
6 https://www.kinderschutzbund-muenchen.de/kinder-und-jugendtelefon/
7 https://www.nummergegenkummer.de/
8 https://erziehungsberatung-muenchen.de/unsere-standorte/kinderschutzbund-stadtmitte/
9 https://erziehungsberatung-muenchen.de/unsere-standorte/
10 Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. – Der Fachverband für Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung https://jugend.bke-beratung.de/~run/views/home/index.html